Die Tagesordnung wird ohne Änderungen bestätigt.
Die Niederschrift der Sitzung am 24.08. wird ohne Änderungen genehmigt.
Herr Ernst stellt sich und seine Kollegen Herrmann Türk und Roluf Ocke Hinrichsen vor und weist zunächst darauf hin, dass sie heute als Vertreter der HOCHBAHN U5 Projekt GmbH anwesend seien, einer Tochtergesellschaft der Hamburger Hochbahn AG, die für Planung und Bau der U5 zuständig sei. Er selbst sei zuständig für die Projektkommunikation und Bürgerbeteiligung, Herr Türk sei Leiter der Planungen des Planungsabschnitts City Nord bis Jarrestadt, Herr Hinrichsen sei Projektleiter Verkehr und Umwelt.
Klimabilanz
Herr Ernst erinnert zunächst an die Landespressekonferenz zur Klimabilanz in der vergangenen Woche. Dort sei betont worden, dass die U5 nicht erst im künftigen Betrieb nachhaltig sein werde, sondern auch schon im Bau vor Ort, und u.a. bei den Lieferketten werde das Thema CO2-Emissionen berücksichtigt. Der U5-Bau sei das erste große Infrastrukturvorhaben im Mobilitätsbereich deutschlandweit, bei dem CO2-Emissionen wesentliches Bewertungskriterium seien.
Begonnen habe dies mit einer vollständigen CO2-Bilanzierung des Gesamtprojekts mit 2,7 Mio. t CO2 (im „do-nothing“-Basis-Szenario) und einer entsprechenden CO2-Reduzierungsstrategie. Letztere stütze sich auf die Optimierung aller Planungsleistungen und -prozesse, bspw. bei der Verringerung der Materialmengen und der Anpassung von Bauweisen und Bauprozessen; dies alles ohne Einschränkung von Funktionalität und Nutzungsdauer der Bauwerke. Berücksichtigt werde auch ein emissionsarmes Bodenmanagement.
Auch die zu beauftragenden Unternehmen würden diese Optimierungsstandards übernehmen. Die jeweils beteiligten Industriezweige hätten teilweise bereits selbst so genannte Roadmaps erstellt, die vom U5-Projektteam genutzt würden.
Optimierung Vorplanung
Herr Türk gibt einen Überblick über die Optimierungen der Vorplanung, der sogenannten Vorplanung 2.0 sowie der damit einhergehenden baubedingten CO2-Reduzierung und geht im Folgenden anhand der Präsentation auf die konkreten Planungen zu den 5 Haltestellen im Bereich Nord ein (Borgweg – Jarrestraße – Beethovenstraße – Uhlenhorst sowie UKE).
Integriertes Verkehrskonzept
Herr Hinrichsen teilt hierzu mit, dass bisherige U-Bahn-Projekte i.d.R. bis auf die Zugangsanlagen die weitestgehende Wiederherstellung des vorherigen oberirdischen Zustandes beinhaltet hätten. Beim U5-Bauprojekt gebe es dagegen eine neue Planungsvorgabe. So solle nach Fertigstellung der U5 auch an der Oberfläche die Mobilitätswende sichtbar werden. Er erläutert die Idee des Integrierten Verkehrskonzeptes anhand der Präsentation (Folie 14) und dem Beispiel des Streckenabschnitts Borgweg - Beethovenstraße.
Baubeginn der U5 Ost (Bramfeld – City Nord)
Herr Türk geht des Weiteren auf die konkreten Bauplanungen und verschiedenen Maßnahmen ein (Leitungsverlegung, bauvorbereitende Maßnahmen, Hauptbaumaßnahmen) und deren Einordnung auf der Zeitachse. Er erklärt anhand einiger Bilder u.a. die Verkehrswegeführung durch Einrichtung einer temporären Brücke.
