Antrag CDU betr. Verhinderung der Einschränkung von Rechten der Bezirksversammlung in Bauangelegenheiten
Letzte Beratung: 20.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6
Es ist eine Neuauflage des Bündnis für das Wohnen/Vertrag für Hamburg geplant und in Verhandlungen.
Das "Bündnis für das Wohnen" regelt in einem Vertragswerk zwischen der Wohnungswirtschaft (wohnungswirtschaftliche Verbände) und der Stadt die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau und als Gegenleistung die zu erbringende Wohnungsneubauzahlen für jedes Jahr. Es ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt/Bezirk und den Wohnungsbauakteuren.
Dieser Vertrag wird seit einiger Zeit am Anfang einer neuen Regierungsperiode zwischen den Senat und der Wohnungswirtschaft für die Dauer einer Legislaturperiode neu verhandelt. Seit über 6 Monaten geschieht dieses für die laufende Periode erfolglos, da die Stadt die Rechtverbindlichkeit der Vertragsinhalte nicht garantieren will.
Der "Vertrag für Hamburg" wird aus dem oben genannten Vertrag als Folgevertrag zwischen der Stadt Hamburg und den Bezirken verhandelt, indem die Bezirke verpflichtet werden, die Wohnungsbauzahlen aus dem zuerst genannten Vertrag anteilig zu verwirklichen. Damit ergeben sich Folgewirkungen für die Bezirke, die aber nicht an dem Vertragswerk "Bündnis für das Wohnen" mitverhandelt haben. Es ergibt sich also eine Art Vertrag zu Lasten Dritter.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg gem. § 19 BezVG:
1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, die Bezirksversammlung und ggf. die mit Bauangelegenheiten befassten Ausschüsse über den laufenden Verhandlungsstand zum Vertragsbündnis für das Wohnen zu informieren.
2. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, bei den Mitwirkungen der Bezirksamtsleiter gegenüber Senat und Fachbehörden darauf hinzuwirken, dass verschärfende Folgelasten für die Bezirke in Bauangelegenheiten verhindert werden.
3. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, keine Zustimmung zum Vertrag "Bündnis für das Wohnen" zu erteilen, bevor dieser Vertrag und der Folgevertrag "Vertrag für Hamburg" nicht durch die Bezirksversammlung Harburg mit Zustimmung versehen sind.
4. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, den Senat eindringlich darauf hinzuweisen, dass ohne neue Stellen in den Planungsabteilungen die notwendigen Planrechte zur Erzielung der bezirklichen Wohnungsbaukontingente nicht zur erreichen sind.
Die Bezirksversammlung beschließt darüber hinaus, dass die Bezirksamtsleiterin die Finanzbehörde eindringlich darauf hinweisen möge, dass der Anreiz für Genehmigung von Wohnungen für die Bezirke durch Stärkung und Erhöhung des Förderfonds deutlich angehoben wird.
Hamburg, am 19.03.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Robert Timmann
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