Auf Antrag von Herrn Schmidt wird TOP 5.2. vor TOP 5.1. aufgerufen und behandelt. Im Übrigen wird die Tagesordnung bestätigt.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Herr Schmidt bittet um nachträgliche Zusendung der in der letzten Sitzung zugesagten Gebührentabellen zu Sondernutzungen zu TOP 4.1.
Frau Dettmer sagt zu, dies nachzureichen.
Protokollnotiz:
Eine Gebührenberechnung richtet sich nach den Anlagen der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WegeBenGebOHA1994rahmen
Die Wertstufen der betroffenen Straße werden aus der dortigen Auflistung entnommen. Bei allen anderen Straßen, die nicht gelistet sind, wird die Wertstufe IV zu Grunde gelegt. Zur Gebührentabelle siehe Anlage 2.
Im Übrigen wird die Niederschrift genehmigt.
Herr Kellermann stellt sich vor und gibt zunächst einen Überblick über das grundsätzliche Anliegen der Bilanzierung. Alle Angelegenheiten des Bezirksamtes (nicht des Bezirkes) sollten für einen Status quo auf CO2-Reduktionspotenziale untersucht werden. Er erläutert in dem Zusammenhang den hierfür verwendeten Corporate Carbon Footprint und die Gründe:
Er geht ebenso ein auf das Greenhouse Gas Protocol als den weltweit gängigsten Standard hierbei und erläutert deren Prinzipien.
Ergänzend gibt er einen Überblick über die drei so genannten Scopes – die verschiedenen Emissionskategorien – (Folien 5 und 6) und erklärt, welche in die CO2-Bilanz-Untersuchungen zum Bezirksamt einbezogen worden seien und welche Aktivitäten diesen Scopes im Einzeln zuzuordnen seien (Folie 7). Auf die Pendleremissionen und Beschaffungen als vor- und nachgelagerte indirekte Emissionen (Scope 3) werde er noch im Einzelnen eingehen.
Er weist an der Stelle ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur CO2-Emissionen betrachtet würden, sondern auch die anderer teilweise deutlich klimaschädlichere Gase. Genannt seien hier bspw. verschiedene Kohlenwasserstoffe, die als Kältemittel in Klimaanlagen oder Wärmepumpen eingesetzt würden und oft bis zu 2000 Mal klimaschädlicher seien als CO2 oder das 20.000 Mal schädlichere Schwefel-Hexafluorid, das als Isolationsflüssigkeit in Hochspannungsstromanlagen zu finden sei. Ziel sei es, diese Gase durch klimafreundlichere Gase auszutauschen und Hamburg-weit Regelungen zu schaffen, diese nicht mehr zuzulassen.
Anschließend erläutert Herr Kellermann anhand einer graphischen Übersicht die Zusammensetzung der Haupt-Emissionsquellen und deren Verhältnisse zur Gesamtemission von zzt. 2.305,09 t CO2e. Insbesondere hebt er hervor, dass IT-Beschaffungen den überwiegenden Emissionsanteil im Bereich Beschaffung ausmachen würden. Das sei in der momentanen digitalen Entwicklung zu berücksichtigen.
Er weist ebenso darauf hin, dass bei der CO2-Emissionsquelle „Strom“ für das Bezirksamt eine Differenz von 1000 t erreicht werde. Dies ergebe sich aus einem Vergleich zu einem herkömmlichen deutschen Strommix, da das Bezirksamt ausschließlich Ökostrom einkaufe. Dadurch würden bereits heute ca. 30% der Gesamtemissionen des Bezirksamtes eingespart.
Am Beispiel der Pendleremissionen stellt Herr Kellermann den Anteil am CO2-Ausstoß und den an den zurückgelegten Strecken gegenüber und stellt fest, dass mit dem PKW zwar weniger als die Hälfte aller gefahrenen Arbeitswege zurückgelegt werde, die PKW-Benutzung bei den Pendleremissionen aber ca. 80% der Treibhausgase (CO2-Äquivalente) ausmache. Auch bei den getätigten Dienstfahrten sei dies ähnlich. Daher sei hier ein erster Ansatzpunkt gegeben, Anreize für einen entsprechenden Ersatz zu schaffen.
