Die Tagesordnung wird bestätigt.
Frau Lütkehus und Herr Sobczak teilen mit, dass keine Befangenheiten vorlägen, sofern es unter TOP 7.1 nicht zu Einzelabstimmungen komme.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Die Niederschrift vom 16.10.2024 wird einstimmig bestätigt, bei einer Enthaltung aus den Reihen der Trägervertreter.
N/JA-L und N/JA3-L stellen das Jugendamt (JA) mittels einer Präsentation vor.
N/JA-L erläutert die Kerndaten (S. 2). Der Bezirk Hamburg-Nord sei der am zweitstärksten besiedelte Bezirk. Zentrale Zielgruppe des Jugendamtes (Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige) sei die Bevölkerungsgruppe der unter 21-Jährigen. Im Verlauf der letzten zehn Jahre habe sich die Anzahl der unter 21-Jährigen deutlich erhöht. Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe sei das größte Fachamt in der Bezirksverwaltung und habe daher eine besondere Bedeutung. Die Mitarbeitenden verteilten sich auf 22 Dienstsitze im gesamten Bezirk (Dienststellen der Verwaltung und Arbeitsbereiche der offenen Kinder- und Jugendarbeit z.B. Elternschulen oder Häuser der Jugend). N/JA-L erläutert die Struktur des JA im Bezirk Hamburg-Nord (S. 3). In den drei großen Fachbereichen gebe es, neben den jeweiligen Abteilungsleitungen, weitere Fachbereichs- oder Regionalleitungen, da dort viel Personal verortet sei.
Die für gesamt Hamburg zuständigen Zentraldienste (Adoptionsvermittlungsstelle und Jugendpsychologischer/ -psychiatrischer Dienst), die es ausschließlich im Bezirk Hamburg-Nord gebe, seien dem JA zugeordnet. Jedes Bezirksamt verfügte über andere Zentraldienste. So verfüge Eimsbüttel über den Zentraldienst „Jugendgerichtshilfe“. Für besondere Aufgaben und zur Klärung von Fragestellung gebe es drei Stabsstellen. Jeder Bezirk habe jedoch eine etwas andere Struktur.
Der Fachbereich 1 (Allgemeiner sozialer Dienst (ASD)) sei der größte Fachbereich (S. 5) mit 80-90 Mitarbeitenden. N/JA-L erläutert die Aufgaben der Fachbereiche 1-3 (S. 5-12).
Auf Nachfrage von Herrn Hafkemeyer informiert N/JA-L über die Situation in den Abteilungen des ASD. Es gebe eine hohe Fluktuation und die zeitnahe Besetzung vakanter Stellen sei schwierig. Erschwerend hinzu komme eine längere Einarbeitungszeit. Dies könne in Einzelfällen dazu führen, dass der ASD an familiengerichtlichen Verfahren mangels Personals nicht teilnehmen könne. Eine Häufung sei jedoch nicht feststellbar.
Auf Nachfrage von Frau Kültür teilt N/JA-L teilt mit, dass es in Nord zuletzt 10 offene Stellen gegeben habe. Hamburg habe sich für ein zentrales Ausschreibungsverfahren entschieden, was alle zwei Monate stattfinde. Die Vakanzen beträfen alle Bezirke. Haushaltsrechtliche Restriktionen stünden einer Attraktivitätssteigerung einzelner Bezirk im Wege. Für eine Verbesserung der Arbeitssituation seien daher andere Überlegungen erforderlich. So hat der Bezirk Hamburg-Nord zur Unterstützung in der Dokumentation für den ASD Assistenzkräfte eingestellt. Zudem werde versucht die Abläufe innerhalb einer Abteilung zu optimieren.
Frau Nische ergänzt, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und Kooperation lege, dies auch fachamtsübergreifend. Zudem werde Raum und Zeit für Fortbildungen und die Entwicklung von Strategien einer guten Zusammenarbeit gegeben.