Baustellenkonzept
Herr Hinrichsen erläutert anschließend am Beispiel der Sperrung der Nordheimstraße, insbesondere am Knotenpunkt Fuhlsbüttler Straße, die mit dem Bau notwendigerweise verbundenen Einschränkungen. Bereits seit dem Jahr 2020 seien mit allen zuständigen Stellen Abstimmungen getroffen worden, um eine Lösung zu finden. Einschränkungen und Verkehrsverdrängung werde es leider geben, allerdings keine Vollsperrung. Jeweils mindestens eine Fahrspur pro Fahrtrichtung werde zu allen Bauphasen aufrechterhalten.
Am Ring 2 werde der Umleitungsverkehr von der Bramfelder Straße in die Habichtstraße geleitet. Die Erreichbarkeit der Wohnquartiere und insbesondere der Schulen solle durch eine gezielte Ausweichroute des Bus- und Radverkehrs sowie des Anliegerverkehrs in der Steilshooper Straße sichergestellt werden. Durchgangsverkehr solle dort vermieden werden.
Mit einer stationären Luftreinheit-Messstation der BUKEA an der Habichtstraße würde ein Monitoring zu den Werten während der Bauzeit durchgeführt und ein Ersatzkonzept erarbeitet werden, sollten die Jahresgrenzwerte überschritten werden.
Herr Ernst geht schließlich auf den weiteren Zeitplan des Projekts ein (Folie 19).
Der Vorsitzende dankt für den Vortrag und leitet in die Fragerunde ein. Er teilt an der Stelle mit, dass sich Frau Becker zu dem TOP gem. § 6 Absatz 3 BezVG für befangen erklärt.
Herr Schmidt dankt ebenso für den Vortrag und bittet darum, die Präsentation zur Verfügung zu stellen.
Er fragt, was sich zu den Planungen seit 2021 geändert habe, an welchen Stationen es ggf. auch ungebrochene Aufzüge und wo es Mittel- oder Seitenbahnsteige geben werde und wie tief die Stationen jeweils liegen würden. Ebenso fragt er nach der Bauweise in der Barmbeker Straße und nach den Gründen für den einzig verfügbaren Aufzug an der Station UKE. Des Weiteren interessiert ihn, ob bei der Verkehrsregelung in der Steilshooper Straße durch Anliegerverkehr ein Modalfilter eingesetzt werde. Schließlich sei er neugierig auf das Integrierte Verkehrskonzept zur Barmbeker Straße und erinnert an das bezirkliche Radverkehrskonzept aus 2014 hierzu. Damals habe es keine Ideen gegeben, wie man diese Straße neu gestalten könne.
Herr Hinrichsen erklärt zunächst, dass sich an den Vorplanungen zwar nicht sehr viel geändert, es aber anlassbedingt an einigen Stellen Anpassungen gegeben habe. Die HOCHBAHN habe die Zeit genutzt, da zwischenzeitlich durch den Bund ohnehin die Verfahrensanleitung für die Standardisierte Bewertung überarbeitet worden sei mit einer im Ergebnis deutlich verbesserten Förderperspektive für die U5. Zudem sei die CO2-Bilanzierung berücksichtigt worden, insbesondere das Thema „Graue Emissionen“ beim Bau, u.a. durch eine Verkürzung der Bauteileabmessung.
Das Integrierte Verkehrskonzept sei noch nicht abgeschlossen, der Verkehrsraum müsse erst neu geordnet werden. Daher gebe es noch keine konkreten Details des neuen Konzeptes.
Es werde mindestens zwei Aufzüge für jede Haltestelle geben, auch beim UKE, wo die beiden Aufzüge direkt nebeneinander liegen würden. Die Zugangsanlagen würden für eine Erschließung in die Quartiere sorgen.
Herr Türk erläutert an der Stelle die verkürzte Bauwerksabmessung, die möglich sei bspw. aufgrund der schmaleren Haltestellen durch den Wegfall der Stützenachse auf der Mitte der Bahnsteige und die veränderte Lage der Treppen und Aufzüge. Es seien auch noch weitere CO2-Einsparungen in Planung.
Herr Hinrichsen teilt weiterhin mit, dass bereits die Haltestellen UKE und Borgweg (dort am Nordkopf) keine gebrochenen Aufzüge haben würden. Ob dies noch bei weiteren Haltestellen der Fall sein werde, hänge ab vom Integrierten Verkehrskonzept.
An allen Haltestellen seien ausschließlich Mittelbahnsteige vorgesehen. Die Tiefe der Haltestellen sei grundsätzlich ca. 15 bis 20 Meter.
Der Bereich der offenen Bauweise gehe vom Borgweg bis zur Jarrestraße entlang der Barmbeker Straße. Diese Bauweise sei zeit- und kostensparender. Außerdem müsste die Querung des Goldbekkanals sonst deutlich tiefer angelegt werden, was auch die Haltestellen noch weiter in die Tiefe drücken würde.
Die Information zu einem Modalfilter bei der Verkehrsregelung Steilshooper Straße werde zu Protokoll gegeben.
Protokollnotiz:
Die möglichen Umsetzungen der geplanten Drosselung befinden sich derzeit noch in Prüfung. In enger Abstimmung mit den Behörden, Polizeikommissariaten, Verkehrsdirektion und KOST werden unterschiedliche Varianten (bspw. angepasste Lichtsignalprogramme mit kürzeren Grünphasen zur Reduzierung der Schleichverkehre) untersucht. Auf Abbiegeverbote soll weitestgehend verzichtet werden. Ergebnisse liegen vsl. Anfang 2023 vor.
Frau Timm fragt zunächst nach einer Neugestaltung der B5, da diese eine Bundesstraße sei. Ebenso interessierten sie die offene Bauweise in diesem Bereich und generell die Dauer der Sperrungen der größeren Straßen sowie die Auswirkungen der Bauarbeiten an der U5 für den Betrieb der U1 im Bereich Sengelmannstraße.
Herr Hinrichsen teilt mit, dass die Straßenbaulast von Bundesstraßen in Städten ab 80.000 Einwohner*innen auf die Kommune übergehe.
Der bislang ungenutzte Bahnsteig im nördlichen Bereich der Haltestelle Sengelmannstraße sei schon immer für eine weitere U-Bahn-Linie vorgesehen und werde nun für die U5 mit bahnsteiggleichem Umstieg zur U1 aktiviert. Punktuelle Sperrungen der U1 werde es aber geben müssen.
Herr Türk erläutert den Ablauf einer offenen Bauweise mit Deckelung eines Teils der Baugrube, um den Kfz-Verkehr weiterhin, wenn auch eingeschränkt, auf zeitlich wechselnden Fahrspuren zu ermöglichen. Die Gesamtdauer der Sperrungen könne aufgrund der Komplexität der Arbeiten zum jetzigen Stand der Planung nicht genau bestimmt werden.
Herr Meyer fragt zum einen nach einer Methode zur CO2-Abscheidung bei der Herstellung von Zement und Stahl und zum anderen danach, ob berechnet worden sei, wann die beim Bau entstandenen Emissionen durch die CO2-Einsparungen aufgrund einer Verkehrsverlagerung wieder ausgeglichen sein würden. Des Weiteren hinterfragt er den sehr optimistischen Zeitplan für den Bau zwischen City Nord und Jarrestraße.
Herr Ernst verweist zur ersten Frage auf die Roadmap der Hersteller und auf eine in der LPK vorgestellte Musteranlage in Norwegen. Ab 2025 könne CO2-reduzierter Stahl produziert und geliefert werden, ab 2035 dann auch Zement mit 100%iger CO2-Abscheidung. Lagerung und Speicherung von CO2 werde derzeit noch weiterentwickelt.
Es gebe aktuell beim U5-Bauprojekt keine detaillierte Amortisationsrechnung zu CO2-Einsparungen, aktuelle Prognosen würden jedoch belegen, dass durch die U5 290.000 PKW-Kilometer täglich eingespart würden.
Der Zeitplan sei so nach allen vorliegenden Kriterien festgelegt worden. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens könnten sich Zeitpläne allerdings auch noch verschieben.
Herr Dähne fragt nach geplanten weiteren Änderungen des Streckenabschnitts U5-Ost und nach einer Einschätzung, wann die U-Bahn voraussichtlich in Betrieb gehen werde.
Herr Türk teilt noch einmal mit, dass der Beginn der Hauptbaumaßnahmen für die U5-Ost Anfang-Mitte 2023 sei. Weitere Optimierungen seien nicht vorgesehen.
Herr Ernst ergänzt dazu, dass der Gesamtbau voraussichtlich Ende der 2030er Jahre fertiggestellt sei. Der Probebetrieb des ersten Abschnitts sei ca. ab 2027 geplant.
Herr Reiffert bittet darum, zu gegebener Zeit die konkreten Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs in Barmbek-Nord durch die Bauarbeiten im dortigen Regionalausschuss vorzustellen.
Herr Ernst sagt dies zu und erklärt, dass eine umfassende Beteiligung von Bürger*innen und Bezirksgremien sehr wichtig sei. Er teilt an der Stelle auch mit, dass zeitnah der Newsletter zum Projekt gestartet werde, den jeder abonnieren könne.
Herr Schmidt fragt nach dem Grund für Schalterhallen an Haltestellen und bittet zudem um Bestätigung, dass durch den Stadtpark keine offene Bauweise angewendet werde.
Herr Hinrichsen bestätigt letzteres. Das Erfordernis von Schalterhallen sei durchaus geprüft worden. Der Grund sei, dass beim Herstellen im Schildvortrieb für die Statik eine gewisse Überdeckung über den Bohrmaschinen erforderlich sei und daher tief gebohrt werden müsse. Damit die Zugänge zu den Quartieren später nicht in Straßenmitte seien, was Zeitverluste für die Fahrgäste bedeuten würde, würden Schalterhallen als Übergang eingebaut. Ein weiterer Grund sei, dass die U-Bahn einem Straßenverlauf nicht immer genau folgen könne, da für den Bahnbetrieb ein gewisser Kurvenradius benötigt werde.
Frau Mücke-Kemp interessiert sich für den Erschütterungsschutz beim U-Bahn-Betrieb und fragt des Weiteren nach der Anzahl der LKWs, die Schutt und Erde abtransportieren und nach der Wiederherstellung der Oberflächen nach Abschluss der Arbeiten. Ganz konkret fragt sie nach den Verkehrsumleitungen an der Kreuzung Barmbeker Straße/Gertigstraße.
Herr Türk erklärt, dass bereits im Vorfeld ingenieurtechnische Untersuchungen zu Erschütterungen mit speziellen Berechnungsverfahren zu allen Einflüssen durchgeführt würden. Entsprechend würden, wenn erforderlich, Gegenmaßnahmen getroffen, bspw. mit so genannten Unterschottermatten oder dem Masse-Feder-System.
Die Zahl der abtransportierenden LKW sei zum jetzigen Planungszeitpunkt schwierig zu bestimmen. Das schon erwähnte Bodenmanagementkonzept versuche aber, diese so gering wie möglich zu halten.
Herr Hinrichsen weist zur Frage der Gestaltung der Oberflächen noch einmal auf das Integrierte Verkehrskonzept, das derzeit noch nicht fertiggestellt sei.
Zum Umleitungsverkehr Gertigstraße erklärt Herr Hinrichsen, dass auch hier einseitig gebaut werde immer mit Erhalt jeweils einer Straßenseite mit Spuren für den beidseitigen Verkehr. Zufahrten und Übergänge seien grundsätzlich zu jeder Zeit garantiert, da dies immer Voraussetzung für eine Baugenehmigung sei.
Herr Diedrich fragt, ob die in der Bauphase entstehenden besonderen Verkehrsflüsse in die CO2-Bilanzierung eingeflossen seien und ob die neuen EU-Standards in der Herstellung von Beton berücksichtigt würden und ob diese Einfluss auf die Kosten hätten. Schließlich bedauert er, dass es keinen Anschluss der U5 an die Science-City Bahrenfeld gebe.
Herr Ernst teilt mit, dass in der CO2-Bilanzierung alle Verkehre berücksichtigt worden seien.
