Antwort auf Anfrage CDU betr. Auswirkungen der neuen Gemeinnützigkeitsregelung für Esport auf den Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.8
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde beschlossen, Esport steuerrechtlich der Förderung des Sports gleichzustellen. Für gemeinnützige Esport-Vereine und -Initiativen eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten im Hinblick auf steuerliche Erleichterungen, Spendenabzug und Zugang zu öffentlichen Fördermitteln.
In der Gesetzesbegründung wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren bundesweit eine erhebliche Anzahl neuer Esport-Vereine und -Abteilungen entstehen werden. Auch im Bezirk Harburg könnten zusätzliche Strukturen im Bereich Esport aufgebaut werden – sei es durch Neugründungen, durch Erweiterung bestehender Sportvereine oder durch Initiativen in der Jugend-, Bildungs- und Stadtteilarbeit.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
1. Sind der Bezirksamtsleitung Esport-Vereine oder -Abteilungen im Bezirk Harburg bekannt? Wenn ja, welche und in welcher rechtlichen Form (z.B. eingetragener Verein, Abteilung eines Mehrspartenvereins, sonstige Organisationen)?
1.1. Gibt es nach Kenntnis der Bezirksamtsleitung Jugend- oder Stadtteilprojekte, Schul-AGs, Hochschulgruppen oder andere Initiativen im Bereich Esport bzw. Gaming im Bezirk Harburg?
1.2. Falls entsprechende Strukturen bekannt sind:
· In welchen Stadtteilen befinden sich diese?
· Welche Zielgruppen (z.B. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) werden schwerpunktmäßig erreicht?
2. Sieht die Bezirksamtsleitung Esport als ein Feld, das künftig in strategische Überlegungen zur Jugend-, Kultur- oder Stadtteilentwicklung des Bezirks stärker einbezogen werden sollte?
3. Gibt es nach Inkrafttreten der neuen Gemeinnützigkeitsregelung für Esport konkrete Überlegungen oder Planungen, wie der Bezirk Harburg mit dem Thema Esport umgehen wird?
3.1. Wenn ja:
· Welche Maßnahmen, Projekte oder Schwerpunkte werden geprüft oder vorbereitet?
· Welche Ämter oder Dienststellen sind daran beteiligt?
3.2. Wenn nein:
· Warum nicht?
Hamburg, am 09.01.2026
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
15. Januar 2026
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1312, wie folgt:
Vorbemerkung:
E-Sport bezeichnet den von Menschen ausgeübten elektonischen Sport (electronic sports) bzw. Wettkampf, der auf der virtuellen Ebende eines für Unterhaltungszwecke programierten Video- bzw. Computerspiels (Games) stattfindet. Er wird strukturiert und organisiert sowie von Einzelspielern oder Teams auf unterschiedlichen lokalen Ebenen und in verschiedenen Ligen ausgeübt. Gespielt werden vielfältige Games unterschiedlicher Genres und Fähigkeitsanforderungen. Verfolgt werden können die Wettkämpfe in klassischen Arenen oder online über digitale Arenen. Es gibt Profi-Spieler (Pro-Gamer) sowie Amateur-Vereine oder Gruppen, die den Breitensport fördern.
Findet das Computer-Spielen ohne Leistungsmessung (Wettkampf) statt oder wird dieser ausschießlich von Maschinen durchgeführt (virtual sports), handelt es sich nicht um E-Sport.
Der E-Sport-Bund Deutschland e.V. vertritt nach eigener Auskunft ca. 140 Vereine, Organisationen und Unternehmen in Deutschland. Für das Bundesland Hamburg ist ein Verein im Bezirk Wandsbek gelistet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
1. Sind der Bezirksamtsleitung Esport-Vereine oder -Abteilungen im Bezirk
Harburg bekannt? Wenn ja, welche und in welcher rechtlichen Form (z.B.
eingetragener Verein, Abteilung eines Mehrspartenvereins, sonstige
Organisationen)?
Nein.
1.1. Gibt es nach Kenntnis der Bezirksamtsleitung Jugend- oder Stadtteilprojekte, Schul-
AGs, Hochschulgruppen oder andere Initiativen im Bereich Esport bzw. Gaming im
Bezirk Harburg?
Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
1.2. Falls entsprechende Strukturen bekannt sind:
· In welchen Stadtteilen befinden sich diese?
Entfällt.
· Welche Zielgruppen (z.B. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) werden schwerpunktmäßig erreicht?
Entfällt.
2. Sieht die Bezirksamtsleitung Esport als ein Feld, das künftig in strategische
Überlegungen zur Jugend-, Kultur- oder Stadtteilentwicklung des Bezirks stärker
einbezogen werden sollte?
Das Thema E-Sport wird vom Bezirksamt Harburg im Rahmen seiner Zuständigkeiten sowie Möglichkeiten schon länger als ein Thema berücksichtigt. Zudem können formale Regelungen, die auf eine Gemeinnützigkeit von Trägern abzielen, wie bspw. Sport-Rahmenverträge seit Kurzem und mit Inkrafttreten der Gemeinnützigkeitsregelung auch auf Anfragen von E-Sport-Vereinen angewendet werden. Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 1.
3. Gibt es nach Inkrafttreten der neuen Gemeinnützigkeitsregelung für Esport konkrete
Überlegungen oder Planungen, wie der Bezirk Harburg mit dem Thema Esport umgehen
wird?
Siehe Antwort zur Frage 2.
3.1. Wenn ja:
· Welche Maßnahmen, Projekte oder Schwerpunkte werden geprüft oder vorbereitet?
Das Bezirksamt plant keine eigenen Projekte oder Maßnahmen, es reagiert auf konkrete Bedarfe aus dem Bezirk im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 2.
· Welche Ämter oder Dienststellen sind daran beteiligt?
Siehe Antwort zur Frage 3.1.
3.2. Wenn nein:
Warum nicht?
Entfällt.
Carstensen
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