21-2145

Bezirkliche Beteiligung an den Verträgen “Bündnis für das Wohnen” und “Vertrag für Hamburg”

Antrag

Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Ö 12.5

Sachverhalt

Da der Vertrag “Bündnis für das Wohnen” offenbar kurz vor dem Abschluss steht und am 23. Juni 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, ist dieser Antrag als dringlich einzustufen.

In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen schließt die Stadt Hamburg mit Vertretern der Wohnungswirtschaft (nicht direkt mit den wohnungswirtschaftlichen Unternehmen / Investoren) ein Vertragswerk “Bündnis für das Wohnen” als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Wohnungsbau-Akteuren. Hier werden die grundsätzlichen Weichen für die Entwicklung jedes Hamburger Bezirks gestellt, indem die Rahmenbedingungen für den Wohnungs-Neubau und die Wohnungs-Neubauzahlen für die nächsten Jahre vertraglich festgeschrieben werden. Per Folgevertrag hieraus schließt die Stadt Hamburg mit ihren 7 Bezirken einen “Vertrag für Hamburg”.

 

Dies klingt wie ein Vertrag unter Gleichen aber hierin werden die Bezirke verpflichtet, Wohnungs- Neubauzahlen aus dem erstgenannten Vertrag anteilig zu realisieren.

Zu den wenigen Befugnissen der Bezirksversammlung Eimsbüttel gehören die städtebauliche Planung und Baugenehmigungen im Bezirk. In den Verhandlungen zum “Bündnis für das Wohnen” werden Vertretungen der Bezirke (Bezirksamtsleitung / Präsidium der Bezirksversammlung) nicht beteiligt.

 

Der regelmäßige Folgevertrag “Vertrag für Hamburg” wird offenbar traditionell und symbolisch

von nur einer von sieben Bezirksamtsleitungen stellvertretend für alle Bezirke unterzeichnet (“Federführung”). Auch über die Entwicklung der Konditionen dieses Vertrages werden die Bezirksversammlungen nicht informiert. Diese Verträge sind also vergleichbar mit Verträgen zu Lasten Dritter im bürgerlichen Recht.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung Eimsbuttel

 

1. bittet die Bezirksamtsleitung, den Stadtplanungs-Ausschuss uber den aktuellen Stand der Verhandlungen in beiden Vertragswerken zu informieren

 

2. fordert die Bezirksamtsleitung entsprechend §19.2 + §22.1 BezVG auf, den Vertragen “Bundnis fur das Wohnen” und “Vertrag fur Hamburg” nicht zuzustimmen, so lange die Bezirksversammlung Eimsbuttel nicht uber deren Inhalte informiert wurde und ihnen zugestimmt hat

 

3. bittet die Bezirksamtsleitung, sich beim Senat dafur einzusetzen, dass Bezirksamt und Bezirksversammlung in die Vertragsverhandlungen einbezogen werden

 

 

 

 

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