Mittel und Förderungen für die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 4a SGB VIII Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.01.2026 anliegende Drucksache 22-1623.1B beschlossen.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) hat mit Schreiben vom 02.03.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die Umsetzung des § 4a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wurde 2024 mit dem zehnten Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII auf den Weg gebracht, welches die Aufnahme von Vertreterinnen und Vertretern selbstorganisierter Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder in den Landesjugendhilfeausschuss sowie in die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse regelt. Ebenfalls in 2024 fand am Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum Hamburg (SPFZ) ein erster Fachtag zum Thema „Selbstvertretung in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe“ statt, gefolgt von zwei kurzen Spotlights für Fach- und Führungskräfte der Freien Jugendarbeit in 2025. Zudem wird seit letztem Jahr eine eintägige Fortbildung mit dem Titel „Stärkung von Selbstvertretung in den Hilfen zur Erziehung“ am SPFZ angeboten.
Finanzielle Mittel für die Förderung von Selbstvertretungsinstanzen im Sinne des § 4a SGB VIII stehen bisher noch nicht zur Verfügung. Es wird jedoch geprüft, ob solche Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028 bereitgestellt werden können.
Eine Förderung der Organisation von Selbstvertretungen junger Menschen könnte im Einzelfall auch jetzt schon über den Länderfonds Hamburg „Kinderrechte und Beteiligung“ erfolgen. Der Länderfonds wird gemeinsam von der BSFB und dem Deutschen Kinderhilfswerk verantwortet.
Darüber hinaus fördert die BSFB die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Hamburg. Die Aufgaben der Fachstelle umfassen neben der Begleitung unterschiedlicher Beteiligungsformate und der Entwicklung von Beteiligungsstrukturen auch die Unterstützung und Begleitung selbstorganisierter Zusammenschlüsse und Selbstvertretungen. Mit dieser Förderung leistet die BSFB einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des § 4a SGB VIII.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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