21-2048.01

Antwort Anfrage SPD betr. Verkehrszählungen und -beobachtungen in der Bauernweide

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.05.2022 Hauptausschuss Ö 1.1

Sachverhalt

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat mit der Antwort auf die Anfrage 21-1898 der SPD betr. Geschwindigkeitsmessungen Bauernweide darauf verwiesen, dass in den Jahren 2019-2021 in der Straße Bauernweide keine Geschwindigkeitsmessungen stattfanden. Grund zur der Frage war die Antwort der Innenbehörde zum gemeinsamen Antrag SPD, GRÜNE 21-1731, Tempo 30 auf der Bauernweide, die besagte, dass Erkenntnisse zu einem erhöhten Geschwindigkeitsniveau nicht vorliegen:

"Gemäß der gültigen Fassung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 23.11.2021 kommen für die Anordnung von „30“- Piktogrammen auf der Fahrbahn nur Zonen in Betracht, die trotz rechtskonformer Verkehrszeichenregelung ein überdurchschnittlich hohes Maß an

- Geschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitungen von mindestens 15% gemessener Fahrzeuge ab 40 km/h)

- Geschwindigkeits-Unfällen oder Rechts-vor-Links-Unfällen (Unfallhäufungsstellen) oder

- Fahrbahnquerungen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten

aufweisen.

Diese Voraussetzungen liegen in der Bauernweide nicht vor. Daher kann dem Antrag auf Aufbringen von Tempo 30-Piktogrammen nicht entsprochen werden."

Die Straße werde regelmäßig bestreift (Antwort zu 21-1731) bzw. die Straße Bauernweide werde regelmäßig durch verschiedene Polizeikräfte bestreift. Es wurden hierbei keine signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit der Ein-und Ausfahrt zum Parkdeck lassen zudem keine hohen Geschwindigkeiten zu (Antwort zu 21-1898).

Zu Frage 3 aus 21-18998 lautet die Antwort:

"Bedarfe von neuen Querungsmöglichkeiten werden durch Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen erhoben. Diese Maßnahmen durch das PK 47 führten zu der Einschätzung, dass eine zusätzliche Querungsstelle nicht erforderlich und somit nicht anordnungsfähig ist. Bauliche Maßnahmen wie Sprunginseln liegen zudem in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers."

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:

1. Haben in den Jahren 2019 bis 2021 Verkehrszählungen und bzw. oder Verkehrsbeobachtungen stattgefunden? Falls ja, bitte angeben wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen (Datum, Tages- bzw. Uhrzeit der Zählungen, Querungszahlen pro Stunde, etc.). Falls Nein: Auf Basis welcher Datenlage kommt das PK47, die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 oder die Innenbehörde zu ihrer Einschätzung?

Einleitung zu 2. Bezüglich der Geschwindigkeitsübertretungen kommen Beobachtungen von Anwohnenden zu anderen Erkenntnissen als die der 'verschiedenen Polizeikräfte'. Da es sich hierbei um subjektive Einschätzungen handelt, kann es nicht als verlässliche Datengrundlage zur abschließenden Beurteilung herangezogen werden.

2. a. Liegen weitere valide Daten vor, die die Einschätzung des PK47 untermauern?

2. b. Halten die antwortenden Stellen die Validität der Einschätzung nach Inaugenscheinnahme durch die genannten verschiedenen Polizeikräfte für verlässlicher, als die der Bewohner:innen? (bitte begründen)

Einleitung zu 3. Die Bauernweide führt von der Cuxhavener Straße bis zum Scheideholzweg bevorrechtigt über eine Strecke von rund 380m. In nord-südlicher Richtung lediglich von der nicht vorfahrtsberechtigten Straße Alte Weiden und wenigen Ausfahrten (Parkplatz) berührt. In süd-nördlicher Richtung von den vorfahrtsberechtigten Straßen Neugrabener Markt und Süderelbering (1), im weiteren Verlauf von der nicht vorfahrtsberechtigten Straße Süderelbering (2) berührt. Bevorrechtigte Streckenlängen sind ca. 60m, ca. 120m und ca 200m lang. Die Ausfahrt des Parkdecks Kaufland ist nicht bevorrechtigt. Bei der Fußgänger:innen-Querung handelt es sich um eine Sprunginsel und nicht um einen bevorrechtigten Fußgängerübergang (vulgo Zebrastreifen). Physikalische Beschleunigungssimulationen lassen zumindest die Berechnung zu, dass 'normale' PKW auf enier Strecke con 60m aus dem Stand bis auf über 70km/h beschleunigen können. Bei 120m sind dies schon rund 90km/h. Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die Fahrer:innen der Kfz an dieser Stelle die Beschleunigungskräfte ihrer Fahrzeuge nicht ausreizen, doch die nahezu tägliche Beobachtung lässt den Schluss zu, dass zumindest teilweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 deutlich überschritten wird.

3. Nach welchen validen Daten kommen die antwortenden Stellen zu dem Schluss, dass hier grundsätzlich keine erhöhten Geschwindigkeiten möglich sind (siehe Antwort zu 21-1731), insbesondere eine Überschreitung von Tempo 30? Bitte ggfs. Messdaten und physikalische Berechnungsmodelle zur Bekräftigung der Aussage benennen.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 27.04.2022

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 wie folgt Stellung:

Lage/Ausgangssituation

Die Straße Bauernweide ist eine Tempo 30-Zone. Sie verbindet die Cuxhavener Straße im Norden mit dem Scheideholzweg im Süden. Im Knoten Bauerweide/ Alte Weiden/ Süderelbering findet aufgrund des dort ansässigen Kauflands von und zu Kaufland und in das Zentrum Neugraben reger Fahrzeugverkehr statt.

  1. Haben in den Jahren 2019 bis 2021 Verkehrszählungen und bzw. oder Verkehrsbeobachtungen stattgefunden? Falls ja, bitte angeben wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen (Datum, Tages- bzw. Uhrzeit der Zählungen, Querungszahlen pro Stunde, etc.). Falls Nein: Auf Basis welcher Datenlage kommt das PK47, die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 oder die Innenbehörde zu ihrer Einschätzung?

Bewertung

zu Frage 1:

In den Jahren 2019 bis 2021 wurden durch die Polizei keine validen Verkehrszählungen in der Bauernweide durchgeführt. In Ermangelung personeller Ressourcen können valide händische Verkehrszählungen auch weiterhin nicht erfolgen.

Verkehrsbeobachtungen werden stetig durch Polizeibeamte in der Streifentätigkeit wahrgenommen. Hierbei wird nicht mit Datum und Zeit erhoben, wann ein Polizeibeamter durch welche Straße geht. Fußstreifentätigkeiten werden grundsätzlich nur bei Tag wahrgenommen. In den Nachtstunden sind nur aus aktuellen Anlässen und unter Berücksichtigung personeller Ressourcen Fußstreifentätigkeiten möglich.

Die Beobachtungen des PK 47 begründen sich hierbei überwiegend auf die Streifentätigkeit und Einschätzung des zuständigen uniformierten Stadtteilpolizisten, welcher am Tage seine Einschätzungen traf. Zudem wurden Beobachtungen der Präsenzkräfte und Kradfahrer am Tage mit einbezogen.

Es konnten keine Feststellungen getroffenen werden, dass neben der bereits neu entstandenen Querungsstelle Bauernweide/ Süderelbering/ Alte Weiden Fußgänger gebündelt an anderen Stellen der Bauernweide auftreten. Daher wurde die Erforderlichkeit zur Errichtung einer weiteren Querungsstelle verneint.

Einleitung zu 2. Bezüglich der Geschwindigkeitsübertretungen kommen Beobachtungen von Anwohnenden zu anderen Erkenntnissen als die der 'verschiedenen Polizeikräfte'. Da es sich hierbei um subjektive Einschätzungen handelt, kann es nicht als verlässliche Datengrundlage zur abschließenden Beurteilung herangezogen werden.

2. a. Liegen weitere valide Daten vor, die die Einschätzung des PK47 untermauern?

2. b. Halten die antwortenden Stellen die Validität der Einschätzung nach Inaugenscheinnahme durch die genannten verschiedenen Polizeikräfte für verlässlicher, als die der Bewohner:innen? (bitte begründen)

zu Frage 2:

Zur Erlangung valider Daten wurde seitens des PK 47 ein Verkehrsstatistikgerät (VSG) vom 23.03.2022; 13:00 Uhr bis zum 30.03.2022; 10:00 Uhr in der Bauernweide/ Süderelbering eingesetzt. Da in der Drs. 21-1731 u.a. die Aufbringung von Piktogrammen vorgeschlagen wurde und dafür nach der zu beachtenden Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) eine Überschreitungsquote von 15% über 40 km/h erforderlich ist, wurde das VSG auf 40 km/h eingestellt.

Es wurden in beide Richtungen im gesamten Messzeitraum 36998 Fahrzeuge gemessen.

Insgesamt wurde eine Geschwindigkeitsübertretung von 7,81% festgestellt.

Die V85 ergab einen Wert von 37 km/h. Der V-85-Wert gibt an, welche Geschwindigkeit von 85 % der Kraftfahrzeugführer nicht überschritten wird und gilt als maßgebende Kerngröße für das Geschwindigkeitsniveau einer Straße.

Weiterhin wurde durch die valide Auswertung deutlich, dass sich das Geschwindigkeitsniveau der 7,81% (~ 2.889 Geschwindigkeitsübertretungen) ganztägig wiederfindet, wobei in der Regel zur späten Abendzeit, Nachtzeit und am Sonntag eine Zunahme des Niveaus festzustellen ist. 92,19% (~34.109) der gemessenen Fahrzeuge hielten das Geschwindigkeitsniveau bis 40 km/h ein.

Einleitung zu 3. Die Bauernweide führt von der Cuxhavener Straße bis zum Scheideholzweg bevorrechtigt über eine Strecke von rund 380m. In nord-südlicher Richtung lediglich von der nicht vorfahrtsberechtigten Straße Alte Weiden und wenigen Ausfahrten (Parkplatz) berührt. In süd-nördlicher Richtung von den vorfahrtsberechtigten Straßen Neugrabener Markt und Süderelbering (1), im weiteren Verlauf von der nicht vorfahrtsberechtigten Straße Süderelbering (2) berührt. Bevorrechtigte Streckenlängen sind ca. 60m, ca. 120m und ca 200m lang. Die Ausfahrt des Parkdecks Kaufland ist nicht bevorrechtigt. Bei der Fußgänger:innen-Querung handelt es sich um eine Sprunginsel und nicht um einen bevorrechtigten Fußgängerübergang (vulgo Zebrastreifen). Physikalische Beschleunigungssimulationen lassen zumindest die Berechnung zu, dass 'normale' PKW auf enier Strecke con 60m aus dem Stand bis auf über 70km/h beschleunigen können. Bei 120m sind dies schon rund 90km/h. Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die Fahrer:innen der Kfz an dieser Stelle die Beschleunigungskräfte ihrer Fahrzeuge nicht ausreizen, doch die nahezu tägliche Beobachtung lässt den Schluss zu, dass zumindest teilweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 deutlich überschritten wird.

3. Nach welchen validen Daten kommen die antwortenden Stellen zu dem Schluss, dass hier grundsätzlich keine erhöhten Geschwindigkeiten möglich sind (siehe Antwort zu 21-1731), insbesondere eine Überschreitung von Tempo 30? Bitte ggfs. Messdaten und physikalische Berechnungsmodelle zur Bekräftigung der Aussage benennen.

zu Frage 3:

Im März und April 2022 wurde bei insgesamt sieben Geschwindigkeitsmessungen eine Überschreitungsquote von 2%-33% festgestellt.

Die mit dem VSG festgestellte V 85 liegt in der Bauernweide bei 37 km/h.

Fazit

Bei punktuellen Geschwindigkeitsmessungen wurde eine erhöhte Überschreitungsquote festgestellt. Daher wird die Polizei Hamburg auch zukünftig im Rahmen der Prioritätensetzungen und personellen Ressourcen Geschwindigkeitsmessungen in der Bauernweide vornehmen.

Für das Aufbringen von Piktogrammen fehlt es an der erforderlichen Rechtsgrundlage, da die Überschreitungsquote von 7,81 % über 40 km/h deutlich unter den geforderten 15% liegt. Auch sonst liegt keine erhöhte Gefahrenlage vor, die ein Abweichen von der HRVV rechtfertigen würde.

Zuständig für die Errichtung einer Querungsstelle ist der Straßenbaulastträger. Die Erforderlichkeit zur Errichtung einer weiteren Querungsstelle in der Bauernweide wird seitens des PK 47 nicht gesehen und würde dem Charakter einer Tempo-30-Zone widersprechen. Hier muss der Kraftfahrzeugführende grundsätzlich jederzeit im gesamten Straßenverlauf mit querenden Fußgängern rechnen.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Cuxhavener Straße Bauernweide Scheideholzweg Scheideholzweg Alte Weiden Neugrabener Markt Süderelbering

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