Auf die Fragen von Herrn Fischer zur PKW-Nutzung der Mitarbeitenden, einer möglichen Umstellung des Fuhrparkes auf E-Fahrzeuge und zu der recht hohen CO2-Emission der getätigten Dienstfahrten erklärt Herr Kellermann, dass der Fuhrpark des Bezirksamtes bislang noch wenige E-Fahrzeuge und Ladesäulen habe. Dienstfahrten würden daher noch zum größten Teil mit privaten Fahrzeugen unternommen und abgerechnet. Hier müsse es in der Tat Änderungen geben.
Frau Mücke-Kemp fragt, wie viele der Dienstfahrten mit Diesel gefahren würden und ob auch HVO-Kraftstoffe unterstützt würden.
Herr Kellermann teilt dazu mit, dass das Bezirksamt auf den privaten Einsatz von Kraftstoffen der Mitarbeitenden keinen Einfluss habe. Die Möglichkeit sei durchaus erkannt worden, der aktuelle Status Quo bilde dies jedoch noch nicht ab.
Frau Becker bezieht sich auf den Emissionsanteil der Wärme von 50% und fragt, inwieweit dies beim Umzug des Bezirksamtes berücksichtigt werde und in welcher Höhe sich dies verändern könnte. Sie fragt zudem hinsichtlich des Greenhouse Gas Protocols, ob es ein Benchmarking zu anderen Städten gebe hinsichtlich deren Methoden. Weiterhin fragt sie nach den auf diese Bilanz folgenden Maßnahmenprozessen.
Herr Kellermann erklärt zu, dass vieles auch zum Neubau noch in Planung sei und daher noch nicht abschließend gesagt werden könne. Zur Frage nach dem voraussichtlichen Anteil des Neubaus an den Wärmeemissionen habe er festgestellt, dass die 30 größten der insgesamt 134 Liegenschaften des Bezirksamtes (inkl. des neuen Gebäudes) 80% der Gesamtenergie verbrauchten. Der Neubau sei ein nach gegenwärtigem Standard eher anspruchsvolles Gebäude und werde daher schätzungsweise einen Anteil von mindestens 2-3% haben.
Die Frage zum Benchmarking aufgreifend erklärt er, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord momentan als einziges in Hamburg nach einer solchen Methode der CO2-Bilanzierung arbeite.
Zu den nächsten Schritten teilt Herr Kellermann mit, dass bspw. hinsichtlich des Themas Wärme geplant sei, die Bestandsheizzentralen zu überprüfen. Solche Überlegungen seien angesichts des bevorstehenden Umzugs auch immer abhängig von der jeweiligen Nutzungsdauer und der Amortisierung in einem Gebäude. Günstige Sofortmaßnahmen mit großem Effekt würden dagegen durchaus zeitnah umgesetzt.
Herr Schmidt dankt für den Vortrag und auch dafür, dass er sich auf die Darstellung der CO2-Bilanz an sich beschränke. Die konkreten Schlüsse und Maßnahmen daraus würden ja im Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes enthalten sein. Er begrüßt auch die Vorbildfunktion des Bezirksamtes hierbei.
Er fragt nach dem Treibhausgas-Emissionsschwerpunkt Immobilienbau. Er sei der Ansicht, dass der Umzug des Bezirksamtes die CO2-Bilanz verzerre, wenn man den Bau selbst nicht mit einbeziehe. Er fragt, ob künftig solche und auch weitere bislang nicht berücksichtigte Emissionsquellen (bspw. auch die Kfz-Herstellungsemissionen) in die CO2-Bilanz einfließen würden. Er würde sich eine regelmäßige Vorstellung der CO2-Bilanzen in aktualisierter Version wünschen.
Weiterhin fragt er, ob die meisten der 134 Liegenschaften des Bezirksamtes mit Fernwärme beheizt würden.
Er widerspricht an der Stelle der Annahme, auf private Nutzung von Kfz durch pendelnde Mitarbeitende könne kaum Einfluss genommen werden. Hier gebe es sicherlich eine Vielzahl von Anreizen und Möglichkeiten.
