21-1832

Situation Lohkampstraße – Verunreinigungen – Freihaltung von Gehwegen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

16.03.2021

Lfd. Nr. 110 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann (AfD-Fraktion)

 

Situation Lohkampstraße – Verunreinigungen – Freihaltung von Gehwegen

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Viele Anwohner sind mit der Gesamtsituation rund um die Lohkampstraße unzufrieden. Insbesondere durch die Lagerung von Waren und Müll auf dem Gehweg durch einige der anliegenden Geschäfte vor allen Dingen verursacht durch die dortigen Obst- und Gemüsegeschäfteinhaber. Dies fand sich zudem in einem Bericht im Elbe-Wochenblatt wider.

 

Hierzu fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Sind die Probleme hinsichtlich der Lagerung von Waren und Müll durch die Geschäfte in der Lohkampstraße (hier insbesondere durch die anliegenden Obst- und Gemüsegeschäfte) dem Bezirksamt bekannt? Und falls Ja, was gedenkt das Bezirksamt hiergegen zu unternehmen?

 

Ja, die Beschwerdelage ist bekannt. Kontrollen werden, auch durch das zuständige Polizeikommissariat, durchgeführt. In den Anlieferungszeiten wird die Fläche zwar überbelegt, in der Regel aber nach der Anlieferung wieder zeitnah geräumt. Die Nutzer werden im Rahmen der Überprüfungen sensibilisiert, teilweise wird aktuell auch geahndet.

 

  1. Ist der gesamte Gehweg der Lohkampstraße im Besitz der FHH oder ist ein Teilstück hiervon jeweils im Besitz der anliegenden Geschäfte? Und falls Ja, bitte anhand einer beigefügten Skizze den aktuellen Sachstand darstellen.

 

Die Flächen sind zum Teil im Besitz der FHH und zum Teil im Eigentum der privaten Grundeigentümer. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Herausgabe von Skizzen untersagt.

 

  1. Wurde für die Nutzung des Gehweges in der Lohkampstraße eine Sondergenehmigung ausgestellt? Wenn nicht, wird die Nutzung des Gehweges (Abstellen von Waren sowie von Müll) stillschweigend geduldet?

 

Siehe 2. Für die Nutzung des Gehweges der FHH besteht keine Sondergenehmigung. Die Räumung des Gehweges ist daher zwingend nach Anlieferung durchzuführen.

 

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber ob es in den letzten Jahren Probleme (bspw. Unfälle) hinsichtlich der Nutzung der Einbahnstraße in beiden Richtungen durch Radfahrer gab? Und falls Ja, wie haben sich die Probleme dargestellt?

 

Die Lohkampstraße zwischen Ekenknick und Johan-Schmidt-Straße ist eine Einbahnstraße. Für den dort vorhandenen Radweg ist die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Richtig ist, dass der Radweg nicht zum Gehweg dazugerechnet werden darf, weil er eindeutig als Radweg angelegt ist und somit als ein eigenständiger Straßenteil gem. Straßenverkehrsordnung anzusehen ist. Dem Bezirksamt und der Polizei liegen keine Beschwerden/Probleme/Unfälle vor.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine