Anfrage CDU betr. Sonderweg des Sunderwegs - eingeschränkte Müllabfuhr und ungeklärte Eigentumsverhältnisse
Seit Ende Juni 2026 erfolgt die Müllabfuhr im Sunderweg nur über einen Sammelplatz vor Hausnummer 3. Anwohnerinnen und Anwohner müssen teilweise über 200 Meter mit ihren Mülltonnen zurücklegen, um den Sammelplatz zu erreichen.
Grund dafür, dass die SRH und HEG nicht mehr in den Sunderweg hineinfahren wie Anfang des Jahres, ist ein scheinbar nicht mehr haltbarer Zustand des Belags in Teilen der Straße. Nach Angaben von Anwohnerinnen und Anwohnern befahren andere Dienstleistungsfahrzeuge, etwa der Post oder Abschlepp- und Saugfahrzeuge, den Sunderweg trotz der Schlaglöcher weiterhin. Der Sunderweg ist in mehrere Flurstücke aufgeteilt, über deren rechtmäßigen Eigentümer unterschiedliche Auffassungen bestehen. Eine Erbengemeinschaft gibt an, ihr Flurstück 1953 an die Freie und Hansestadt Hamburg abgetreten zu haben, während die Freie und Hansestadt Hamburg darauf beharrt, nicht im Grundbuch eingetragen zu sein. Im scheinbaren Widerspruch zu dieser Rechtsauffassung taucht der Sunderweg in der Liste nicht endgültig hergestellter Straßen in Harburg (eeH-Liste) von 2015 auf.
Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt folgende Fragen zu beantworten:
1. Besteht die Möglichkeit, die Müllentsorgung durch einen kleineren LKW oder einen Pritschenwagen zu gewährleisten? Wie schätzt das Bezirksamt diese Möglichkeit ein und ist ein Vermittlungsversuch zwischen SRH und der Anwohnerinitiative erfolgt?
2. Seit wann ist dem Bezirksamt der schadhafte Straßenbelag im Sunderweg bekannt und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
3. Wann wurde der Straßenbelag auf den Flurstücken 1029 und 48 zuletzt ausgebessert und warum erfolgte nicht gleichzeitig die Ausbesserung des Straßenbelags auf Flurstück 2449?
3.1. Wurden auf Flurstück 2332 in der Vergangenheit Ausbesserungsarbeiten vorgenommen, und wenn ja, durch wen?
4. Wird bestätigt, dass es 1953 zu einer kosten- und lastenfreien Übereignung von Flurstück 2449 an die Freie und Hansestadt Hamburg kam?
4.1. Wurde die Freie und Hansestadt Hamburg als Eigentümerin für das Flurstück 2449 ins Grundbuch eingetragen? Wenn Ja wann, wenn Nein warum nicht?
5. Der Sunderweg taucht in der eeH-Liste Harburgs von 2015 als nicht endgültig hergestellte Straße auf, jedoch nicht in der Prioritätenliste von 2023. Kann daraus geschlossen werden, dass eine erstmalige endgültige Herstellung des Sunderwegs aktuell nicht geplant ist?
5.1. Gibt es Regelungen, die eine finanzielle Überforderung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Erschließungs- oder Anschlussbeiträge abfedern können (Ratenzahlung, Härtefallregelungen)?
6. Bis wann rechnet das Bezirksamt mit einer Abarbeitung der eeH-Prioritätenliste von 2023?
7. Wann wird der Bezirksversammlung die nächste eeH-Prioritätenliste zur Abstimmung vorgelegt?
Hamburg, am 19.08.2026