Herr Hinrichsen ergänzt dies um den Hinweis auf die Reduktionsstrategie des Ingenieurbüros LPI, zu finden auf www.hochbahn.de:
Weitere umfangreiche Informationen hierzu seien unter der Beteiligungsplattform
Mehr U-Bahn für Hamburg auf schneller-durch-hamburg.de
abrufbar.
Herr Ernst erklärt weiterhin, dass man derzeit nicht mit Kostensteigerungen rechne, auch aufgrund der oben erläuterten Optimierungen bei Planungen und Bau.
Zur Frage einer möglichen Verlängerung der Strecke bis zur Science-City geht Herr Hinrichsen auf die Ergebnisse der durchgeführten System- und Variantenbetrachtungen zum Streckenverlauf von U5 und S32 ein.
Herr Oldörp fragt nach dem Beteiligungsprozess zum Integrierten Verkehrskonzept, das 2023 fertiggestellt werden soll, dessen Inhalte aber zzt. noch nicht bekannt seien.
Herr Hinrichsen erklärt dazu, dass die Planungen zum U5-Bau bis 2023 im Integrierten Verkehrskonzept ergänzt würden um die Veränderungen des Verkehrsraums nach Fertigstellung. Dies sei wichtig für ein sicheres Planfeststellungsverfahren der U5. Die konkreten Planungen von LSBG und Bezirken zu den Straßenoberflächen würden sich aber viel später anschließen auch mit dem regulären Beteiligungsverfahren.
Der Vorsitzende dankt den Vertretern der HOCHBAHN U5 Projekt GmbH für ihren Vortrag.
Herr Bartsch, Leiter der Abteilung Baustellenkoordination im Bezirksamt, stellt sich zunächst vor und erklärt, er werde in seinem Vortrag die Aufgaben der Abteilung, die weiteren Bereiche und Beteiligte in Hamburg sowie die Abgrenzung zur KOST (Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen) erläutern. Ebenso werde er auf eine künftige Beteiligung der bezirklichen Gremien eingehen.
Er erklärt die Zielsetzung der Baustellenkoordination und deren Herausforderungen (s. Folie 6) und weist an der Stelle auf die Senatsdrucksache 21-15573 „Verkehrsflussoptimierung durch verbesserte Koordinierung“ hin. Danach seien ab 2019 zusätzlich zur KOST eigene Verkehrs- und Baustellenkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Bezirksämtern eingesetzt worden, die gemeinsam an dem Ziel arbeiten, den Verkehrsfluss zu optimieren und einen möglichst geringen Auswirkungsgrad der Maßnahmenkoordinierung zu erreichen.
Kommunikation: Herr Bartsch weist auf die Seite www.hamburg.de/baustellen, auf der jeweils für einen Zeitraum von ca. 4-5 Tagen alle größeren Baustellen mit Steckbriefen dargestellt seien. Daneben gebe es Pressemeldungen und so genannte Baustellenticker auf den sozialen Medien.
Koordination: Alle an den Baustellen jeweils Beteiligten (Folie 14) würden bei den Maßnahmen jederzeit über das Wer, Wo, Was, Wann und Wie informiert und integriert. Das hierfür genutzte Tool sei Roads. Darin seien die Hauptverkehrsstraßen, Bundesautobahnen und Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung eingezeichnet. Daneben gebe es auch Pläne zu den Infrastrukturnetzen in Hamburg. Herr Bartsch erläutert im Folgenden die umfangreichen Abstimmungen im Rahmen der Maßnahmen (Folie 19).
Kooperation: Anhand der Präsentation zeigt Herr Bartsch anschließend das so genannte Prozesshaus „Projektkoordination und -kooperation“ aller Beteiligten (Folie 23), das erarbeitet worden sei, um Synergien zu schaffen und ein Ineinandergreifen der Maßnahmen verschiedener Träger zu ermöglichen.
Schließlich stellt Herr Bartsch das Angebot des Bezirksamts vor, die bezirklichen Gremien künftig umfassender über bezirkliche Baustellen und Baustellenkoordination zu informieren. Eingeschränkt sei der Bericht über Baustellen anderer Stellen, daher biete er an, hierzu Fragen entgegenzunehmen und entsprechend weiterzuleiten.
