Antwort auf Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Bekämpfung von Mietwucher und überhöhten Mieten
Letzte Beratung: 19.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.14
Im Bezirk Harburg sind wie in der ganzen Stadt immer mehr Menschen von viel zu hohen Mieten betroffen. Laut dem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut empirica sind die Mieten in Hamburg in den vergangenen acht Jahren um fast 40 Prozent gestiegen: mussten die Hamburger*innen 2016 bei der Anmietung einer neuen Wohnung im Durchschnitt noch 10,49 Euro pro Quadratmeter zahlen, waren es Anfang 2024 bereits 14,46 Euro.
Grund für den starken Mietenanstieg sind auch Vermieter*innen, die die Mietpreisbremse nicht einhalten. Das hat eine Erhebung des Mietervereins zu Hamburg vor kurzem bewiesen. Der Mieterverein hat die Neuvertragsmieten von über 500 Haushalten auf Verstoß gegen die Mietpreisbremse geprüft. Mit dem Ergebnis, dass 54 Prozent davon mehr zahlen müssen als erlaubt und im Durchschnitt 376 Euro im Monat.
Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst ihre Wohnungen zu verlieren, gehen nur wenige Mieter*innen dagegen vor und fordern eine Absenkung ihrer Miete oder Rückzahlungen. Das führt auch zu dem Problem, dass dann diese viel zu hohen Neuvertragsmieten in den Mietenspiegel einfließen und so die Mietpreisspirale in Hamburg immer weiter nach oben drehen.
Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz können Mietpreisüberhöhungen, allgemein als Mietwucher bekannt, als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden. Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn das geringe Angebot an vergleichbaren Räumen ausgenutzt wird und die Neuvertragsmiete die im Mietenspiegel geregelte ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt.
Dieses Instrument wird aktuell in Frankfurt am Main erfolgreich angewendet. Das Amt für Wohnungswesen bietet dort Mieter*innen an, ihre Mieten auf Einhaltung der Mietpreisbremse zu prüfen und geht bei Verstößen gegen die Vermieter*innen vor. Mit rund 1.400 verfolgten Fällen konnten allein im Zeitraum von 2020 bis 2022 Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Mit wie vielen Stellen (Vollzeit-Äquivalenzstellen (VZÄ)) ist aktuell die Abteilung für Wohnraumschutz im Bezirksamt Harburg besetzt?
2. Wie viele Stellen (VZÄ) davon verfolgen und bearbeiten aktuell Fälle gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz?
3. Wurden in den letzten zehn Jahren in der Abteilung für Wohnraumschutz zusätzliche Stellen geschaffen? Bitte die VZÄ nach Kalenderjahren aufschlüsseln!
4. Wie viele Hinweise auf Verdacht von Mietwucher erhielt das Bezirksamt Harburg in den letzten zehn Jahren? Bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln!
5. Wie viele Verfahren wurden gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in den letzten zehn Jahren eingeleitet? Bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln!
6. Wie viele dieser Verfahren führten zu welcher Ahndung (bitte auch etwaige Ordnungs- oder sonstige Strafen benennen und beziffern), wie viele wurden durch eine Verständigung beendet (bitte auch hier die entsprechenden Daten angeben), wie viele wurden warum eingestellt?
7. Wie bewirbt das Bezirksamt Harburg das Vorgehen gegen Wuchermieten in der Öffentlichkeit?
8. Auf welchen Wegen können sich Betroffene von Wuchermieten an die Abteilung für Wohnraumschutz wenden?
9. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Harburg, effektiver gegen Mietpreisüberhöhungen vorzugehen?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
30. Oktober 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE,
Drs. 22-0209, wie folgt Stellung:
Siehe anliegende Exceltabelle.
In der Abteilung Wohnraumschutz und Wohnungspflege (VS 33) des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt gibt es keine spezifische Aufgabenverteilung. Es werden aktuell keine Fälle gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bearbeitet.
Siehe anliegende Exceltabelle.
Die Zahlen zu Hinweisen auf Verdacht von Mietwucher werden statistisch bei VS nicht erhoben. Allerdings gab es in den vergangenen Jahren keine bekannten Anzeigen von Dritten. Oftmals werden überhöhte Mieten im Rahmen von Anzeigen zu Wohnungsmängeln festgestellt, jedoch wünschen die Mieter in diesen Fällen in der Regel keine Überprüfung der Miethöhe durch das Bezirksamt.
Es wurden in den letzten zehn Jahren keine Verfahren gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bei VS aufgenommen.
Da in den letzten zehn Jahren keine Verfahren gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz eingeleitet wurden, entfallen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Es liegen somit keine entsprechenden Fälle bei VS vor.
VS bewirbt das Vorgehen gegen Wuchermieten nicht aktiv in der Öffentlichkeit. Das Bezirksamt informiert auf seiner Homepage unter „Wohnraumschutz und Wohnungspflege“ über § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Zusätzlich nimmt VS demnächst an einer von der Quartiersarbeit Phoenix-Viertel und des Harburger Integrationsrates organisierten Informations- und Austauschveranstaltung teil, um Mitarbeitende der sozialen Einrichtungen in Harburg über Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten zu diesem Thema aufzuklären.
Um Unterstützung bei Wuchermieten zu erhalten, können sich Betroffene telefonisch, nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder per E-Mail an VS 33 wenden.
VS sieht in der stärkeren Vernetzung mit Mieterschutzvereinen und sozialen Einrichtungen einen zentralen Hebel, um langfristig effektiver gegen Mietpreisüberhöhungen vorzugehen (Siehe Antwort Punkt 7 Satz 3). Durch eine enge Zusammenarbeit mit diesen Akteuren können Betroffene schneller erreicht und besser über ihre Rechte informiert werden.
i.V. Queckenstedt
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