Antwort Anfrage SPD betr. Verkehrszählungen und -beobachtungen in der Bauernweide
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat mit der Antwort auf die Anfrage 21-1898 der SPD betr. Geschwindigkeitsmessungen Bauernweide darauf verwiesen, dass in den Jahren 2019-2021 in der Straße Bauernweide keine Geschwindigkeitsmessungen stattfanden. Grund zur der Frage war die Antwort der Innenbehörde zum gemeinsamen Antrag SPD, GRÜNE 21-1731, Tempo 30 auf der Bauernweide, die besagte, dass Erkenntnisse zu einem erhöhten Geschwindigkeitsniveau nicht vorliegen:
"Gemäß der gültigen Fassung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 23.11.2021 kommen für die Anordnung von „30“- Piktogrammen auf der Fahrbahn nur Zonen in Betracht, die trotz rechtskonformer Verkehrszeichenregelung ein überdurchschnittlich hohes Maß an
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitungen von mindestens 15% gemessener Fahrzeuge ab 40 km/h)
- Geschwindigkeits-Unfällen oder Rechts-vor-Links-Unfällen (Unfallhäufungsstellen) oder
- Fahrbahnquerungen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten
aufweisen.
Diese Voraussetzungen liegen in der Bauernweide nicht vor. Daher kann dem Antrag auf Aufbringen von Tempo 30-Piktogrammen nicht entsprochen werden."
Die Straße werde regelmäßig bestreift (Antwort zu 21-1731) bzw. die Straße Bauernweide werde regelmäßig durch verschiedene Polizeikräfte bestreift. Es wurden hierbei keine signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit der Ein-und Ausfahrt zum Parkdeck lassen zudem keine hohen Geschwindigkeiten zu (Antwort zu 21-1898).
Zu Frage 3 aus 21-18998 lautet die Antwort:
"Bedarfe von neuen Querungsmöglichkeiten werden durch Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen erhoben. Diese Maßnahmen durch das PK 47 führten zu der Einschätzung, dass eine zusätzliche Querungsstelle nicht erforderlich und somit nicht anordnungsfähig ist. Bauliche Maßnahmen wie Sprunginseln liegen zudem in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers."
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:
1. Haben in den Jahren 2019 bis 2021 Verkehrszählungen und bzw. oder Verkehrsbeobachtungen stattgefunden? Falls ja, bitte angeben wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen (Datum, Tages- bzw. Uhrzeit der Zählungen, Querungszahlen pro Stunde, etc.). Falls Nein: Auf Basis welcher Datenlage kommt das PK47, die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 oder die Innenbehörde zu ihrer Einschätzung?
Einleitung zu 2. Bezüglich der Geschwindigkeitsübertretungen kommen Beobachtungen von Anwohnenden zu anderen Erkenntnissen als die der 'verschiedenen Polizeikräfte'. Da es sich hierbei um subjektive Einschätzungen handelt, kann es nicht als verlässliche Datengrundlage zur abschließenden Beurteilung herangezogen werden.
2. a. Liegen weitere valide Daten vor, die die Einschätzung des PK47 untermauern?
2. b. Halten die antwortenden Stellen die Validität der Einschätzung nach Inaugenscheinnahme durch die genannten verschiedenen Polizeikräfte für verlässlicher, als die der Bewohner:innen? (bitte begründen)
Einleitung zu 3. Die Bauernweide führt von der Cuxhavener Straße bis zum Scheideholzweg bevorrechtigt über eine Strecke von rund 380m. In nord-südlicher Richtung lediglich von der nicht vorfahrtsberechtigten Straße Alte Weiden und wenigen Ausfahrten (Parkplatz) berührt. In süd-nördlicher Richtung von den vorfahrtsberechtigten Straßen Neugrabener Markt und Süderelbering (1), im weiteren Verlauf von der nicht vorfahrtsberechtigten Straße Süderelbering (2) berührt. Bevorrechtigte Streckenlängen sind ca. 60m, ca. 120m und ca 200m lang. Die Ausfahrt des Parkdecks Kaufland ist nicht bevorrechtigt. Bei der Fußgänger:innen-Querung handelt es sich um eine Sprunginsel und nicht um einen bevorrechtigten Fußgängerübergang (vulgo Zebrastreifen). Physikalische Beschleunigungssimulationen lassen zumindest die Berechnung zu, dass 'normale' PKW auf enier Strecke con 60m aus dem Stand bis auf über 70km/h beschleunigen können. Bei 120m sind dies schon rund 90km/h. Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die Fahrer:innen der Kfz an dieser Stelle die Beschleunigungskräfte ihrer Fahrzeuge nicht ausreizen, doch die nahezu tägliche Beobachtung lässt den Schluss zu, dass zumindest teilweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 deutlich überschritten wird.
3. Nach welchen validen Daten kommen die antwortenden Stellen zu dem Schluss, dass hier grundsätzlich keine erhöhten Geschwindigkeiten möglich sind (siehe Antwort zu 21-1731), insbesondere eine Überschreitung von Tempo 30? Bitte ggfs. Messdaten und physikalische Berechnungsmodelle zur Bekräftigung der Aussage benennen.