Herr Haffke fragt, ob auch Absprachen mit privaten Bauherren über die Sondernutzungen vorgenommen werden könnten und diese in die regelmäßigen Informationen Eingang finden könnten. Er fragt ebenso, ob die Informationen von den Fraktionen kommunikativ genutzt und auf eigenen Seiten verlinkt werden können.
Herr Bartsch weist darauf hin, dass die dem Ausschuss zur Verfügung gestellte Liste Teil der öffentlich Sitzungsunterlagen sei und daher weitergegeben werden könne. Über alle weitergehenden Informationen habe der Bezirk jedoch keine Hoheit.
Auf die Ausübung eines Sondernutzungsrechts von Bauherren habe der Bezirk keinen Einfluss. Die Gründe für eine nicht offen sichtbare Baustellentätigkeit seien sehr verschieden.
Herr Fischer fragt, ob auch andere als Straßenbaustellen miteinander abgestimmt würden. Er kritisiert die schlechten Absprachen an dem konkreten Beispiel am Bahnhof Ohlsdorf, wo im Sommer d. J. gleichzeitig U- und S-Bahn gesperrt worden seien, der SEV durch eine Straßenbaustelle behindert und eine Bahnhofstreppe erneuert worden sei.
Herr Bartsch teilt mit, dass immer versucht werde, gleichzeitige Maßnahmen zu verhindern oder aber auch alle Maßnahmen zu bündeln, um die Gesamtauswirkungen von Maßnahmen zu verkürzen. Leider könnten Einschränkungen (insbesondere durch kurzfristige Maßnahmen) nicht immer vermieden werden. Zudem seien Abstimmungen mit den verschiedenen Trägern auch nicht immer einfach.
Auf Frage von Frau Becker teilt Herr Bartsch mit, dass sich die Anzahl an Schwerlasttransportern beispielsweise durch den Bedarf an großen Bauteilen für die U5 und andere Großbaustellen erhöht habe.
Frau Becker fragt des Weiteren nach dem System der Eintragung auf www.hamburg.de/baustellen.
Herr Bartsch teilt dazu mit, dass das Bezirksamt Maßnahmen händisch eintrage, HAMBURG WASSER z. B. nutze vor allem das automatisierte System von SAP, allerdings mit händischer Nachpflege der Verkehrsführung. Eine Eintragung durchlaufe ein dreistufiges System mit Eintragung, Kontrolle durch Bezirk und KOST sowie Veröffentlichung und könne bis zu einer Woche dauern. Um die Karte übersichtlich zu lassen, würden nur Maßnahmen mit gewissen verkehrlichen Auswirkungen eingetragen.
Die Seite www.hamburg.de/baustellen sei für den Verkehrsteilnehmer für eine kurzfristige Information gedacht. Hier könnten das aktuelle Datum sowie 5 weitere Tage eingesehen werden, nicht jedoch längere Vorausschauen.
Herr Schmidt fragt, ob auch Sondernutzungsgenehmigungen privater Bauherren nicht für nur Tief-, sondern auch für Hochbau mit der Baustellenkoordination abgestimmt würden und ob bestehende Sondernutzungsgenehmigungen baulichen Maßnahmen städtischer Träger entgegenstehen könnten.
Herr Bartsch erklärt, dass auch Sondernutzungen eingetragen würden, sofern sie in den fahrenden Verkehr eingreifen würden. Bei zeitlich aufeinandertreffenden Maßnahmen würden Gespräche mit den Beteiligten gesucht, um innerhalb der Bauprogrammkoordinierung alle Maßnahmen optimal aufeinander abzustimmen. Hierzu informiert die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes die Baustellenkoordination regelmäßig über geplante Bauvorhaben.
Herr Oldörp fragt, ob umfassendere Daten auf www.hamburg.de/baustellen ggf. mithilfe von Geoinformationsdiensten übersichtlich ausgewertet werden könnten und ob die zur Verfügung stehenden Daten für die üblichen Apps freigegeben werden könnten. Des Weiteren fragt er nach Möglichkeiten für eine Verbesserung der Datenqualität.
