22-0426

Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen (RZ) 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 27.11.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderungen in 2024 einen Verteilungsvorschlag für 2025 vorbereitet.

 

r das Haushaltsjahr 2025 ergibt sich derzeit ein rechnerisches Defizit von ca. 171.306,-. Dieseserrechnet sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Bewilligungen 2025 (nach Prüfung der Anträge durch das Jugendamt) sowie der Mittelansätze für 2025.

 

Es wurden Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von € 52.898,- berücksichtigt, so dass das rechnerische Defizit weiter reduziert werden konnte. Die Tabelle „Haushalt 2025 - Nach fachlicher Bewertung und unter Berücksichtigung aller Reste/Rückflüsse“weist damit zunächst einen unausgeglichenen Verteilungsvorschlag mit einem rechnerischen Defizit in Höhe von € 118.408,- aus. Um dieses absehbare Defizit auszugleichen, wurden nicht benötigte Mittel aus dem kommunalen Bereich in he von € 121.407,- umgeschichtet, so dass für 2025 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann.

 

Den Trägern wurde die Möglichkeit gegeben, bis zum 28.10.2024 zu ihren einzelnen Verteilungsvorschlägen Stellung zu nehmen. Kein Träger hat seinen Verteilungsvorschlag abgelehnt.  

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:

 

  1. Der vorliegende Verteilungsvorschlag wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.
  2. Im Übrigen werden die nicht verplanten Restmittel und die zu erwartenden Rückflüsse in 2025

1.  r etwaige Nachbewilligungen aufgrund einer etwaigen Tarifsteigerung ab November 2025,

2.  r etwaige Nachbewilligungen aufgrund von Aufstockungsanträgen,

3. r den Defizitausgleich in den Rahmenzuweisungen OKJ, SAE und

FamFör 2026 eingesetzt.

 


 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2024
Ö 7.1
Anhänge

 

Anlage 1Tabelle Haushalt 2025

Anlage 2 Verteilungsübersicht 2025 (öffentlich)

Anlage 3 Verteilungsübersicht 2025 (nicht öffentlich)

   

Lokalisation Beta

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