Situation Lohkampstraße Verunreinigungen Freihaltung von Gehwegen
16.03.2021
Lfd. Nr. 110 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann (AfD-Fraktion)
Situation Lohkampstraße – Verunreinigungen – Freihaltung von Gehwegen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Viele Anwohner sind mit der Gesamtsituation rund um die Lohkampstraße unzufrieden. Insbesondere durch die Lagerung von Waren und Müll auf dem Gehweg durch einige der anliegenden Geschäfte – vor allen Dingen verursacht durch die dortigen Obst- und Gemüsegeschäfteinhaber. Dies fand sich zudem in einem Bericht im Elbe-Wochenblatt wider.
Hierzu fragen wir das Bezirksamt:
Ja, die Beschwerdelage ist bekannt. Kontrollen werden, auch durch das zuständige Polizeikommissariat, durchgeführt. In den Anlieferungszeiten wird die Fläche zwar überbelegt, in der Regel aber nach der Anlieferung wieder zeitnah geräumt. Die Nutzer werden im Rahmen der Überprüfungen sensibilisiert, teilweise wird aktuell auch geahndet.
Die Flächen sind zum Teil im Besitz der FHH und zum Teil im Eigentum der privaten Grundeigentümer. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Herausgabe von Skizzen untersagt.
Siehe 2. Für die Nutzung des Gehweges der FHH besteht keine Sondergenehmigung. Die Räumung des Gehweges ist daher zwingend nach Anlieferung durchzuführen.
Die Lohkampstraße zwischen Ekenknick und Johan-Schmidt-Straße ist eine Einbahnstraße. Für den dort vorhandenen Radweg ist die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Richtig ist, dass der Radweg nicht zum Gehweg dazugerechnet werden darf, weil er eindeutig als Radweg angelegt ist und somit als ein eigenständiger Straßenteil gem. Straßenverkehrsordnung anzusehen ist. Dem Bezirksamt und der Polizei liegen keine Beschwerden/Probleme/Unfälle vor.
ohne
keine
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