Antwort Anfrage CDU betr. Forstwirtschaftlicher Holzeinschlag 2018/2019 im Gebiet Kuhtrift II
Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 3.5
Das Bezirksamt hat die von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 20-4155.01 gestellten Fragen zum wesentlichen Teil nicht beantwortet, sondern darauf verwiesen, dass für die Fragen nach Durchführung des Bundeswaldgesetzes und des Landeswaldgesetzes die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zuständig ist. Soweit Fragen des Artenschutzes und seiner Belange betroffen sind, fällt die Angelegenheit in die Zuständigkeit der Behörde für Umwelt und Energie.
Das Bezirksamt hat darauf hingewiesen, dass es sich in der Gesamtangelegenheit bereits mit den Fachbehörden in Verbindung gesetzt und diese über den Sachverhalt informiert hat. Allerdings sieht sich das Bezirksamt ausweislich einer Mitteilung vom 19.11.2018 außerstande, die noch nicht beantworteten Fragen selbst an die Fachbehörden zu stellen. Es hat daher anheim gestellt, eine weitere Anfrage nach § 27 BezVG zu stellen.
Nachdem die Hamburger Fachbehörden den Grundeigentümern nicht ermöglicht haben, im Bereich Kuhtrift einen Kletterpark unter Berücksichtigung aller umweltschonenden Maßnahmen zu errichten, hat die Firma ImmoForst OHG aus Dinkelsbühl offenbar nunmehr die Planungen vorangetrieben, in erheblichem Umfang im Gelände Kuhtrift forstwirtschaftliche Baumfällungen vorzunehmen, die im Rahmen des Hamburger Landeswaldgesetzes erlaubt sind. Nach den bisher vorliegenden Informationen soll im November dieses Jahres mit einem angekündigten Einschlag von ca. 600 Bäumen im Alter von 60 bis 130 Jahren aus dem Bestand begonnen werden. Zu dem bisherigen Einschlagplan gehört auch das Herausnehmen von mindestens 56 Biotop- und markanten Uraltbäumen. Da es sich insoweit um Holzmaterial geringerer Güteklassen handelt, die lediglich als Brennholz vermarktet werden können, hat das Unternehmen nunmehr angeboten, gegebenenfalls auf den Einschlag der markanten Bäume unter bestimmten Voraussetzungen zu verzichten. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der Bezirk kurzfristig Kontakt mit dem Unternehmen aufnimmt und gegebenenfalls bei einem Reviergang eine Einigung darüber erzielt, unter welchen Umständen bestimmte Bäume (Eichen, Douglasien, Eiben, Buchen und japanische Lärchen) von den geplanten Fällmaßnahmen ausgenommen werden können.
Wir fragen die zuständigen Fachbehörden
(jeweils mit der Bitte um Beantwortung im Rahmen ihrer Zuständigkeit):
1. Besteht die Absicht, kurzfristig mit der ImmoForst OHG Forstverwaltung Kontakt
aufzunehmen und Verhandlungen darüber zu führen, wie und unter welchen
Umständen bestimmte markante Uraltbäume von den forstwirtschaftlichen
Maßnahmen ausgenommen werden können?
2. Halten BWVI und BUE den Erhalt von zumindest 56 Biotop- und markanten
Uraltbäumen in dem Gebiet für sinnvoll und wünschenswert?
3. Welche Gespräche haben BWVI und BUE gegebenenfalls bereits mit dem
Unternehmen geführt und welches Ergebnis hatten diese Gespräche?
4. Teilen die BWVI und die BUE die Darstellung, dass der angekündigte Einschlag
von ca. 600 Bäumen im Alter von 60 bis 130 Jahren in dem Gebiet Kuhtrift eine
forsttechnische Maßnahme ist, die der Lichtschaffung und Naturverjüngung des
überalterten Kuhtrift-Waldes guttun würde?
5. Teilen die BWVI und die BUE die Ansicht, dass erfolgreiche Verhandlungen über
teilweisen Verzicht auf Fällmaßnahmen zumindest zum Teil die Wünsche der
Bezirksversammlung nach weitgehendem Erhalt des Waldgebietes erfüllen
könnte?
6. Sehen BWVI und BUE grundsätzlich Möglichkeiten, die angekündigten forst-
wirtschaftlichen Baumfällungen im Gebiet Kuhtrift zu unterbinden, einzuschränken
oder abzuschwächen?
7. In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen wäre dieses denkbar?
8. Welches Ergebnis haben die von der Bezirksverwaltung dargestellten Kontaktauf-
nahmen mit der Firma ImmoForst OHG hinsichtlich der beabsichtigten forstwirt-
schaftlichen Maßnahmen oder deren Reduzierung bisher erbacht?
