22-0335.01

Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG betr. Teilhabe im Kinder- und Jugendsport: Wie ist die aktuelle Entwicklung?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 3.4

Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-2581 erbat die Bezirksversammlung Harburg einen Bericht über die veränderten Abrechnungswege für die Förderung der Teilhabe im Sport aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes. Die um den Bericht gebetene Sozialbehörde erschien trotz Einladung nicht im Ausschuss für Bildung und Sport. Lediglich ein Vertreter des Harburger Turnerbundes und eine Vertreterin der Hamburger Sportjugend gaben dort Auskunft. Dort vermittelten die Betroffenen den Eindruck, dass das 2021/2022 eingeführte neue Abrechnungssystem zu größeren Problemen bei den Sportvereinen geführt hat. Berichtet wurde von verzögerten Auszahlungen abgerechneter Fördermittel, von unklaren Auskünften der Abrechnungsstelle im Grundsicherungsamt Eimsbüttel und von einem technischen Rückschritt im Abrechnungsverfahren.

Seitdem ist über ein Jahr vergangen und es ist Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Deshalb fragen wir:

1. Wie hat sich die so genannte „Ausschöpfungsquote“ der förderberechtigten Kinder und Jugendlichen entwickelt, also der Anteil der tatsächlich abgerechneten Förderung gegenüber der theoretisch möglichen vollständigen Abrechnung aller Fördermittel für alle förderberechtigten Kinder und Jugendlichen? Sofern verfügbar, bitte die Zahlen für den Bezirk Harburg (Wohnsitz der Förderberechtigten) angeben, hilfsweise für die Stadt Hamburg insgesamt. Bitte die Zahlen ab 2019 bis 2024 angeben (ggf. den spätesten sinnvollen Zeitpunkt im Jahr 2024, falls die Angaben noch nicht vollständig vorliegen).

a. Bitte jeweils die Zahlen der durch Sportvereine abgerechneten Leistungen separat ausweisen

b. Wie verhalten sich diese Quoten zum Durchschnitt auf Bundesebene?

2. Wie viele Vereine aus dem Bezirksamtsbereich rechnen im so genannten „Sammelabrechnungsverfahren“ ab, also, indem der Verein für seine Mitglieder die Nachweise der Familien erhält und dann bei der Abrechnungsstelle einreicht? Bitte nur gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Hamburger Sportbund sind, aufführen.

a. Wie viele Harburger Vereine sind seit 2022 aus dem Sammelabrechnungsverfahren ausgestiegen?

b. Wie hat sich die Gesamtzahl der Sportvereine in Hamburg, die am Sammelabrechnungsverfahren teilnehmen, entwickelt? Bitte jahresweise aufführen

3. Von wie vielen Vereinen (HSB-Mitgliedern) aus dem Bezirksamtsbereich wurden von Familien im Zuge der so genannten „Direktabrechnung“ der Familien bei der Abrechnungsstelle Fördermittel beantragt? Bitte jeweils die Menge der Abrechnungsmonate für die Kalenderjahre ab 2021 aufführen.

4. Eine Kritik der Vereine war, dass das Verfahren über die Abrechnungsstelle viel bürokratischer sei und erheblich mehr Personalaufwand sowohl bei den Vereinen als auch in der Abrechnungsstelle erfordere. Wie hat sich die Personalausstattung der Abrechnungsstelle für Bildungs- und Teilhabeleistungen in Kultur, Freizeit und Sport seit 2020 entwickelt?

a. Bitte jeweils die Vollzeitäquivalente (VZÄ) zum 1.4. und 1.10. der Jahre 2020-2024 angeben inkl. einer evtl. vorhandenen Differenz zwischen Soll-Stellen und tatsächlich besetzten Stellen.

b. Berichtet wurde auch, dass die Ansprechpersonen bei der Abrechnungsstelle häufig wechselten bzw. über längere Zeit gar keine Person mehr zuständig war. Wie hoch war in den o. g. Kalenderjahren die Mitarbeiter*innenfluktuation in der Abrechnungsstelle? Bitte pro Kalenderjahr angeben, wie viele VZÄ innerhalb dieses Jahres ausgeschieden sind.

5. Nach aktueller Auskunft der Hamburger Sportjugend gibt es Planungen, das Abrechnungsverfahren erneut zu ändern und den Vereinen (wieder) zu ermöglichen, die Förderanträge über eine Online-Plattform einzureichen.

a. Zu welchem Termin ist derzeit die Einführung der Online-Antragstellung vorgesehen?

b. Wird dieses Verfahren sowohl die „Sammelabrechnungen“ als auch die „Direktabrechnungen“ erfassen? Wenn nein, bitte die Gründe erläutern.

c. Wie ist der Entwicklungsprozess für das neue Verfahren strukturiert? Welche Stellen sind bzw. werden beteiligt? Werden externe Beratungen hinzugezogen? Wenn ja, wie groß ist das Auftragsvolumen?

d. Bei der Umstellung des Abrechnungsverfahrens 2021 wurde den Vereinen erklärt, dass die weitere Nutzung der vorhandenen Online-Plattform bei der Hamburger Sportjugend „nicht möglich“ sei. Wo genau liegt der Unterschied bei dem jetzt in Vorbereitung befindlichen Online-Abrechnungsverfahren gegenüber der damaligen Lösung?













BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

13. Februar 2025

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die o. g. Anfrage wie folgt:


Vorbemerkung

Der Begriff „Direktabrechnung“ wird von den in Hamburg für Bildung und Teilhabe zuständigen Dienststellen für eine Abrechnung von Leistungsansprüchen verwendet, die vom Anbieter mit der für die Abrechnung zuständigen Stelle (bei soziokulturellen Teilhabeansprüchen dem Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel) erfolgt. Anspruchsinhaber/-in von soziokulturellen Teilhabeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern ist immer entweder das Kind oder die jeweilige sorgeberechtigte Person. Bei der Direktabrechnung rechnet der Leistungsanbieter diese Ansprüche direkt mit dem Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel ab, nicht die bzw. der Leistungsberechtigte. Dies kann entweder für jedes Kind einzeln (sogenannte Einzelabrechnung) oder gesammelt für eine Vielzahl von Kindern tun (sogenannte Sammelabrechnung) erfolgen.

Für die Beantragung der Leistungen vom Leistungsberechtigten beim Bezirksamt Eimsbüttel hat sich kein eigener Begriff herausgebildet. Diese Form der Leistungsgewährung entspricht den im Sozialrecht auch sonst üblichen Antrags- und Bewilligungsverfahren.

1. Wie hat sich die so genannte „Ausschöpfungsquote“ der förderberechtigten Kinder und Jugendlichen entwickelt, also der Anteil der tatsächlich abgerechneten Förderung gegenüber der theoretisch möglichen vollständigen Abrechnung aller Fördermittel für alle förderberechtigten Kinder und Jugendlichen? Sofern verfügbar, bitte die Zahlen für den Bezirk Harburg (Wohnsitz der Förderberechtigten) angeben, hilfsweise für die Stadt Hamburg insgesamt. Bitte die Zahlen ab 2019 bis 2024 angeben (ggf. den spätesten sinnvollen Zeitpunkt im Jahr 2024, falls die Angaben noch nicht vollständig vorliegen).

a. Bitte jeweils die Zahlen der durch Sportvereine abgerechneten Leistungen separat ausweisen

Daten zu potentiell Leistungsberechtigten und zur Inanspruchnahme von Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe (SKT-Leistungen), zu denen auch die Teilnahme am Vereinssport gehört, werden nicht nach Bezirken differenziert erfasst. Die dargestellten Zahlen bilden sowohl die in Anspruch genommenen sportlichen Aktivitäten, wie beispielsweise den Besuch einzelner Workshops oder Kurse, als auch die Mitgliedschaften in Sportvereinen ab. Eine getrennte Erfassung ist aus statistischen Gründen nicht möglich.

Eine differenzierte Auswertung der SKT-Leistung für die Teilnahme am Vereinssport nach Direktzahlung und Zahlung an den Leistungsberechtigten wird statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung der ca. 10.000 Einzelvorgänge pro Jahr ist nicht möglich.











