Antrag CDU betr. Verhandlungen über neues "Bündnis für Wohnen"
Das vom Senat 2016 mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft geschlossene "Bündnis für Wohnen" ist zwischenzeitlich ausgelaufen. Nach vorliegenden Informationen verhandelt die zuständige Fachbehörde seit Herbst vergangenen Jahres über ein neues derartiges Bündnis. Zu einem Abschluss ist es offenbar nicht gekommen, weil die Verbände der Wohnungswirtschaft eine stärkere frühzeitige Einbindung der Bezirke fordern.
2016 waren die Bezirke lediglich durch den Bezirksamtsleiter von Bergedorf an den Verhandlungen beteiligt. Bezirksversammlungen, die wesentliche Entscheidungen zu treffen haben, waren gar nicht einbezogen.
Nunmehr erwartet die Wohnungswirtschaft, dass Festlegungen in diesem Vertrag auch für die Bezirke verbindlich sein sollen und man nicht im Nachhinein mit politischen Beschlüssen konfrontiert wird, die Änderungen verlangen. Die Bezirke sollen im Vorwege auf spätere Sonderwünsche verzichten. Dazu sollen vor Abschluss alle sieben Bezirksamtsleiter/innen ihre Zustimmung geben.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, im Rahmen der laufenden Verhandlungen über ein neues "Bündnis für Wohnen" den zuständigen Senatsdienststellen deutlich zu machen, dass durch eine solche Vereinbarung keinerlei Rechte der Bezirke im Vorwege eingeschränkt werden sollen. Insbesondere muss vor Abschluss eines Vertrages sichergestellt sein, dass die betroffenen Bezirksversammlungen inhaltlich beteiligt werden und ihre Rechte wahrnehmen können. Darüber hinaus ist die bloße Beteiligung lediglich eines Bezirksamtsleiters völlig unzureichend.
Hamburg, am 22.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider