Antrag SPD Grünpflege nicht mehr im 2-Takt
Letzte Beratung: 13.10.2026 Hauptausschuss Ö 5.8
Wieder werden zur Zeit Blätter mit 2-Takt-Benzin-Laubbläsern beseitigt, verbunden mit intensivem "Schreddern" von Insekten und anderen Kleintieren.
Obwohl es inzwischen leistungsfähige elektrische Geräte gibt, die wesentlich leiser arbeiten, werden in den Wohnanlagen von SAGA etc. Firmen mit der Laubbeseitigung beauftragt, die extrem laute Benzin-Geräte einsetzen. Auf Nachfrage wird regelmäßig erklärt "kommt im nächsten Jahr", kommt aber nicht.
Diese Geräte sind so laut, dass sie nur mit Ohrenschützern betrieben werden können. Diesen Schutz haben die Anwohner aber nicht und können oft stundenlang keine Fenster öffnen und jedes Spielen der Kinder draußen ist praktisch nicht möglich.
Die Hamburger Stadtreinigung hat sich schon seit langem mit elektrischen Geräten ausgestattet und beweist, dass es durchaus möglich ist, in Wohngebieten für eine saubere Umgebung zu sorgen ohne die Nerven der dort lebenden Menschen unzumutbar zu belasten.
Das Bezirksamt Harburg nahm im November 2020 zu dem Antrag SPD betr. Laubbläser in Wohngebieten Stellung (Drs. 21-0871.01). Das Bezirksamt war bestrebt, die im Harburger Bauhof verwendeten 2-Takt Laubbläser, nach Ablauf der normalen/ wirtschaftlichen Einsatzjahre, auszuwechseln. Bei Neuanschaffungen werde bereits bewusst auf Akkutechnik und emissionsarme Benzingeräte (4-Takt Motoren) gesetzt. Bei zukünftigen Ausschreibungen zur Durchführung dieser Leistungen werde das Fachamt für den öffentlichen Raum (MR) verstärkt auf den Einsatz von Arbeitsgeräten mit geringen Emissionen drängen bzw. dieses vereinbaren.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den in Harburg tätigen (insbesondere städtischen) Wohnungsunternehmen dafür einzusetzen, dass Ausschreibungen zur Grünpflege mit der Auflage verbunden werden, nur lärmreduzierte elektrische Geräte einzusetzen.
Zudem wird das Bezirksamt gebeten schriftlich über den Stand der Umrüstung des Bauhofs (Bestand an Akkutechnik, 4-Takt Motoren und noch im Bestand befindlichen 2-Takt Motoren) seit der Stellungnahme aus 2020 sowie über die ebenfalls angekündigte Umsetzung in eigenen Ausschreibungsverfahren zu berichten.
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