SKT-Leistung für den Bereich Sport in Hamburg (gesamt)

Jahr

Anzahl aller potentiell Leistungsberechtigten für SKT Sport

Anzahl Inanspruchnahme

Prozentuale Inanspruchnahme

2019

77.615

9.302

11,98%

2020

74.030

7.506

10,14%

2021

78.834

9.014

11,43%

2022

82.478

10.248

12,43%

2023 *

89.524

11.614

12,97%

2024

90.645

*

Quellen potentiell Leistungsberechtigte:


2019:


Die Zahlen für die Rechtskreise SGB II, SGB XII und AsylbLG basieren auf einem Mittelwert berechnet bis einschließlich September 2019, da zum 1. Oktober 2019 ein Systemwechsel vom Fachverfahren PROSA auf PROSOZ stattgefunden hat.


2020:


Für die Rechtskreise Kapitel 3 und Kapitel 4 SGB XII sowie § 2 und § 3 AsylbLG: Datawarehouse Soziale Hilfen, Auswertung vom 14. Januar 2021.

Für den Rechtskreis SGB II: Statistik Bundesagentur für Arbeit, Auswertung vom 14. Januar 2021.

Für den Rechtskreis Wohngeld: Fachverfahren DAW-IT, Auswertung vom 5. Februar 2021

Für den Rechtskreis Kinderzuschlag: Daten zu potenziell Bildungs- und Teilhabe (BuT)-Leistungsberechtigten für den Rechtskreis Kinderzuschlag ohne gleichzeitige Wohngeldberechtigung liegen nicht vor. Wohngeldbeziehende können neben Wohngeld gleichzeitig einen Kinderzuschlag erhalten, ihre BuT-Leistungsberechtigung aber nur aus einem Rechtskreis heraus geltend machen. In der Regel erfolgt dies aus dem Rechtskreis Wohngeld mit einem deutlich längeren Bewilligungszeitraum von einem Jahr im Vergleich zu sechs Monaten im Kinderzuschlag. Um Doppelzählungen in diesen beiden Rechtskreisen zu vermeiden, werden im Rechtskreis Kinderzuschlag lediglich die tatsächlichen Inanspruchnahmen, nicht aber die Zahl der potenziell Leistungsberechtigten aus diesem Rechtskreis genannt.

2021:


Für die Rechtskreise Kapitel 3 und Kapitel 4 SGB XII sowie § 2 und §3 AsylbLG: Datawarehouse Soziale Hilfen

Für den Rechtskreis SGB II: Statistik Bundesagentur für Arbeit

Für den Rechtskreis Wohngeld: Fachverfahren DAW-IT, Auswertung vom 14. März 2022

Für den Rechtskreis Kinderzuschlag: s.o.


2022:


Für die Rechtskreise Kapitel 3 und Kapitel 4 SGB XII sowie § 2 und §3 AsylbLG: Datawarehouse Soziale Hilfen, Auswertung vom 10. Februar 2023

Für den Rechtskreis SGB II: Statistik Bundesagentur für Arbeit

Für den Rechtskreis Wohngeld: Fachverfahren DAW-IT, Auswertung vom 13. Februar 2023

Für den Rechtskreis Kinderzuschlag: s.o.


2023:


Für die Rechtskreise Kapitel 3 und Kapitel 4 SGB XII sowie § 2 und §3 AsylbLG: Datawarehouse Soziale Hilfen

Für den Rechtskreis SGB II: Statistik Bundesagentur für Arbeit (Januar bis September 2023)

Für den Rechtskreis Wohngeld: Fachverfahren DAW-IT, Auswertung vom 7. Januar 2024

Für den Rechtskreis Kinderzuschlag: s.o.


2024:


Für die Rechtskreise Kapitel 3 und Kapitel 4 SGB XII sowie § 2 und §3 AsylbLG: Datawarehouse Soziale Hilfen

Für den Rechtskreis SGB II: Statistik Bundesagentur für Arbeit (Mittelwert Januar bis Juli 2024)

Für den Rechtskreis Wohngeld: Fachverfahren DAW-IT, Auswertung vom 10. Januar 2025

Für den Rechtskreis Kinderzuschlag: s.o.

