21-3544

Entschlossen gegen Geisterbaustellen vorgehen Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.11.2022
24.10.2022
21.09.2022
24.08.2022
16.06.2022
Sachverhalt


Im Bezirk Hamburg-Nord sind zahlreiche Geisterbaustellen zu finden. Dabei handelt es sich um Baustellen, bei denen Straßen - inklusive Parkplätzen, Radwegen und Gehwegen - langfristig wegen Bauarbeiten gesperrt werden, ohne dass in nennenswertem Umfang Bauarbeiten erfolgen. Nicht selten werden die entsprechenden Sondernutzungsgenehmigungen erheblich verlängert. Auch während der Verlängerungszeit ist kaum eine Bauaktivität zu verzeichnen. Dieser Zustand stellt eine erhebliche Belastung der Anwohner und Verkehrsteilnehmer sowie in vielen Fällen auch eine Verkehrsgefährdung dar, die nicht hinnehmbar ist.

In zahlreichen kleinen Anfragen hat die FDP-Fraktion versucht, für Aufklärung zu sorgen. Leider waren die Antworten des Bezirksamtes sehr spärlich und ausweichend. Es entstand der Eindruck, dass das Bezirksamt weder prüft, ob die beantragte Dauer der Sondernutzung sachgerecht ist, noch ob deren Verlängerung nicht durch ein nachlässiges Baustellen-management verursacht wurde.

Das Bezirksamt versprach in Beantwortung der kleinen Anfrage Drs. 21-3232 eine Steuerungswirkung durch die Sondernutzungsgebühren. Schon in Beantwortung der kleinen Anfrage Drs. 21-3281 musste das Bezirksamt jedoch einräumen, dass nur sehr geringe Sondernutzungsgebühren erhoben werden, in vielen Fällen gar keine.

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Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

1)      Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, umgehend entschlossen gegen Geisterbau-stellen vorzugehen.

 

2)      Hierzu sind folgende Maßnahmen vorzusehen:
 

  1. Übersteigt eine beantragte Sondernutzung den Zeitraum von zwei Wochen, so ist seitens des Antragstellers der zuständigen Stelle ein Zeitplan mit sichtbaren Meilensteinen zur Umsetzung der Maßnahme vorzulegen.

 

  1. Wird öffentlicher Straßenraum (Straßen, Parkplätze, Rad- und Fußwege) durch die Maßnahme in Anspruch genommen, wird die augenscheinliche Erreichung dieser Meilensteine durch die Wegewarte kontrolliert.

 

  1. Verlängerungen von Sondernutzungen sind seitens des Antragstellers zu begründen. Kann nicht glaubhaft dargestellt werden, dass die Verzögerung nicht im Verschulden des Antragstellers liegt, so ist diese nur unter Auflagen zu erteilen.  

 

  1. Sofern nach Ablauf der genehmigten Sondernutzung noch Sperrungen fortbestehen, sind unverzüglich Beseitigungsverfügungen zu erlassen und Ersatzvornahmen vorzusehen.
     

3)      Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich beim Senat für eine Änderung der Gebühren für Sondernutzung einzusetzen: Eine erste Genehmigung mit kurzer Dauer wird für geringe Gebühren erteilt, jede Verlängerung ist mit einer drastisch höheren Gebühr verbunden.

 

4)      Die Verwaltung berichtet der Bezirksversammlung zeitnah.

 

 

Claus-Joachim Dickow

Dr. Wieland Schinnenburg

Lars Jessen

Ralf Lindenberg

(FDP-Fraktion)