23-1038

Eingabe zum Einsatz von Laubbläsern im öffentlichen Raum

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 15.10.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur Ö 8.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Mit großer Sorge beobachte ich seit Jahren den zunehmenden Einsatz von Laubbläsern im öffentlichen Raum. Diese Geräte sind nicht nur extrem laut, sie zerstören auch wertvolle Lebensräume. Laub ist kein Abfall, sondern Nahrung und Schutz für Insekten, Kleintiere und die Böden selbst. Wenn es großflächig entfernt oder mit motorisierten Geräten „weggepustet“ wird, gehen Mikroorganismen und Nährstoffe verloren, die für die Bodenfruchtbarkeit unverzichtbar sind.

Darüber hinaus bedeutet der Einsatz von Laubbläsern vermeidbare Luftverschmutzung und CO-Ausstoß - in Zeiten der Klimakrise ein völlig falsches Signal. Gerade Hamburg als grüne und zukunftsorientierte Stadt sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen.

Ich möchte Sie daher eindringlich bitten:

Verzichten Sie auf den Einsatz von Laubbläsern in Parks, Grünanlagen und an Straßenrändern.

Setzen Sie stattdessen, wo notwendig, auf schonende Methoden wie den Rechen.

Lassen Sie Laub möglichst liegen, damit es seinen ökologischen Wert entfalten kann.

Eine solche Entscheidung würde nicht nur Insekten und Böden schützen, sondern auch einen Beitrag zu mehr Lebensqualität und Klimaresilienz in unserer Stadt leisten.“

Im Vorwege wurde der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Das Bezirksamt Hamburg-Mittenimmt mit Schreiben vom 24.09.2025 wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte prüft kontinuierlich Alternativen und Optimierungen, z. B. zeitliche Begrenzungen, standortgerechten Einsatz und langfristigeffiziente Lösungen, um motorisierte Verfahren zu verringern.

In Bereichen, in denen dies möglich ist, wird Laub liegengelassen beziehungsweise in Gehölzflächen verbracht, um Bodenleben, Mikroorganismen und Nährstoffe zu schützen und die Bodenfruchtbarkeit zu fördern. Zusätzlich legt das Bezirksamt Hamburg-Mitte Wert auf schonende Verfahren wie die manuelle Laubaufnahme, insbesondere in sensiblen Grünbereichen, um Lebensräume zu schonen.

Wo der Einsatz von Laubbläsern unverzichtbar ist, setzt das Bezirksamt Hamburg-Mitte vermehrt elektrobetriebene Geräte ein, um Emissionen und Lärmbelastung zu reduzieren und die Klimaziele zu unterstützen.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

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