Quellen Anzahl Inanspruchnahme:


2019 und 2020:


Daten aus Access-Datenbank des Bezirksamtes Eimsbüttel aus Februar 2020 und März 2021


2021 bis 2023:


Datawarehouse Soziale Hilfen, Auswertung vom 22. Januar 2025

*Valide Zahlen über die Inanspruchnahmen soziokultureller Teilhabeleistungen für ein abgeschlossenes Kalenderjahr liegen der Sozialbehörde frühestens zum 1. März des jeweiligen Folgefolgejahres vor. Zahlen 2023 bilden den Stand 22. Januar 2025 ab.

Für das Kalenderjahr 2024 liegen der Sozialbehörde zum jetzigen Zeitpunkt demnach noch keine validen Zahlen vor.

b. Wie verhalten sich diese Quoten zum Durchschnitt auf Bundesebene?

Die zur Beantwortung dieser Frage benötigten Daten werden vom Bund nicht gesondert statistisch erfasst.


2. Wie viele Vereine aus dem Bezirksamtsbereich rechnen im so genannten „Sammelabrechnungsverfahren“ ab, also, indem der Verein für seine Mitglieder die Nachweise der Familien erhält und dann bei der Abrechnungsstelle einreicht? Bitte nur gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Hamburger Sportbund sind, aufführen.

  1. Wie viele Harburger Vereine sind seit 2022 aus dem Sammelabrechnungsverfahren ausgestiegen?

Fünf Vereine rechnen seit 2022 nicht mehr direkt ab.

b. Wie hat sich die Gesamtzahl der Sportvereine in Hamburg, die am Sammelabrechnungsverfahren teilnehmen, entwickelt? Bitte jahresweise aufführen

Ob ein Verein Mitglied im HSB ist, wird nicht erfasst. Eine in der Kürze der Zeit nur vorläufige Auswertung ergab folgende Zahlen:

Jahr

Anzahl Vereine, an die direkt gezahlt wurde

2021

26

2022

115

2023

101

2024

93

3. Von wie vielen Vereinen (HSB-Mitgliedern) aus dem Bezirksamtsbereich wurden von Familien im Zuge der so genannten „Direktabrechnung“ der Familien bei der Abrechnungsstelle Fördermittel beantragt? Bitte jeweils die Menge der Abrechnungsmonate für die Kalenderjahre ab 2021 aufführen.

Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung mehrerer zehntausend Vorgänge ist dem Bezirksamt Eimsbüttel nicht möglich.

4. Eine Kritik der Vereine war, dass das Verfahren über die Abrechnungsstelle viel bürokratischer sei und erheblich mehr Personalaufwand sowohl bei den Vereinen als auch in der Abrechnungsstelle erfordere. Wie hat sich die Personalausstattung der Abrechnungsstelle für Bildungs- und Teilhabeleistungen in Kultur, Freizeit und Sport seit 2020 entwickelt?

a. Bitte jeweils die Vollzeitäquivalente (VZÄ) zum 1.4. und 1.10. der Jahre 2020-2024 angeben inkl. einer evtl. vorhandenen Differenz zwischen Soll-Stellen und tatsächlich besetzten Stellen.

01.04.2020

01.10.2020

Stellen

VZÄ

Differenz

Stellen

VZÄ

Differenz

7,00

6,77

0,23

7,00

6,77

0,23

01.04.2021

01.10.2021

Stellen

VZÄ

Differenz

Stellen*

VZÄ

Differenz

7,00

6,77

0,23

11,00

10,64

0,36

* + 4,00 Stellen wg. Zentralisierung BuT in E

01.04.2022

01.10.2022

Stellen

VZÄ

Differenz

Stellen

VZÄ

Differenz

11,00

10,64

0,36

11,00

10,64

0,36

01.04.2023

01.10.2023

Stellen

VZÄ

Differenz

Stellen**

VZÄ

Differenz

11,00

10,38

0,62

15,00

9,51

5,49

** + 4,00 Stellen im Rahmen der Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes gem. Drs. 22/14074

01.04.2024

01.10.2023

Stellen

VZÄ

Differenz

Stellen

VZÄ

Differenz

15,00

12,51

2,49

15,00

14,51

0,49

b. Berichtet wurde auch, dass die Ansprechpersonen bei der Abrechnungsstelle häufig wechselten bzw. über längere Zeit gar keine Person mehr zuständig war. Wie hoch war in den o. g. Kalenderjahren die Mitarbeiter*innenfluktuation in der Abrechnungsstelle? Bitte pro Kalenderjahr angeben, wie viele VZÄ innerhalb dieses Jahres ausgeschieden sind.

Zugänge:

3,87 VZÄ in 2022

3,00 VZÄ in 2023

7,00 VZÄ in 2024

Abgänge:

4,87 VZÄ in 2023

1,00 VZÄ in 2024

5. Nach aktueller Auskunft der Hamburger Sportjugend gibt es Planungen, das Abrechnungsverfahren erneut zu ändern und den Vereinen (wieder) zu ermöglichen, die Förderanträge über eine Online-Plattform einzureichen.

a. Zu welchem Termin ist derzeit die Einführung der Online-Antragstellung vor
gesehen?

Zum 1. Mai 2025.

b. Wird dieses Verfahren sowohl die „Sammelabrechnungen“ als auch die „Direktabrechnungen“ erfassen? Wenn nein, bitte die Gründe erläutern.

Geplant ist, die Online-Plattform zunächst allen Sportvereinen zur Abrechnung der monatlichen Sportvereinsmitgliedsbeiträge von bildungs- und teilhabeberechtigten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Die Ausweitung auf weitere Leistungsanbietende wird in einer weiteren Ausbaustufe nach erfolgreicher Einführung des Online-Portals geprüft. Eine Beantragung und Abrechnung der soziokulturellen Teilhabeansprüche der Leistungsberechtigten selbst mit dem Bezirksamt Eimsbüttel über diese Online-Plattform ist derzeit nicht geplant. Für diesen Antragsweg plant Hamburg im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Nutzung der Sozialplattform NRW.

c. Wie ist der Entwicklungsprozess für das neue Verfahren strukturiert? Welche Stellen sind bzw. werden beteiligt? Werden externe Beratungen hinzugezogen? Wenn ja, wie groß ist das Auftragsvolumen?

Der Entwicklungsprozess wird durch ein Projektteam aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachlichkeit (Sozialbehörde und Bezirksamt Eimsbüttel) sowie Mitarbeitenden des Bereichs "IT & Digitalisierung" der Sozialbehörde gesteuert. Die Anforderungen für die neue Anwendung wurden in mehreren Workshops mit Hamburger Sportvereinen aufgenommen und werden im Austausch mit zukünftigen Nutzenden aus diesem Kreis umgesetzt. Zum Einsatz kommt eine in der Sozialbehörde bereits erprobte Software, die in einem mehrstufigen Prozess weiterentwickelt wird. Ziel ist die Einführung eines bürokratiearmen, einfachen und schnellen Antragsverfahrens. Als Ausbaustufe sollen die Prozesse in der Verwaltung – wo möglich – durch deren Automatisierung vereinfacht werden. Mit der technischen Umsetzung ist ein externer IT-Dienstleister beauftragt, das Auftragsvolumen beträgt ca. 100 Tsd. Euro.

d. Bei der Umstellung des Abrechnungsverfahrens 2021 wurde den Vereinen erklärt, dass die weitere Nutzung der vorhandenen Online-Plattform bei der Hamburger Sportjugend „nicht möglich“ sei. Wo genau liegt der Unterschied bei dem jetzt in Vorbereitung befindlichen Online-Abrechnungsverfahren gegenüber der damaligen Lösung?

Grundsätzlich lassen sich die Abrechnungsverfahren vor und nach der Verfahrensumstellung nicht vergleichen, da ihnen unterschiedliche rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen zugrunde liegen. Der Senat hat mit den Drs. 22/14752, 22/6492, 22/12174 und 22/13174 ausführlich zu der Verfahrensumstellung bei der Abrechnung soziokultureller Teilhabeleistungen berichtet. Dabei wurden auch die Hintergründe und Abläufe der seit dem 1. Januar 2022 geltenden Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren dargestellt.


gez. Böhm

f.d.R.

Leptien

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