23-0722

Schutz vor überteuerten Mieten - Behörden stärken und Vernetzung fördern (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.1

Sachverhalt

r viele Menschen im Bezirk Hamburg-Mitte sind überteuerte Mieten eine enorme Belastung. Angesichts des Wohnungsmangels bleibt vielen Mieter*innen aber nichts anderes übrig, als diese überteuerten Mieten zu zahlen. Zum Schutz für diese Menschen, gibt es verschiedene Gesetze und Regelungen, die diesen Menschen helfen sollen. Dazu gehört § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG), der Hamburger Mietenspiegel, die sogenannteMietpreisbremse oder auch § 291 des Strafgesetzbuches (StGB), wenn die Miete 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Um Politik und Öffentlichkeit stärker für Handlungsbedarfe und Potenziale im Bereich des Wohnraumschutzes zu sensibilisieren, wurde 2016 die Einführung eines Wohnraumschutzberichtes beschlossen, der jährlich über die verschiedenen Punkte des Wohnraumschutzes in den einzelnen Bezirken Hamburgs informiert. Den letzten Bericht hat die Stadt allerdings 2024 für das Jahr 2021 vorgelegt.

Laut den letzten Wohnraumschutzberichten gingen in den letzten Jahren nur vereinzelt Hinweise auf Verdacht von überteuerten Mieten beim Bezirksamt Hamburg-Mitte (aber auch anderen Bezirken) ein. Eine Anfrage Der Linken (Drs. 23/0375) zeigt, dass sich diese Hinweise im Jahr 2024 schlagartig auf 69 erhöht haben und für das Jahr 2025 sind nur bis zum 31. Januar bereits 38 weitere Hinweise eingegangen.

Dieser Anstieg der Hinweise kann unterschiedliche Gründe haben, hat vielleicht aber auch mit neuen Angeboten zu tun, die es den Mieter*innen niedrigschwellig ermöglichen, ihre Rechte wahrzunehmen. Dazu gehören diverse Mietvereine, die seit Jahren den Mieter*innen in rechtlichen Fragen zur Seite stehen und ihnen auch Informationsangebote bieten. Dazu gehört aber auch seit 2024 die Mietwucher-App Der Linken oder der Hamburger Mietenmelder, den die Stadt erfreulicherweise am 26.02.2025 eingeführt hat. So können die Mieter*innen direkt und digital den Verdacht auf überhöhte Mieten an ihre zuständigen Dienststellen melden.

r den Bezirk Hamburg-Mitte heißt das, dass es an die Abteilung für Wohnraumschutz geht, die derzeit mit 6 Vollzeit-Äquivalenzstellen (vgl. Drs. 23/0375) besetzt ist, die alle diese Fälle bearbeiten müssen. Allerdings fällt in ihren Zuständigkeitsbereich auch die Prüfung von Zweckentfremdung und Verwahrlosung von Wohnraum, sowie die Unterbindung von spekulativen Wohnungsleerstand. Die Bekämpfung von all diesen Aspekten bilden zusammen einen effektiven Wohnraumschutz. Angesichts der geändertenUmstände, der erhöhten Hinweise auf überteuerte Mieten, könnte es aber sein, dass einige Aspekte des Wohnraumschutzes zu kurz kommen könnten. Was es nun braucht, sind Behörden, die personell gut ausgestattet sind, es braucht aber auch einen Plan, wie Mieter*innen ermutigt werden können Unsicherheiten wegen rechtlicher Möglichkeiten abzubauen. Die Instrumente sind da, sie müssen nur konsequenter genutzt und auch ausgebaut werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge daher beschließen:

Gemäß § 27 Abs. 1 BezVG:

1. Den zuständigen Fachbehörden wird empfohlen zu prüfen, ob die Stellenausstattung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte und auch der übrigen Bezirksämter ausreicht, damit diese in der Lage sind Verdacht auf überteuerte Mieten, Zweckentfremdung und Verwahrlosung von Wohnraum und spekulativen Wohnungsleerstand effektiv zu unterbinden.

2. Dem Senat wird empfohlen die Wohnraumschutzberichte auf aktuellen Stand zu bringen und sie, wie in Drs. 21/7012 beschlossen, jährlich vorzulegen.

Gemäß § 19 Abs. 2 BezVG:

3. Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte wird empfohlen zu prüfen, welche Maßnahmen zur Informationsverbreitung in Bezug auf überhöhte Mieten getroffen werden können, um die Mieter*innen über ihre Rechte aufzuklären. Bei diesem Verfahren wird dem Bezirksamt empfohlen auch die Hamburger Mietvereine und weitere Anlaufstellen für Mieter*innenberatung miteinzubeziehen.

4. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird aufgefordert, der Bezirksversammlung künftig halbjährig, erstmals in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2025, über die Maßnahmen und Aufgabenerfüllung im Tätigkeitsbereich des Wohnraumschutzberichtes zu berichten.

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