Drucksache 22-2182

Anfrage gemäß § 24 BezVG der Fraktion Die Linke betr.: Kommerzielle Zwischenvermietungsmodelle von WG-Zimmern im Bezirk Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG
Sachverhalt

Auf dem Harburger Wohnungsmarkt sind zunehmend Geschäftsmodelle zu beobachten, bei denen gewerbliche Akteure (z. B. Zwischenvermietungsgesellschaften, GbRs oder Immobiliengenossenschaften) Hauptmietverträge über Wohnraum – häufig deklariert als Gewerbemietverträge – mit privaten Eigentümer*innen abschließen. Der betroffene Wohnraum wird anschließend raum- bzw. zimmerweise zu extrem hohen Quadratmeterpreisen als Untermiet- oder WG-Zimmer weitervermietet.

Durch derartige Zwischenschaltungen und Aufspaltungen drohen Schutzmechanismen des BGB (wie die Mietpreisbremse nach §§ 556d ff. BGB) umgangen zu werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob bei solchen Systemen ungenehmigte gewerbliche Umnutzungen oder Zweckentfremdungen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) vorliegen. Zudem besteht das Risiko, dass derart hohe Zimmerpreise Tatbestände der Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) berühren. Von solchen Angeboten sind häufig schutzbedürftige Zielgruppen (z. B. Studierende, Auszubildende oder Menschen ohne vertiefte Deutsch- und Ortskenntnisse) betroffen, denen rechtliche Schutzinstrumente oft unbekannt sind. Auch stellt sich die Frage, inwieweit Eigentümer*innen, die Wohnraum für solche Modelle zur Verfügung stellen, ordnungs- und bußgeldrechtlich in die Mithaftung genommen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Inwiefern ist dem Bezirksamt Harburg (insbesondere den Fachbereichen Wohnraumschutz, Bauaufsicht oder Soziales) die Praxis bekannt, bei der Wohnungen über gewerbliche Hauptmietverträge angemietet und anschließend in Form hochpreisiger Einzelzimmer-WGs weitervermietet werden?
  2. Wie viele konkrete Meldungen, Bürgerbeschwerden oder Anzeigen bezüglich mutmaßlich überhöhter Zimmermieten in Wohngemeinschaften sowie mutmaßlicher Umgehungsgeschäfte sind dem Bezirksamt im Bezirk Harburg seit dem Jahr 2023 bekannt, und auf wie viele einzelne Wohneinheiten sowie betroffene Zimmer beziehen sich diese (bitte nach Adressen bzw. Stadtteilen aufschlüsseln)?
  3. Inwiefern liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Ausmaß Immobilieneigentümer*innen im Bezirk Harburg über die gewerbliche Weitervermietung und die tatsächliche Nutzung ihrer Objekte informiert sind oder diese duldend in Kauf nehmen?
  1. Welche konkreten, besonders niedrigschwelligen und zielgruppengerechten Beratungs- oder Informationsangebote stellt das Bezirksamt Harburg (ggf. in Kooperation mit Mietervereinen, der Verbraucherzentrale oder Hochschulen) bereit, um betroffene Mieter*innen – insbesondere Studierende, Auszubildende und Personen ohne vertiefte Kenntnisse des deutschen Mietrechts – über Schutzinstrumente wie die Mietpreisbremse, das Wirtschaftsstrafgesetz (§ 5 WiStG) und den Wohnraumschutz aufzuklären?
  2. Sind seitens des Bezirksamts zusätzliche oder erweiterte aktive Formate (wie etwa Informationskampagnen, digitale Wegweiser oder mobile Beratungsangebote vor Ort in Stadtteilen mit hoher WG-Dichte) geplant, um Betroffene frühzeitig zu erreichen?
    • Wenn nein, warum nicht?
  1. Existiert im Bezirksamt Harburg ein systematisches Monitoring oder eine strukturierte Beobachtung des lokalen Wohnungs- und Online-Mietmarktes bezüglich auffälliger Mietangebote (wie etwa gewerblicher Zimmervermietungen oder massiver Preisabweichungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete)?
    • Wenn ja, welche Kriterien und Methodiken werden dabei angewendet? Wenn nein, aus welchen organisatorischen oder rechtlichen Gründen erfolgt ein solches Monitoring bisher nicht?
  2. Basiert die Tätigkeit der bezirklichen Wohnraumschutzdienststelle bezüglich unzulässiger Umnutzungen oder Mietpreisauffälligkeiten ausschließlich auf anlassbezogenen Einzelmeldungen („Reaktivprinzip“) oder führt die Dienststelle auch eigeninitiative Prüfungen und Stichproben durch („Aktivprinzip“)?
  3. Welche konkreten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und Eingriffsinstrumente sieht das Bezirksamt Harburg, wenn regulärer Wohnraum durch gewerbliche Zwischenmietverträge dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen oder in kommerziell betriebene Beherbergungs- bzw. Schlafstellenstrukturen umgewandelt wird?
  1. In welchen Fällen und in welchem Umfang zieht das Bezirksamt Harburg bei Verstößen gegen das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) auch die jeweiligen Immobilieneigentümer*innen in die Mithaftung bzw. Verantwortung (z. B. im Rahmen von Duldungsverfügungen, Wiederherstellungsanordnungen oder Bußgeldverfahren nach § 16 HmbWoSchG)?
  1. In welchen Fällen bzw. unter welchen rechtlichen Voraussetzungen prüft das Bezirksamt das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) bei WG-Zimmervermietungen, und wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 5 WiStG wurden im Bezirk Harburg in den letzten drei Jahren eingeleitet und mit welchem Ergebnis?
  2. Welches statistische Erfassungs- oder Dokumentationssystem nutzt das Bezirksamt Harburg für Verfahren nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) und nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), und welche Daten werden darin im Detail vorgehalten?
  3. In welcher Form und Intensität findet ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der Wohnraumschutzdienststelle des Bezirksamts Harburg und den zuständigen Fachbehörden auf Landesebene (z. B. der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) bezüglich neuartiger Umgehungsmodelle und Zweckentfremdungsstrukturen statt?
  1. Gibt es gemeinsame Abstimmungen, Leitfäden oder behördenübergreifende Arbeitsgruppen in Hamburg, um gewerbliche Zwischenvermietungsmodelle und deren Auswirkungen auf die Mietpreisbremse sowie den Wohnraumschutz einheitlich zu bewerten und rechtlich zu verfolgen?
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