Antrag CDU betr. Beteiligung des Bezirks bei Verhandlungen "Bündnis für Wohnen"
Letzte Beratung: 23.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.3
Bisher ist offenbar das Bezirksamt ebenso wenig wie die Bezirksversammlung an den monatelangen Verhandlungen der Fachbehörde mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft inhaltlich beteiligt.
Dieses ist nicht hinnehmbar, weil durch vertragliche Festlegungen ggf. die Rechte der Bezirke und der Bezirksversammlungen tangiert werden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Verhandlungen über das "Bündnis für Wohnen" alle Bezirksamtsleiter frühzeitig beteiligt werden, ehe es zu Abschlüssen kommt.
Darüber hinaus erwartet die Bezirksversammlung, dass die Bezirksamtsleiterin die zuständigen Ausschüsse frühzeitig über etwa beabsichtigte Verträge informiert.
Hamburg, am 22.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
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