20-2542

Sportbezirk Eimsbüttel – Sport zum integralen Bestandteil der Bauplanung erheben

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der CDU-Fraktion und Lutz Schmidt FDP)

 

22.06.2017

9.4

20-2288

überwiesen in den Stapla

Stapla

10.10.2017

8.1

20-2288

Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE

 

 

Der Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau, geschlossen im Jahr 2011 zwischen den zuständigen Senatsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg und den Bezirken, sowie fortgeschrieben im Jahr 2016, beinhaltet das Ziel, jährlich 10.000 Baugenehmigungen zu erteilen. Zusätzlich regelt er die notwendigen, mit der Entwicklung von Wohngebieten verbundenen Investitionen in die technische und soziale Infrastruktur. Hierzu heißt es im Vertrag: "Der Senat und die Bezirksämter werden die mit der Entwicklung von Wohngebieten verbundenen Investitionen für technische und soziale infrastrukturelle Maßnahmen, einschließlich des Neubaus, die Kosten der Unterhaltung und der Qualitätsverbesserung von Grünanlagen und sonstigen Freiräumen fortlaufend ermitteln und in die Haushaltsaufstellungen einbringen."

Die wohnortnahe Versorgung mit Sporträumen ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Planung von lebenswerten Quartieren. Dabei ist es unumgänglich, die Planung von Sportflächen innerhalb der Freiraumplanung regelhaft zu berücksichtigen. Zur Bedarfsermittlung sollen die "Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in der III. Fassung von 1976" dienen. Um sicherzustellen, dass Sportstättenplanung zukünftig als integraler Bestandteil von Stadtplanung berücksichtigt wird, stelle ich/stellen wir diesen Antrag.

 

Das ursprüngliche Petitum lautete:

 

  1. „Der Bezirksamtsleiter wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, im Rahmen der Erstellung von Entwürfen für die Aufstellung von Bebauungsplänen innerhalb der zu planenden Freiraumflächen den Bedarf an Sportflächen zu ermitteln und zu berücksichtigen.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird ebenfalls aufgefordert, bei allen wohnungsbaubezogenen Bebauungsplänen die bestehenden, im Bezirk verorteten, Quartiersvereine als Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen und an den Abwägungen zu beteiligen.


Für den Fall, dass keine Quartiersvereine ausgemacht werden können, übernimmt der Hamburger Sportbund (HSB), Vertragspartner des Senats im organisierten Sport) diese Funktion.

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich gemäß § 27 BezVG bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie bei der Behörde für Inneres Sport dafür einsetzen,  bei allen wohnungsbaubezogenen Bebauungsplänen im Rahmen von evozierten Vorhaben und Bebauungsplänen in Sonderplanungsgebieten innerhalb der zu planenden Freiraumflächen den Bedarf an Sportflächen zu ermitteln und zu berücksichtigen.

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Inneres und Sport auch dafür einsetzen, bei allen wohnungsbaubezogenen Bebauungsplänen im Rahmen von evozierten Vorhaben und Bebauungsplänen in Sonderplanungsgebieten die bestehenden, im Bezirk verorteten, Quartiersvereine als Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen und an den Abwägungen (Arbeitskreis I) zu beteiligen. Für den Fall, dass keine Quartiersvereine ausgemacht werden können, übernimmt der HSB (Vertragspartner des Senats im organisierten Sport) diese Funktion.“

 

 

Anhänge

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