Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Tempo 30 auf Bauernweide einhalten
Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.9
Auf der Bauernweide gilt zwischen Scheideholzweg und Alte Weiden Tempo 30. Dies wird in Richtung Norden trotz einer Rechts-vor-Links-Vorfahrt jedoch vielfach nicht eingehalten. In Richtung Süden ist die Fahrbahn ebenfalls gut einsehbar, so dass oft schneller, als erlaubt gefahren wird. Bauliche Einschränkungen gibt es nicht, auch keine weiteren Hinweise, dass dort eine Tempo-30-Zone vorhanden ist. Mutmaßlich haben manche Fahrerinnen und Fahrer beim Einkaufen „vergessen“, welche Geschwindigkeit erlaubt ist. Mit einer Fahrbahnmarkierung für Tempo 30 oder auch baulichen Maßnahmen könnte dem Abhilfe geboten werden.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das Tempo 30 auf der Bauernweide eingehalten wird. Neben einer Geschwindigkeitsüberwachung kämen dafür auch bauliche Maßnahmen oder eine Fahrbahnmarkierung (Tempo 30) in Frage.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
02.12.2021
Die Behörde für Inneres und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Straße Bauernweide ist eine Tempo 30-Zone. Sie verbindet die Cuxhavener Straße im Norden mit dem Scheideholzweg im Süden. Im Knoten Bauerweide/ Alte Weiden/ Süderelbering findet aufgrund des dort ansässigen Kauflands von und zu Kaufland und in das Zentrum Neugraben reger Fahrzeugverkehr statt. Es wurde eine Querungshilfe für Fußgänger errichtet, welche die Fahrbahn baulich einengt. Diese Querungshilfe und das rege Verkehrsaufkommen zum und vom Parkdeck lassen grundsätzlich keine erhöhten Geschwindigkeiten zu.
Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre für die Straße Bauernweide ergab ein unauffälliges Unfallbild. Erkenntnisse zu einem erhöhten Geschwindigkeitsniveau liegen nicht vor. Die Straße Bauernweide wird regelmäßig durch Kräfte des PK 47 bestreift.
Gemäß der gültigen Fassung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 23.11.2021 kommen für die Anordnung von „30“- Piktogrammen auf der Fahrbahn nur Zonen in Betracht, die trotz rechtskonformer Verkehrszeichenregelung ein überdurchschnittlich hohes Maß an
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitungen von mindestens 15% gemessener Fahrzeuge ab 40 km/h)
- Geschwindigkeits-Unfällen oder Rechts-vor-Links-Unfällen (Unfallhäufungsstellen) oder
- Fahrbahnquerungen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten
aufweisen.
Diese Voraussetzungen liegen in der Bauernweide nicht vor. Daher kann dem Antrag auf Aufbringen von Tempo 30-Piktogrammen nicht entsprochen werden
Straßenbauliche Maßnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers. Das PK 47 sieht zurzeit keine Erforderlichkeit für weitere bauliche Maßnahmen.
Das PK 47 wird die Verkehrssituation in der Straße Bauernweide in Abhängigkeit personeller Ressourcen und einer Prioritätensetzung weiterhin beobachten und bewerten. Werden hierbei aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse bzw. Entwicklungen Gefahrenlagen (z.B. Unfallhäufung) erkannt, so erfolgt zeitnah eine entsprechende Prüfung und erforderlichenfalls die Veranlassung geeigneter Maßnahmen.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
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