Herr Kellermann weist darauf hin, dass Bezugsjahr der Emissions-Untersuchungen 2019 sei. Das Greenhouse Gas Protocol sehe die Einbeziehung weit zurückliegender Gebäude-Emissionen nicht vor. Bei neueren Gebäuden, wie auch dem Neubau WD30 werde aber bereits der Standard „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“ angewendet, der die Emissionen des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes abbilde. Hier spiele auch das Thema Graue Energie (Energieinhalt von Baustoffen) eine große Rolle. Dagegen biete der Neubau aber zahlreiche Chancen zur CO2-Reduktion, die aktiv genutzt würden. Herr Kellermann weist an der Stelle auf das Mobilitätskonzept und die Chancen zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens, die mit dem Umzug verbunden seien.
Herr Kellermann erklärt, dass es beim Thema Mobilität zwei Darstellungen zur CO2-Reduktion gebe: die der direkten Emissionen und die der Emissionen inkl. der durch den Neuerwerb von Fahrzeugen. Beide würden sich sehr unterscheiden.
Die Anpassung der Scope-Inhalte hänge immer auch von der Verwendbarkeit der jeweiligen Datenlage ab. Im Bezirksamt habe die bestehende Datenlage bisher nicht der Bilanzierung von Energieverbräuchen gedient. In Zukunft werde die Bilanzierung mit neuen Methoden im Facility Management sehr viel effizienter sein. Dadurch könnten die Scope-Bereiche auch erweitert werden.
Zur Frage betreffend Fernwärme teilt Herr Kellermann mit, dass diese einen Anteil von ca. 25 % an den Treibhausgasemissionen habe, 75% dagegen sei der Anteil der Gasverbrennung in dezentralen kleinen Anlagen.
Herr Jessen schließt sich dem Wunsch nach einer regelmäßigen Vorstellung der aktuellen CO2-Bilanz im Ausschuss an und fragt, in welchem Turnus dies möglich wäre. Zudem interessiere ihn die Bilanzierung von in fremde Rechenzentren ausgelagerten IT-Dienstleistungen.
Herr Kellermann erklärt, dass ein Jahresturnus zwar wünschenswert sei. Die Bilanzierung sei jedoch momentan noch im Aufbau. Es müsse zunächst das richtige Bilanzierungssystem festgelegt und notwendige Maßnahmen für eine kurzfristige Zielerreichung erkannt und umgesetzt werden. Daher sei die Festlegung einer Berichtszeitspanne zurzeit nicht möglich.
Die Zuordnung von Emissionen im Bereich IT sei äußerst schwierig. Diensteigene Server seien berücksichtigt worden, vorgelagerte IT-Prozesse seines Wissens nicht. Er könne gern ggf. weitere Informationen hierzu zu Protokoll geben.
Protokollnotiz:
Es gibt in der Bilanz eine Positivliste von IT-Geräten, die vom internen IT-Service als Anschaffungen im Bezugszeitraum gemeldet worden sind. Dazu gehören neben Endgeräten (Laptops, Drucker, Dockingstations, Monitore und Tastaturen, Netzteile etc.) auch LAN-Station-Server und Router-Server.
Herr Haffke betont noch einmal, dass wichtig sei, auf die richtigen Entscheidungsträger zuzugehen und diese einzubeziehen.
Herr Kellermann dankt für den Hinweis und erklärt, dass insbesondere beim Neubauprojekt viele Fragen noch zu klären seien, die von allen Beteiligten sehr ernst genommen würden. Es habe z. B. eine Umfrage zum Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden gegeben, deren Ergebnisse einfließen würden. Das Mobilitätskonzept enthalte zudem viele neue realistische Maßnahmenideen für eine Mobilitätswende. Er sehe die Umsetzung notwendiger Maßnahmen optimistisch.
Auf Frage von Frau Mücke-Kemp teilt Herr Kellermann mit, das eventuelle Kompensationsmaßnahmen des Bezirksamtes nicht in die Bilanz eingeflossen seien.
Herr Diedrich fragt nach bereits umgesetzten Maßnahmen und weiteren Faktoren und Einflüssen neben den CO2-Emissionen sowie nach der Einflussnahme auf individuelle Lebensgewohnheiten.
Herr Kellermann erklärt, dass Klimaschutz und Treibhausgasemissionen die Schwerpunkte des Klimaschutzkonzeptes seien, da fast jeder Aspekt in irgendeiner Weise CO2-relevant sei. Aktuell würden Aufträge vergeben, Ausschreibungen getätigt und Angebote von Gutachtern zu verschiedenen Fragen eingeholt. Man stehe bei der Maßnahmenumsetzung aber noch am Anfang.
Im Mobilitätskonzept werde auch unterschieden nach verschiedenen Nutzertypen mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Erwartungen und auch Bereitschaften für Veränderungen. Auf die individuelle Lebensweise Einzelner könne jedoch nicht Rücksicht genommen werden.
Herr Tibes fragt noch einmal nach den Bilanzierungszeiträumen, einem gesetzten Zielwert der Emissionen und nach dem Verhältnis der Gesamtemissionen des Bezirksamtes zu denen vergleichbaren Körperschaften.
Herr Kellermann teilt mit, dass sich die Emissionen des Bezirksamtes in einem üblichen Rahmen bewegten. Es sollten bewusst keine Vergleiche mit anderen Bezirken gezogen werden. Das Ziel sei Klimaneutralität unabhängig von der jeweiligen Ausgangsposition.
Der Bezugszeitraum sei grundsätzlich das Jahr 2019 mit einigen wenigen Einflüssen aus 2018 oder 2020, wenn es die Datenlage in 2019 nicht hergegeben habe.
Der Vorsitzende dankt Herrn Kellermann für seinen Vortrag.
Frau Mücke-Kemp erläutert noch einmal die Inhalte und Gründe des Antrags.
Frau Dettmer erklärt, dass das Bezirksamt leider hier nicht viel Einflussmöglichkeiten habe. Das Hamburg-weite Projekt werde zentral über die BVM gesteuert. Die Bezirksämter würden zwar informiert und hinsichtlich der Abstimmung zu betreffenden Flächen eingebunden. Weitere Einflussmöglichkeiten zu neuen Standorten habe ein Bezirk aber nicht.
Herr Haffke stimmt dem zu und weist darauf hin, dass die DB aus verschiedenen Gründen keine Kinderfahrräder anbieten wolle. Das Ziel des Antrags würde vermutlich nur über ein anderes System erreicht werden.
Frau Becker erklärt, dass der Antrag zu weit gehe. Ein Transport von Kindern im Lastenrad sei zudem zumutbar.
Frau Mücke-Kemp weist darauf hin, dass ein Lastenrad im Vergleich zu Kinderrädern sehr viel mehr Platz benötige. Sie plädiert noch einmal dafür, sich als Bezirkspolitik für die Interessen der Bürger im Bezirk einzusetzen, auch wenn diese über die bezirklichen Grenzen hinausgingen und auch unabhängig von dem Willen von Unternehmen, wie der DB.
Herr Diedrich bekräftigt den Gedanken des Sharings, auch aus Gründen der Ressourcenschonung.
Herr Jessen spricht die weiteren bestehenden mobilen Angebote auf Bezirksebene an, und regt an, zu prüfen, ob es hier ggf. entsprechende Möglichkeiten für Kinderräder geben könne.
Der Antrag wird mehrheitlich mit den Stimmen von GRÜNE, SPD und DIE LINKE gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Für-Stimmen |
: CDU, FDP |
Gegenstimmen |
: GRÜNE, SPD, DIE LINKE |
Stimmenthaltungen |
: |
Herr Jessen erinnert an die Diskussion in der letzten Sitzung dieses Ausschusses auch mit den Anwohnern des Stadtteils Eppendorf zum Thema Bewohnerparken. Dabei sei auch die Problematik der vielen Baustellen und Sondernutzungen deutlich geworden. Hierüber herrsche bei den Bürgern Unmut und Unverständnis.
Mit dem Antrag solle eine konstruktive Diskussion angeregt und eine Lösung gefunden werden, die auch eine Mitwirkungspflicht der Antragsteller einschließe.
Herr Schmidt teilt mit, dass er die Wahrnehmung der Bürger zu dieser Problematik teile. Der Anschein, dass Sondernutzungen für Baustellen nicht immer in dem beantragten Zeitraum genutzt würden, dränge sich an vielen Stellen auf.
Er bittet Frau Dettmer, den regulären Ablauf eines Genehmigungsvorgangs einer solchen Sondernutzung darzustellen und zu erläutern, ob es einen Rechtsanspruch darauf gebe oder einen Ermessensspielraum der Verwaltung. Er bittet auch um eine Erläuterung der Gebührenfestsetzung und ggf. Gebührenbefreiung und ob die Höhe der Gebühren in den letzten Jahren angepasst worden sei. Ebenso interessiere ihn, ob und von wem die Sondernutzungen überprüft würden.
Frau Dettmer erklärt zunächst, dass eine Sondernutzung jede Nutzung öffentlicher Wege sei, die über den öffentlichen Gebrauch hinausgehe. Im hierfür Hamburg-weit geltenden hamburgischen Wegegesetz und allen Durchführungsverordnungen und Dienstanweisungen dazu würden jedoch keine Unterscheidungen nach der Art der Sondernutzung getroffen. Der eigentliche Sondernutzungszweck sei in der Öffentlichkeit nicht immer erkennbar. Die genannten Regelungen seien für alle Bezirksämter verbindlich und würden nicht sehr viel Spielraum geben.
Nach Eingang eines Antrags werde dieser von mehreren Instanzen innerhalb des Bezirksamtes und in Abstimmung mit weiteren auch externen Stellen und Entscheidungsträgern geprüft und beurteilt. Erst dann werde einseitig von Seiten der Verwaltung eine Erlaubnis ausgesprochen. Von der Gebührenpflicht könne im Einzelnen bei nicht kommerziellen Nutzungen, wie z. B. einem Stadtfest, abgesehen werden. Es gebe auch langfristige Sondernutzungen, bspw. Feuerwehraufstellflächen für Gebäude.
Eine Nachkontrolle der Erlaubnisse sei u. a. mangels personeller Kapazitäten nicht vorgesehen. Den Wegewarten seien die Bereiche in ihrer Zuständigkeit bekannt, ihnen würden ungenutzte Sondererlaubnisse bei ihren regelmäßigen Begehungen durchaus auffallen.
Herr Haffke sieht den Antrag in erster Linie als gute Diskussionsgrundlage für dieses Thema. Übermäßige Sondernutzungen müssten im Blick behalten werden. Er verstehe aber auch die Schwierigkeit, durch die Verwaltung Einfluss nehmen zu können.
Auf seine Frage zu einer kartographischen Gesamtübersicht über alle Sondernutzungen im Bezirk erklärt Frau Dettmer, dass diese ihres Wissens nicht vorhanden sei, da auch schwierig sei zu entscheiden, ab welcher Dauer Sondernutzungen darin dargestellt werden sollten und in welchen zeitlichen Abständen diese Übersicht aktualisiert werden müsste.
Herr Fischer merkt zunächst an, dass das Problem grundsätzlich auch auf Landesebene bei der Anpassung des Hamburgischen Wegegesetzes aufgegriffen werden müsse. Der Bezirk sei jedoch ebenso in der Verantwortung. Er rege eine Anpassung des Petitums dahingehend an, dass der Bezirksamtsleiter gebeten werde, sich bei der zuständigen Senatsbehörde entsprechend einzusetzen.
Auf nochmalige Nachfrage von Herrn Schmidt zum Ermessensspielraum bei der Erteilung einer Erlaubnis, insbesondere zur Abwägung zwischen der Behinderung einer Bautätigkeit und einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Gemeingebrauchs erklärt Frau Dettmer, dass jede Sondernutzungsgenehmigung eine Einzelentscheidung nach gründlicher sachorientierter Abwägung und ggf. vorab Gesprächen mit Bauherren sei. Ein indirekter Rechtsanspruch ergebe sich daraus nicht. Es gebe durchaus auch Anträge, die nach Abwägung der genannten Interessen abgelehnt würden, während dem Antragsteller oft gleichzeitig Alternativen angeboten würden.
Die Antworten auf weitere Fragen von Herrn Schmidt zu einem Spielraum bei der Festsetzung der Gebührenhöhe und deren möglichen zeitlichen Staffelung und zu einer zwischenzeitlichen Anpassung des Gebührengesetzes seit 2001 werden zu Protokoll gegeben.