Hamburg, am 26.11.2018
Ralf-Dieter Fischer Dr. Hanno Hintze
Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
02. Januar 2019
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 20-4296 wie folgt (unter Beteiligung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE):
Die ImmoForstOHG hat die Pflicht aber auch das Recht, ihre Forstflächen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu pflegen und zu bewirtschaften, dazu zählt neben dem Landeswaldgesetz auch die Einhaltung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz.
Derzeit ist ein Einschlag auf einer Fläche von kleiner 0,5 Hektar geplant und von einem Forstfachmann der betreuenden Forstbetriebsgemeinschaft gekennzeichnet worden. Dabei wurde die einzuhaltende Rückegasse und die zu entnehmenden Bäume markiert. Diese Maßnahme dient der Einleitung der Verjüngung und der Sicherstellung der Verkehrssicherheit zwischen Wohnbebauung und Straßen. Die geplante Maßnahme wurde von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE), dem Bezirksamt Harburg und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) begutachtet.
Kriterium der Begutachtung ist die Orientierung an einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Die Bewirtschaftung muss demnach an den Standort angepasst sein und die natürlichen Prozessabläufe nachahmen. Dabei sind die gegebenen Wirkungskräfte des Ökosystems Wald zu beachten und zu nutzen, die Funktionen des Waldes dauerhaft sicherzustellen und zu jeder Zeit auf allen Flächen ein optimales, stabiles Waldgefüge anzustreben. Kennzeichen naturnaher Waldbewirtschaftung sind unter anderem lange Verjüngungszeiträume, der Verzicht auf großflächige Kahlschläge, die Förderung standortgerechter und mit einem überwiegenden Anteil heimischer Baumarten versehener Bestände, Strukturvielfalt, wie stehendes und liegendes Totholz, boden- und bestandsschonende Maschinen- und Arbeitsmitteleinsätze sowie der Verzicht auf die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen.
Die ImmoForstOHG ist mehrfach aufgefordert worden, aussage- und belastungsfähige Daten über die derzeit und demnächst anstehenden forstwirtschaftlichen Maßnahmen vorzulegen. Solange diese Daten nicht vorliegen, ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation unter Beteiligung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Nach der Besichtigung des geplanten Holzeinschlages wurde der ImmoForstOHG das Ergebnis der Begutachtung mitgeteilt. Demnach entspricht die vorgesehene Fällung einer abgestorbenen Eiche nicht den Vorgaben einer naturnahen Waldbewirtschaftung, da dieser Baum der einzige vorhandene stehende Totholzstamm größerer Dimension ist. Die ImmoForstOHG wurde aufgefordert, diesen Baum nicht zu fällen. Im Übrigen bleiben nach der Maßnahme einige großkronige markante Buchen bestehen, so dass eine Verhandlung über den Verbleib von markanten Uraltbäumen nicht erforderlich ist.
Zu 2. und 3.:
Als Ausdruck einer naturnahen Waldbewirtschaftung halten die BUE und die BWVI den Erhalt einer hinreichenden Zahl von Biotop- und Totholzbäumen für gesetzlich notwendig (vgl. § 6 Absatz 1 Ziffer 2 Landeswaldgesetz). Diese Bäume sind und können nicht Gegenstand von Verhandlungen über einen Bewirtschaftungsverzicht einzelner Bäume sein. Unter Berücksichtigung der Gesamtwaldfläche ist die Zahl von 56 Biotop- und markanten Uraltbäumen nicht ausreichend.
Mit dem Unternehmen wurden bisher keine Gespräche geführt.
Zu 4.:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 5.:
Der Erhalt des Waldgebietes ist gesetzlich vorgegeben. Das Erscheinungsbild der Bestände wird sich in den nächsten Jahren ändern. Das Ziel besteht in einer Förderung der Verjüngung und einer Überführung in die nächste Waldgeneration. Gemäß der gesetzlichen Forderung, derartige Maßnahmen in naturnaher Wiese zu vollziehen, verbieten sich dabei Kahlschläge oder andere großflächige Erntemaßnahmen. Im Rahmen der Durchsetzung des Landeswaldgesetzes und anderer Rechtsvorschriften werden die zuständigen Behörden auch zukünftig prüfen, ob die Einschlagsmaßnahmen sachgerecht, angemessen und verhältnismäßig sind. Es wird davon ausgegangen, dass nicht nur der südliche, buchendominierte Teil sondern auch der nördlich der Straße Kuhtrift gelegene, von Kiefern geprägte Bestand, welcher Durchforstungsrückstände aufweist, in den Fokus forstwirtschaftlicher Maßnahmen rückt.
Zu 6. und 7.:
Siehe Vorbemerkung und Antworten zu 2. und 5.
Zu 8.:
Siehe Antwort zu 3.
gez. Rajski
f. d. R.
Kühn
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.