21-3467.1

Fußverkehr besser schützen - Recht von Fußgänger*innen stärken! Beschlüsse der Bezirksversammlung Drs. 21-3457 und Drs. 21-3467 Stellungnahme der Bezirksverwaltung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 21.09.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 7.4

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.05.2022 über zwei Anträge zum Thema „Fußverkehr besser schützen - Recht von Fußgänger*innen stärken!“ beraten und die nachstehenden Beschlüsse gefasst:

 

  1. Drs. 21-3457 auf gemeinsamen Antrag der GRÜNE-Fraktion und der SPD-Fraktion:

 

Petitum:

Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass bei allen Verkehrsplanungen von Einmündungen in Vorfahrtsstraßen regelhaft die Bildung von Gehwegüberfahrten geprüft und wo möglich umgesetzt wird.

 

Sachverhalt:

Um die Mobilitätswende in unserem Bezirk weiter zu fördern und vor allem den Fußverkehr nicht zu kurz kommen zu lassen, bedarf es auch der stärkeren Nutzung bereits vorhandener Instrumente, die dieses Anliegen stärken.

 

Im Augenblick liegt der Fokus in den bestehenden Straßen stark auf einer durch Kraftfahrzeuge geprägten Infrastruktur. Der fahrende und ruhende Kfz-Verkehr prägt den Verkehrsraum. Mobilität wird somit auf der einen Seite durch Geschwindigkeit, auf der anderen Seite durch Platzverbrauch geprägt - und zwar hauptsächlich zu Lasten des Fußverkehrs. Eine Fußverkehrsgestaltung, die den Menschen entgegenkommt, braucht nicht nur den nötigen Raum, sie braucht auch Sicherheit – diese muss auch physisch verdeutlicht werden.

 

In jedem Wohnumfeld sind wir alle zuerst Fußgänger*innen. Wir bewegen uns direkt dort, wo wir leben, meist zu Fuß. Die Verkehrswege in den Wohngebieten sind aber keinesfalls auf Fußgänger*innen, sondern auf den rollenden Verkehr ausgerichtet. Fußwege enden regelmäßig an der Fahrbahn. Der Fußverkehr muss dann den sicheren Bereich verlassen und die Fahrbahn betreten. Das bedeutet nicht nur ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, es ist auch unkomfortabel. Insbesondere Menschen mit Handicap werden dadurch benachteiligt.

 

Es gibt nur wenige mustergültige Querungen und selbst die bestehenden Querungshilfen bieten nicht allen Menschen den nötigen Schutz. Wir möchten Einmündungen bei Umbau und Neubau von Straßen - wo immer diese in eine Vorfahrtsstraße einmünden - als Gehwegüberfahrten  ausbilden. Diese sollen eine Bevorrechtigung des Fußverkehrs nach sich ziehen und somit den Schutz der schwächsten aller Verkehrsteilnehmer*innen deutlich erhöhen. Der augenblickliche Status ist das Ergebnis eines langen Zeitraumes, in dem der Blick der Verkehrsplaner*innen vordringlich auf dem rollenden Autoverkehr lag. Mobilität darf aber nicht nur auf Rädern gedacht werden, so dass der Fußverkehr dabei an den Rand gedrängt wird.

 

  1. Beschluss Drs. 21-3467 auf Antrag der CDU-Fraktion:

 

Petitum:

Der Bezirksamtsleiter informiert im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität über die rechtlichen, finanziellen und tatsächlichen Möglichkeiten der baulichen Herstellung von Gehwegfurten in Einmündungsbereichen von Vorfahrtsstraßen.

 

Sachverhalt:

Es wird begrüßt, dass die Mobilität gem. der o.g. Drucksache nicht mehr nur ausschließlich auf Rädern stattfinden soll, sondern auch der Fußverkehr eine Förderung erhalten soll. Der vorgelegte Antrag ist dafür jedoch nicht der richtige Weg. Gehwegüberfahrten sind ein Terminus, der für die Erschließung von Grundstücken eindeutig besetzt ist. Das Bezirksamt sollte hier im zuständigen Fachausschuss die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten vorstellen und hierbei auch finanzielle Aspekte transparent darstellen.

 

Das Bezirksamt nimmt zu beiden Beschlüssen wie folgt Stellung:

 

Der Beschluss der Bezirksversammlung, dass „bei allen Verkehrsplanungen von Einmündungen in Vorfahrtsstraßen regelhaft die Bildung von Gehwegüberfahrten geprüft und wo möglich umgesetzt wird“, entspricht dem gängigen Verfahren bei der Straßenplanung durch das Bezirksamt Hamburg-Nord. Dies wird auch bei künftigen Planungen entsprechend angewendet.

 

Bezüglich der Einsatzbereiche und sonstigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Umsetzung von Gehwegüberfahrten sowie deren baulicher Ausgestaltung sind verschiedene Regelwerke heranzuziehen und Abwägungen zu treffen. Die Abteilung Tiefbau des Fachamtes Management des Öffentlichen Raums wird, dem BV-Beschluss nachkommend, diese Punkte in der Oktober-Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) ausführen und für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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