Protokollnotiz:
Siehe Protokollnotiz zu TOP 3. Sollte darüber hinaus weiterer Informationsbedarf bestehen, wird um die schriftliche Einreichung konkreter Fragen gebeten, die dann schriftlich zu Protokoll gegeben werden können.
Herr Diedrich weist noch einmal auf die Wichtigkeit dieses Antrags und einer zielorientierten Herangehensweise hin, da das Bedürfnis, das Thema zu diskutieren, deutlich sei.
Der Antrag wird einstimmig vertagt.
Der Ausschuss sieht die Begründung der Polizei zu diesem Antrag kritisch und nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Reiffert schlägt vor, die Januarsitzung des KUM vom 18.01.2023 auf den 31.01.2023 zu verlegen. Die Februarsitzung (15.02.) könnte entfallen. Für den 01.03.2023 könne ein weiterer Bedarfstermin für den KUM vorgesehen werden.
Der Vorschlag wird vom Ausschuss einstimmig befürwortet.
Bewachsene Radwege am Flughafen
Herr Fischer erinnert an eine Diskussion im KUM vor 2-3 Jahren zur Zuständigkeit der Rasenmahd an den Radwegen am Flughafen. Die momentane Bewachsung zwischen Holtkoppel und Krohnstieg sei sehr stark und beeinträchtige den Radverkehr. Nicht ganz klar sei, für welche Bereich hier der Bund zuständig sei.
Frau Dettmer sagt zu, dem nachzugehen.
Protokollnotiz:
Der Bereich zwischen Holtkoppel und Jugendparkweg gehört der Bundesanstalt für Immobilien. MR hat die Bundesanstalt am 26.08.22 per Mail aufgefordert, die Wegerandstreifen kurzfristig zu mähen. Zwischen den Straßen Jugendparkweg und Krohnstieg gibt es Wegeflächen in bezirklicher Zuständigkeit (Grün an Kleingärten), deren Wegeränder seitens MR 3x pro Jahr gemäht werden.
Frau Dettmer greift im Folgenden einige Aufträge aus beschlossenen Anträgen auf und teilt den derzeitigen Stand der Umsetzung mit:
„Aufstellung einer Parkbank Schubackstraße/Ecke Erikastraße“ (Antrag der CDU-Fraktion im RegA EWi), beschlossen am 03.05.2022 im Hauptausschuss
Die Bank werde in die regelmäßige Übersicht zum 100-Bänke-Programm aufgenommen. Da es ein Thema des KUM sei, werde es aber auch da verbleiben.
„Speziell ausgewiesene Parkplätze für Servicefahrzeuge von Dienstleistern in dicht besiedelten Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern“ (Antrag der CDU-Fraktion), beschlossen am 07.12.2021 im Hauptausschuss
Hierzu liege aktuell eine Zusage der BWI zur Entsendung eines Referenten in den KUM im Dezember vor.
„Mehr Grün an Straßen und Plätzen in Hamburg-Nord – Stadtgärten und Grünpatenschaften im öffentlichen Raum anerkennen, schützen und fördern!“ (gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und FDP), beschlossen am 04.05.2021 im Hauptausschuss.
Hier könne mitgeteilt werden, dass jeder Antrag auf Übernahme von Grünpatenschaften wohlwollend geprüft werde. Die Pflege durch die Paten müsse allerdings auch langfristig erfolgen, was nicht immer durchgehend zu beobachten sei.
Vorstellung der Fußverkehrsstrategie
Frau Dettmer weist schließlich auf die Vorstellung der Fußverkehrsstrategie in der Sitzung des RegA EWi am 29.08. hin, die auch für die Mitglieder des KUM interessant sei.
Zusatztermin Sitzung im Oktober 2022
Der Vorsitzende schlägt vor, wegen der Häufung von Referentenvorträgen in den nächsten Sitzungen eine Sondersitzungstermin im Oktober zu beschließen.
Der Ausschluss beschließt einstimmig eine zusätzliche digital durchzuführende Sitzung des KUM am Montag, 24.10., 18:30 Uhr.
Der Vorsitzende dankt dem Ausschuss und schließt die Sitzung um 20.19 Uhr.