21-1226.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Beteiligung des Bezirks bei Verhandlungen "Bündnis für Wohnen"

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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11.05.2021
Sachverhalt

 

Bisher ist offenbar das Bezirksamt ebenso wenig wie die Bezirksversammlung an den monatelangen Verhandlungen der Fachbehörde mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft inhaltlich beteiligt. 

 

Dieses ist nicht hinnehmbar, weil durch vertragliche Festlegungen ggf. die Rechte der Bezirke und der Bezirksversammlungen tangiert werden. 
 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Verhandlungen über das "Bündnis für Wohnen" alle Bezirksamtsleiter frühzeitig beteiligt werden, ehe es zu Abschlüssen kommt. 

 

Darüber hinaus erwartet die Bezirksversammlung, dass die Bezirksamtsleiterin die zuständigen Ausschüsse frühzeitig über etwa beabsichtigte Verträge informiert. 

 

Hamburg, am 22.02.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                     Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                                 Uwe Schneider

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  23.04.2021

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Mit o.g. Beschluss wird darum gebeten, dass alle Bezirksamtsleiter an den Verhandlungen über das Bündnis für das Wohnen beteiligt werden, ehe es zu Abschlüssen kommt.

Darüber hinaus soll die Bezirksamtsleiterin die zuständigen Ausschüsse frühzeitig über etwa beabsichtigte Verträge informieren.

 

WSB nimmt zu dem Beschluss 21-1226 (Beteiligung des Bezirks bei Verhandlungen "Bündnis für Wohnen") der Bezirksversammlung Harburg wie folgt Stellung:

 

Alle Bezirksamtsleitungen wurden das erste Mal Anfang November 2020 an den Bündnisverhandlungen beteiligt. Darüber hinaus sind die Bezirke in den laufenden Gesprächen durchgehend vertreten.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers