21-4042.1

Verkehrsberuhigung in der Langbargheide Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

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25.05.2023
Sachverhalt

Im Jahr 1983 wurde das „Konzept zur Verlangsamung des Verkehrs in Wohngebieten durch Tempo 30“ beschlossen und ein Jahr später in allen sieben Hamburger Bezirken durch kommunalpolitische Beschlüsse in die Realisierungsphase überführt. Im Jahr 1985 trat schließlich die Verordnung über die versuchsweise Einführung einer Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkung in Kraft. Ziel war es, in Wohngebieten für mehr Sicherheit und eine sich langfristig einstellende Bewusstseinsänderung zum Geschwindigkeitsverhalten zu sorgen. Als Kernstück des Konzeptes wurde von einem Straßennetz mit übergeordneter Bedeutung für den Wirtschafts- und den innerstädtischen und überörtlichen Durchgangsverkehr ausgegangen (vgl.: ARGUS, 5 Jahre Erfahrungen Tempo 30-Zonen in Hamburg, Hamburg 1989).

 

Zurzeit wird dieses Ziel durch moderne Navigationssysteme ausgehebelt, da Tempo-30-Zonen auch im Fall von Durchgangsverkehr als normale Straßen gewertet werden und die reine Fahrzeit berechnet wird, unabhängig von der Art der Straße. Dies führt dazu, dass auch der Durchgangsverkehr durch Tempo-30-Zonen geleitet wird. Ein Beispiel ist die Langbargheide: Obwohl sie von Straßen des Vorbehaltsnetzes umgeben ist (Elbgaustraße und Farnhornweg), wird der Verkehr durch Navigationssysteme von der Elbgaustraße zum Farnhornweg und umgekehrt durch die Langbargheide geleitet. Im Bereich der Langbargheide befinden sich eine Grundschule und eine Kita. Auch die Schüler:innen des Goethegymnasiums nutzen die Straße für ihren Schulweg. Die Straße ist durch viele parkende Fahrzeuge unübersichtlich und sehr beengt. Der starke Durchgangsverkehr erschwert Kindern das sichere Überqueren der Straße zusätzlich. Fahrräder werden sehr häufig ohne ausreichenden Sicherheitsabstand überholt und bei der Begegnung von Kfz werden nicht selten die Gehwege überfahren. Nach Aussagen der Polizei wird die Höchstgeschwindigkeit, trotz regelmäßiger Kontrollen, häufiger überschritten. Dies sind auf Schulwegen unzumutbare Zustände.

 

Um der ursprünglichen Zielsetzung der erhöhten Sicherheit und einer Verkehrsberuhigung in Wohngebieten wieder näher zu kommen, bedarf es also wirksamer Maßnahmen. Es reicht nicht, sich nur auf die Zone 30-Schilder am Anfang und Ende der Zone zu verlassen. Wirksame Maßnahmen sind zum Beispiel modale Filter, die es dem motorisierten Individualverkehr (MIV) unmöglich machen, Straßen als Durchgangsstraßen zu nutzen. Die Erreichbarkeit für die Anwohnenden wird durch modale Filter nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt, ebenso können Rettungsfahrzeuge und die Stadtreinigung uneingeschränkt die Straßen passieren.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wird nach §27 BezVG aufgefordert, die Anordnung eines modalen Filters oder andere wirksame Maßnahmen zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs zu ermöglichen. Sollten modale Filter als nicht anordnungsfähig eingestuft werden, wird um alternative Vorschläge gebeten, um die Langbargheide vom durchfahrenden MIV effektiv zu entlasten.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,

 

  • die Langbargheide nach positivem Entscheid der BIS mit modalen Filtern oder anderen wirksamen Mitteln, die den Durchgangsverkehr unterbinden, auszustatten, um den Durchgangsverkehr aus dieser Straße herauszuhalten und mehr Sicherheit auf dem Schulweg zu erreichen;

 

  • gemeinsam mit den betroffenen Bildungseinrichtungen Möglichkeiten zu erarbeiten, um mehr Sicherheit auf den Schulwegen zu erreichen. Mittel über das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) sind einzuwerben.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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