Herr Bartsch stellt noch einmal klar, dass es unmöglich sei, auf einem öffentlichen Portal alle Baustellen für den durchschnittlichen Nutzer übersichtlich darzustellen. In Roads, das von den Koordinatoren genutzt werde, sei dies deutlich umfangreicher und werde wegen der Baubedarfe anderer Gesellschaften laufend angepasst. Eine mögliche Verknüpfung zu Apps sei ihm nicht bekannt, er schließe es aber für die Zukunft nicht aus. Google Maps habe bspw. bereits schon Informationen zu Baustellen.
Die Daten würden in den vorhandenen Möglichkeiten und Standards geliefert wie angefordert. Allerdings würden auch aus strukturellen und technischen Gründen leider nicht immer alle Maßnahmen gemeldet. Optimierungen würden in den regelmäßigen Runden angesprochen.
Herr Jessen fragt, ob der bislang bedarfsorientierte Koordinierungsprozess auch angebotsorientiert sein könne. Zum anderen interessiere ihn, ob die Übersicht auch bereits einen Ausblick auf die künftigen Auswirkungen von Maßnahmen auf Verkehrsflüsse etc. geben könne.
Herr Bartsch erklärt, dass schon frühzeitig bei allen beteiligten Stellen Maßnahmen abgefragt würden, um diese in das System aufzunehmen, so dass erkennbar sei, was bereits wo geplant sei. Er weist an der Stelle noch einmal auf die den Koordinatoren zur Verfügung stehende Karte mit den generellen Baubedarfen und nennt Projekte wie #transmove des LSBG mit unmittelbaren Verkehrsdarstellungen und -entwicklungen und das Projekt GeoNetBake. Ebenso geht er auf ein neues Stauprognose-Projekt ein, das aber zurzeit noch optimiert werde.
Die Bitte von Herr Reiffert um eine bessere Sortierung der Liste, bspw. alphabetisch nach Straßennamen, nimmt Herr Bartsch mit, erklärt aber, dass eine Sortierung nach Stadtteilen nicht möglich sei.
Herr Meyer wünscht sich eine Veröffentlichung der Übersicht auf einer Vorschaukarte für die jeweils kommenden sechs Monate an einer geeigneten auch für Bürger zugänglichen Stelle.
Herr Bartsch weist darauf hin, dass die Daten zum überwiegenden Teil nicht im Eigentum und in der Verantwortung des Bezirksamts seien. Eine Veröffentlichung über diese Liste hinaus sei daher leider nicht möglich.
Der Vorsitzende dankt Herrn Bartsch für Vortrag und Diskussion.
Herr Jessen begründet noch einmal das Anliegen aus diesem Antrag und bittet um Zustimmung hierzu.
Herr Schmidt dankt an der Stelle der Verwaltung für die Protokollnotizen zur Niederschrift der letzten Sitzung, insbesondere für den link zur Hamburgischen WegeBenGebO inkl. der Anlage 2 zu den Gebühren. Die Höhe der Kosten bestimme sich demnach nach der Art der Sondernutzung (Pkt. 10: Gebühren für Baustelleneinrichtungen) mit einer Steigerung nach Nutzungsdauer und einer Erhöhung, wenn die Nutzung Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen in betreffe.
An einem Rechenbeispiel erklärt er, dass die Gebühren auch für längere Nutzungszeiten auffallend preisgünstig seien. Es sollte jedoch für die Nutzer dieser knappen Ressource „Platz“ ein eigenes wirtschaftliches Interesse bestehen, Flächenverbrauch und Nutzungsdauer zu minimieren. Dies werde durch diese Gebührenhöhen nicht erreicht. Das Petitum des vorliegenden Antrags – Kontrollen einzusetzen – gehe daher in eine falsche Richtung. An der Stelle fragt er die Verwaltung, auf welcher Ebene (Bürgerschaft oder Senat) diese Gebührenordnung geändert werden könne.
Zum Petitumspunkt 2c des Antrags erinnert er an die Aussage der Verwaltung, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe. Andererseits gebe es auch keinen Rechtsanspruch auf die Genehmigung selbst. Er frage, wie die Verwaltung vor diesem Hintergrund den Ermessensspielraum handhaben könnte und ob eine solche Auflage gleichwohl erteilt werden könne.
Frau Dettmer wiederholt noch einmal die bereits in den vorangegangenen Sitzungen zu diesem Thema erläuterten Grundlagen und Abläufe des Genehmigungsverfahrens für Sondernutzungen im Bezirk und teilt mit, dass die in Petitumspunkt 2 geforderten Schritte rechtlich nicht haltbar seien. Die Bezirksverwaltung sei an das Hamburgische Wegegesetz und die Gebührenordnung gebunden. Änderungen daran könnten nur auf Landesebene erfolgen. Sondernutzungserlaubnisse würden nach Abwägung aller Interessen, aber einseitig von der Verwaltung erteilt.
Zu Petitumspunkt 3 gibt sie zu bedenken, dass die Nutzungen nicht nur von großen Bauunternehmen, sondern auch von privaten Hauseigentümern beantragt würden.
Herr Dähne weist noch einmal auf die kritischen Punkte des Antrags hin. Punkt 1. könne der Bezirksamtsleiter nicht umsetzen, da er nicht zuständig sei. Punkt 2. berücksichtige nicht, dass es nicht nur für Baustellen Sondernutzung gebe. Zudem seien Kontrollen oft nicht möglich.
Herr Schmidt beantragt die Vertagung des Antrags.
Der Antrag wird mehrheitlich mit Stimmen von GRÜNE, SPD und FDP gegen die Stimmen der CDU vertagt.
Herr Schmidt fragt, wann die Bezirkspolitik beteiligt werden solle. Beim letzten Mal sei ein Entwurf der BV vorgestellt worden mit der Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Erst danach sei die finale Fassung veröffentlicht worden.
Frau Dettmer erklärt, dass davon auszugehen ist, dass nach der Beteiligung der Öffentlichkeit auch die Bezirkspolitik eingebunden werde.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Um den Ausschuss für den Verwaltungsaufwand zu diesem Programm zu sensibilisieren, teilt Frau Dettmer teilt mit, dass die Verwaltung für die Prüfung und alle Abstimmungen zu jeder Bank in dieser Liste eine VZÄ für je 2-5 Arbeitstagen einsetze. Die Kosten pro Bank lägen bislang bei ca. 2.400 Euro. 89 Standorte insgesamt würden momentan umgesetzt oder in Planung seien.
Herr Haffke dankt dafür, gibt jedoch auch zu bedenken, dass derzeit in dem Programm auch ausgetauschte Bestandsbänke aufgelistet würden. Ziel des Programms sei es gewesen, mehr Bänke aufzustellen. Er wisse aber auch um die Schwierigkeit, neue Standorte zu erschließen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Dähne teilt mit, dass seines Wissens in der Sitzung des Regionalausschusses BUHD am 10.09. eine Liste klimagerechter Bäume vorgelegen habe. Diese könne dem Petenten zusammen mit einem Verweis auf das Baumkataster zur Verfügung gestellt werden.
Frau Dettmer erklärt, dass der Bezirksverwaltung eine solche Liste nicht bekannt sei. Diese müsse auch auf Landes- oder Bundesebene und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erstellt werden.
Herr Reiffert ergänzt, dass die BUKEA zzt. dabei sei, eine solche Liste zu erstellen. Es sei wünschenswert, wenn diese dann im Ausschuss vorgestellt werde.
Herr Schmidt teilt mit, dass im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude am 29.08.2022 mitgeteilt worden sei, am Wiesendamm die Baumart zu wechseln. Hier habe er die Verwaltung darum gebeten, Kriterien für eine passende Baumart vorzustellen. Er regt an, dieses Thema in den KUM zu verlegen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Vorsitzende dankt allen Teilnehmern und schließt die Sitzung um 20.42 Uhr.