21-4274

Verwendung von Laubbläsern in öffentlichen Grün- und Parkflächen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.11.2023
Sachverhalt

Mit dem Herbst häufen sich auch wieder die Beschwerden der Bürger*innen über den Einsatz von Laubbläsern. Zu Recht der Einsatz der Laubbläser, oder noch extremer -Sauger wir­belt alles durch­ein­an­der, was ihnen vor das „Rohr“ kommt. Igeln und Vögeln wird so die Nah­rung ver­scheucht und Igel, K­ten und ande­ren Tie­ren wird der Schutz vor Käl­te unter der Laubschicht genommen. Zudem wird dem Boden die natür­li­che Deck­schicht geraubt, die ihn vor Aus­trock­nung und Käl­te schützt. Laubbläser wirbeln außerdem neben Blät­tern auch Schim­mel­pil­ze, Spo­ren und getrock­ne­ten Hun­de­kot auf. Nach Untersuchungen der Technischen Universitätnchen wirbeln die Gerä­te zehn Mal so vie­le Par­ti­kel auf wie ein Rechen, und sorgen so für eine erhöhte Feinstaubbelastung. Das ist gesund­heit­lich min­des­tens ebenso bedenklich wie die Lärmbelastung, die von den immer noch zahlreich mit Benzinmotoren ausgestatteten Geräten ausgeht.

 

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDi) eine*n Vertreter*in von MR zu entsenden, der über die Verwendung von Laubbläsern (Laubsaugern) im öffentlichen Bereich berichtet sowohl bei der Nutzung durch bezirkliche Mitarbeiter*innen als auch externe Firmen, die mit der Pflege von öffentlichen Grünflächen beauftragt sind. Dabei soll auch eine Abschätzung erfolgen, welche Flächen unabdingbar von Laub befreit werden müssen, und ob diese Tätigkeit und mit welchem zusätzlichen Personalaufwand auch mit sogenannten Rechen durchführbar wären. Außerdem soll über den Stand der Ausrüstung mit Akku betriebenen Geräten berichtet werden.

 

Erläutert werden sollten dabei auch die Vergaberichtlinien und der Umfang der an externe Firmen übergebenen Pflegearbeiten der öffentlichen Grünflächen.

Zudem soll bitte erläutert werden, inwieweit es Möglichkeiten gibt, die Verwendung der Laubbläser auf privatem Gelände einzuschränken.

Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion

 

 

Anhänge

keine