21-3669

Sondernutzungsantrag zur Genehmigung für die Neu-Aufstellung eines Fahrradhäuschens im öffentlichen Raum gem. § 19 HWG

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.08.2022
Sachverhalt

 

Im Bezirksamt Hamburg-Nord wurde am 08.06.2021 ein Antrag für eine NEU-Aufstellung eines Fahrradhäuschens „Typ OTTENSEN“ im öffentlichen Raum für die Belegenheit Mühlendamm 47 auf dem befindlichen Seitenstreifen gestellt.

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums hat die zu beteiligenden Stellen (Abteilungen Tiefbau, Stadtgrün, Stadt- und Landschaftsplanung, Bau-Prüf-Abteilung sowie die Polizei und die Kulturbehörde/Denkmalschutz) zur Prüfung und Stellungnahme eingeschaltet.

 

Im Ergebnis wird der Antrag aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

-          Der Antrag wird von Seiten der Polizei abgelehnt. Das Fahrradhäuschen müsste auf dem Gehweg installiert werden; die dabei verbleibende Restgehwegbreite wäre viel zu gering, um diese Aufstellung zu ermöglichen.

Das Aufstellen auf dem dort befindlichen Seitenstreifen wird von Seiten der Polizei auch abgelehnt, da dieser bauartbedingt für das Parken von Fahrzeugen bestimmt ist und nicht für das dauerhafte Einrichten/ Aufstellen von baulichen Hindernissen, bspw. Fahrradhäuschen, die dann auf Fahrbahnniveau im baulichen Seitenstreifen stehen.

An einem solchen Standort wäre demnach eine Umwidmung eines Parkplatzes zu einem öffentlich nutzbaren Fahrradstellplatz die bessere Wahl.

 

Dieser Seitenstreifen müsste baulich verändert und als Nebenfläche auf Gehwegniveau gebracht werden, um eine Aufstellung eines Fahrradhäuschens grundsätzlich zu ermöglichen.

 

Schließlich sprach gegen eine Aufstellung an dem beantragten Ort auch, dass eine Ausrichtung der Tür des Fahrradhäuschens zum Gehweg weitere Beeinträchtigungen für Fußgänger, eine Ausrichtung in Richtung Fahrbahn sogar eine Gefahrenlage für den fließenden Verkehr generieren würde.

 

Aus o.g. Gründen können die Anträge nicht genehmigt werden.

 

Anmerkung: Für die Dauer der Entwicklung eines neuen Typs einer Fahrradkleingarage soll grundsätzlich weiterhin der Typ Ottensen genehmigt werden. Dies wurde in der Sitzung der Unterarbeitsgruppe Fahrradparken der BVM am 11.1.2022 beschlossen.