Babywickelmöglichkeiten für alle! Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 18.05.2022 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Wer mit einem Kind im Wickelalter unterwegs ist, weiß wie frustrierend es sein kann, im öffentlichen Raum eine Wickelmöglichkeit zu finden. Dies wird zudem dadurch erschwert, dass sich Wickelmöglichkeiten meist nur auf Damentoiletten befinden. Nur die wenigsten Herrentoiletten verfügen über einen Wickeltisch. Die USA sind in diesem Bereich führend, denn dort ist per Gesetz vorgeschrieben (Bathrooms Accessible in Every Situation Act – BABIES Act), dass auf allen öffentlichen Toiletten auch Wickelmöglichkeiten vorhanden sein müssen. In Deutschland sind wir noch weit davon entfernt, dass zum Beispiel auch in öffentlichen Herrentoiletten gewickelt werden kann.
Der finanzielle Aufwand für die Anschaffung von Wickelmöglichkeiten dürfte überschaubar und der Nutzen groß für die Betroffenen sein. Zudem ist es ist wichtig zu zeigen, dass alle, die mit Kleinkind unterwegs sind, wickeln können sollen. Wickelmöglichkeiten nur an für Frauen zugänglichen Orten sind ein Anachronismus, der längst überwunden sein sollte.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu den Ziffern 3 und 4 (zusammengefasst) wie folgt Stellung:
Seit dem 1. Januar 2017 sind die Aufgaben Bau, Unterhaltung und Betrieb für die meisten der öffentlichen WC-Anlagen in Hamburg bei der SRH gebündelt.
Alle unter Bauherrenschaft der SRH neu errichteten Automatiktoiletten haben eine barrierefreie, gendergerechte Unisexkabine mit Wickelmöglichkeit. Da keine geschlechtliche Aufteilung vorgenommen wird, steht die Wickelmöglichkeit für alle Geschlechter zur Verfügung. Gleiches gilt für die in 2022 erstmals im Hamburger Stadtgebiet zu errichtenden Kiosk-WC der SRH. Beim Umbau oder Neubau öffentlicher Toiletten wird stets geprüft, ob eine genderneutrale Gestaltung der Anlage möglich ist. Ein Entscheidungszwang der Nutzenden zwischen Kabinen, die entweder nur für Damen oder nur für Herren vorgehalten werden, entfällt somit in diesen WC-Anlagen.
Bei nach Geschlechtern differenzierten öffentlichen Toilettenanlagen, die die SRH betreibt, wird – je nach örtlichen Gegebenheiten etwa durch Einbau der Wickelmöglichkeit in ein vorhandenes Behinderten-WC – die geschlechtsneutrale Nutzung ermöglicht.
Die BUKEA und die SRH berücksichtigen die Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung damit bereits vollumfänglich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms