21-0871.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Laubbläser in Wohngebieten

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 3.15

Sachverhalt

In den Wohnungen der Mietshäuser bei SAGA und anderen Wohnungsunternehmen ist es oft unerträglich laut: Die beauftragten Gartenbaufirmen traktieren die Nerven der Anwohner oft stundenlang mit 2-Takt-Benzinmotor-Laubbläsern.

Selbst mit Ohrenschützern augestattet, beseitigen die Mitarbeiter auch das letzte herabgefallene Blatt.

Dazu gern auch noch Motor-Kettensägen und Holz-Schreddern vor Ort. 

Dabei macht es die Hamburger Stadtreinigung vor: Laubbläser gibt es dort nur noch elektrisch. Das ist ebenso effektiv, aber erheblich leiser,

Gerade in Corona-Zeiten waren Schulkinder zu Hause gezwungen, die Aufgaben der Lehrer zu bearbeiten - bei dem Krach draußen nicht einfach. Fenster auf ging dann gar nicht.

Angesprochene Mitarbeiter der Firmen zeigten sich einsichtig und klagten selbst auch über zu viel Lärm bei der Arbeit.

 

Nun ist schon der andauernde Einsatz von Laubbläsern in der Natur an sich ein Problem: keine Ruhe und keine Laubhaufen für Igel, außerdem werden Insekten in großer Zahl getötet etc.

Es sollten also Rasen und Blumenbeete möglichst ohne Laubbläser gepflegt werden, wenn doch, dann aber nur lärmreduziert elektrisch.

Ansonsten ist es in Wohngebieten oft lauter als in einem Gewerbegebiet.

 

Petitum/Beschluss

Wir bitten die Bezirksamtsleiterin sich dafür einzusetzen, die Grünanlagen in Wohngebieten möglichst ohne den Einsatz von Laubbläsern zu pflegen, bzw. wenn das unumgänglich erscheint, nur lärmreduzierte Geräte zu nutzen. Dazu sollten entsprechende Auflagen in die Ausschreibungen der Wohnungsunternehmen aufgenommen werden.  

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

       12. November 2020

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD (Drs. 21-0871) wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt ist sich der Lärmproblematik bewusst und daher bestrebt, die im Harburger Bauhof verwendeten 2-Takt Laubbläser, nach Ablauf der normalen/ wirtschaftlichen Einsatzjahre, auszuwechseln. Bei Neuanschaffungen wird bereits bewusst auf Akkutechnik und emissionsarme Benzingeräte (4-Takt Motoren) gesetzt. Wenn es die Technik, die Leistungsanforderungen und die Preise zulassen, wird das Bezirksamt zukünftig nur noch akkubetriebene Laubbläser/Gartengeräte einsetzen. Wegen der geringeren Leistungsfähigkeit der Akkugeräte müssen auf bestimmten unbefestigten Wegen leider momentan noch vereinzelt Benzingeräte zum Einsatz kommen.

Im gesamten Bereich Süderelbe, Meyers-Park und der Schlossinsel müssen Firmen mit der Laubbeseitigung und Grünpflege auf öffentlichen Flächen beauftragt werden, da dem Bauhof nur für den Bereich Harburg ausreichend personelle Ressourcen mit entsprechender Geräteausstattung mit Geräten zur Verfügung stehen. Bei zukünftigen Ausschreibungen zur Durchführung dieser Leistungen wird das Fachamt für den öffentlichen Raum (MR) verstärkt auf den Einsatz von Arbeitsgeräten mit geringen Emissionen drängen bzw. dieses vereinbaren.

Auch in Zukunft wird MR auf die Laubentfernung an bestimmten Stellen verzichten, um Kleinstlebewesen nicht zu gefährden bzw. Unterschlupf zu gewähren.

Auf den Einsatz von Laubbläsern bei Wohnungsbaugesellschaften hat das Bezirksamt keinen Einfluss.

 

 

Fredenhagen

 

 

 

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