22-2533

Fußgängerüberweg in der Langbargheide Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.07.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 10.43

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 09.07.2026 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-2360B beschlossen.

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (STVB) des Polizeikommissariats 25 hat mit Schreiben vom 27.08.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die in den Eingaben aufgeführten baustellenbedingten Verkehrsprobleme und ermittelten Verkehrszahlen aufgrund der Umleitungsverkehre haben sich zwischenzeitlich erledigt, da die Baumaßnahme im Bereich Elbgaustraße / Langbargheide abgeschlossen wurde.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußngerüberwegs durch die Straßenverkehrsbehörde in der Langbargheide liegen dennoch vor, da an der Örtlichkeit besonders schutzbedürftige Querungswillige regelmäßig die Fahrbahn queren, um mit ihren Begleitpersonen zur Schule Langbargheide oder zur Kindertagesstätte Moorwisch zu gelangen. Die Mindestzahlen für die Empfehlung eines Fußngerüberwegs gemäß R-FGÜ werden morgens zu Schulbeginn erreicht. Es besteht dort zu der Zeit tatsächlich ein hoher Querungsbedarf.

Durch die STVB wurde am 25.08.2026 eine Anzahl von 500 Fußngern/h bei einer Fahrzeugstärke von 220 Fzg/h gezählt.

Die in der Nähe der Schule vorhandene Fahrbahneinengung wird nach hiesigen Erkenntnissen nur in geringem Maße zur Querung der Straße genutzt und ist daher als Querungshilfe in dem Bereich unwirksam. Eine gesicherte Querungshilfe an der eigentlich genutzten Örtlichkeit wäre aus Sicht der STVB sinnvoller.

Eine Unfalllage ist dort nicht vorhanden. Bei mehreren Ortsbesichtigungen durch Mitarbeiter der STVB zum morgendlichen Schulbeginn wurden keine gefährlichen Situationen zwischen Fahrzeugen und Fußngern beobachtet.

Aufgrund der vielen Fahrbahnquerungen von Kindern bei zeitgleich stattfindendem Berufsverkehr scheint das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohner jedoch stark beeinträchtigt zu sein.

Die STVB des PK 25 möchte zu der Thematik jedoch anmerken, dass sich das Bezirksamt Altona bereits aufgrund eines Beschlusses der Bezirksversammlung aus dem Jahre 2023 (Drs. 21-4042.1 + Drs. 21-4196.1 Verkehrsberuhigung Langbargheide, Anlage) mit einer Überplanung der Langbargheide beschäftigt. Unseren Informationen nach ist die Installation eines modalen Filters an der betreffenden Örtlichkeit ein Teil der Planungen. Über den genauen Sachstand dieser Planungen müsste das Bezirksamt Auskunft geben können.

Fazit:

Aus Sicht der STVB wäre momentan die Anordnung eines Fußngerüberwegs nicht ratsam, wenn es seitens des Bezirks bereits andere Planungen für die Örtlichkeit gibt, welche einen anderen Ansatz verfolgen, um die Verkehrssituation und Aufenthaltsqualität in dem Bereich zu verbessern. Es müsste durch das Bezirksamt Altona zeitnah entschieden werden, welcher Ansatz weiterverfolgt und umgesetzt werden soll, da die Einrichtung eines Modalfilters und eines Fußngerüberwegs an der gleichen Örtlichkeit verkehrstechnisch nicht zielführend ist. Eine der beiden Einrichtungen würde genügen, um den Bereich verkehrssicherer zu gestalten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 10.43
21.09.2026
Ö 6.3
Lokalisation Beta
Langbargheide Elbgaustraße Moorwisch
Stadtteile

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