Antwort Anfrage SPD betr. Geschwindigkeitsmessungen Bauernweide
Letzte Beratung: 08.02.2022 Hauptausschuss Ö 2.5
Mit der Antwort auf die Drucksache 21-1731 betr. Tempo 30 auf Bauernweide einhalten, nahm die Behörde für Inneres und Sport wie folgt Stellung:
"Erkenntnisse zu einem erhöhten Geschwindigkeitsniveau liegen nicht vor. Die Straße
Bauernweide wird regelmäßig durch Kräfte des PK 47 bestreift.
Gemäß der gültigen Fassung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen
und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 23.11.2021 kommen für die Anordnung von „30“- Piktogrammen auf der Fahrbahn nur Zonen in Betracht, die trotz rechtskonformer Verkehrszeichenregelung ein überdurchschnittlich hohes Maß an
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitungen von mindestens 15% gemessener Fahrzeuge ab 40 km/h)
- Geschwindigkeits-Unfällen oder Rechts-vor-Links-Unfällen (Unfallhäufungsstellen) oder
- Fahrbahnquerungen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten
aufweisen."
Auch wenn erfreulicherweise hier die Unfallauswertung der letzten drei Jahre für die Straße Bauernweide ein unauffälliges Unfallbild ergab, so handelt es sich um eine Straße, die häufig von Besuchern des Neugrabener Zentrums gequert wird. Auch befindet sich die Katholische Schule Neugraben knapp 350m davon entfernt, die Ganztagsgrundschule Am Johannisland rund 700m und sie bietet vom Süden kommend, den direkten Zugang zum S-Bahnhof Neugraben.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung
1. Wann sind in den Jahren 2019 bis 2021 Geschwindigkeitsmessungen in der Bauernweide durchgeführt worden und mit welchem Ergebnis?
2. Falls keine Messungen durchgeführt worden sind: wie kommt die Behörde/PK47 zu ihrer Einschätzung, dass die genannten Voraussetzungen der Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht vorliegen?
3. Aufgrund welcher Datenlage kommt die Behörde/PK47 zu dem Schluss, dass in der Bauernweide "Fahrbahnquerungen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten" nicht gegeben sind? (siehe Vorbemerkungen)
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 02.02.2022
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 zu der Anfrage der SPD (Drs. 21-1898) wie folgt Stellung:
Die Straße Bauernweide liegt in einer Tempo 30-Zone und verbindet die Cuxhavener Straße im Norden mit dem Scheideholzweg im Süden. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum PK 47. Die Ein- und Ausfahrt zum Parkdeck der Firma Kaufland befindet sich in der Straße Bauernweide. Nach Angaben des PK 47 findet daher auch reger Fahrzeugverkehr statt. Aufgrund der Nähe zum PK 47 wird die Straße Bauernweide regelmäßig durch eine hohe Anzahl von Polizeikräften bestreift.
zu 1:
In den Jahren 2019-2021 fanden in der Straße Bauernweide keine Geschwindigkeitsmessungen statt.
zu 2:
Die Straße Bauernweide wird regelmäßig durch verschiedene Polizeikräfte bestreift. Es wurden hierbei keine signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit der Ein-und Ausfahrt zum Parkdeck lassen zudem keine hohen Geschwindigkeiten zu.
zu 3:
Bedarfe von neuen Querungsmöglichkeiten werden durch Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen erhoben. Diese Maßnahmen durch das PK 47 führten zu der Einschätzung, dass eine zusätzliche Querungsstelle nicht erforderlich und somit nicht anordnungsfähig ist. Bauliche Maßnahmen wie Sprunginseln liegen zudem in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers.
Das PK 47 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens
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