N/JA-L führt weiter aus, dass der ASD dezentral organisiert sei. Es gebe sechs ASD-Abteilungen im JA Hamburg-Nord (Kümmelstraße, Fuhlsbüttel, Langenhorn, für Dulsberg und Barmbek zwei Abteilungen in der Poppenhusenstraße, in der Kümmelstraße zusätzlich die Abteilung Migration).
Auf Nachfragen von Frau Dr. Wickert erläutert N/JA-L, dass jede ASD-Abteilung über ein Kontingent (30 Stunden pro ASD-Abteilung) an Supervisionspraxisberatung verfüge. In schwierigen Einzelfällen könne eine Einzelsupervision in Anspruch genommen werden. Bei Umzug von Familien sei die bisher zuständige ASD-Abteilung so lange zuständig, bis zur Übernahme durch die ASD-Abteilung des neuen Bezirks. Bei Kindeswohlgefährdungen bleibe eine ASD-Abteilung so lange zuständig, bis das Verfahren beendet sei, um eine kontinuierliche Fallbegleitung zu gewährleisten und Informationsverlust zu vermeiden.
Mit dem Fachbereich 2 (Amtsvormundschaften/ -pflegschaften und Beistandschaften), so N/JA-L weiter, würden zentrale Aufgaben berührt (S. 7). Vormünder seien verpflichtet ihre Mündel einmal monatlich persönlich im häuslichen Umfeld aufsuchten. Im Bezirk Nord gebe es aktuell etwa 210 Pflegschaften.
N/JA-L führt weiter aus, dass dem Fachbereich 2 drei weitere Leistungsbereiche (Pflegekinderdienst, Angebotsberatung, wirtschaftliche Jugendhilfe) angehörten, die dem bezirklichen Angebotsservice zuzurechnen seien (S. 8).
Auch in diesem Arbeitsbereich gebe es immer wieder Vakanzen, so N/JA-L auf Nachfrage von Frau Kültür.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Wickert informiert N/JA-L, dass es in Hamburg schwierig sei geeignete Pflegeeltern zu finden. Dies liege an den hohen Mieten und dem Mangel an ausreichend großem Wohnraum. Auch die eigene Lebensplanung spiele eine Rolle. Aktuell gebe es etwa 110 Pflegekinder im Bezirk Hamburg-Nord. Aufgrund des gesetzgeberischen Auftrags würden vorzugsweise Pflegeeltern für jüngere Kinder gesucht. Die Unterbringung älterer Kinder sei noch schwieriger, da dies eine noch größere Herausforderung für die angehende Pflegefamilie mit sich bringe. Auch Widerstände aus den Herkunftsfamilien eines Pflegekindes spielten eine Rolle und könnten Hinderungsgründe darstellen.
Auf Anregung von Frau Nissen Kooperationen mit Kinderkliniken einzugehen, um dort z.B. Werbung für die Pflegeelternschaft auszulegen erläutert N/JA-L, dass das JA aktuell den Gedanken verfolge eine Kooperation mit der Adoptionsvermittlungsstelle herzustellen. Es gehe darum Menschen zu finden, die sich vorstellen könnten, das Leben mit einem Kind aus einer anderen Familie bis zum Erwachsenenalter zu teilen. Jede Idee sei jedoch hilfreich, die so etwas unterstütze. Für den Pflegekinderdienst gebe es eine Zentrale in Altona, die versuche, derartige Kooperationen herzustellen.
Frau Kültür merkt an, dass Pflegeeltern ihr Leben teilweise mit dem ASD teilten. Sie müssten zu Hilfeplangesprächen, an Berichten mitwirken und auch mit Amtsvormünder: innen kooperieren. Dies sei mit einer Adoption nicht vergleichbar. Eine Pflegeelternschaft sei nicht selbstbestimmt. Dies wird von N/JA-L bestätigt.
N/JA3-L, Regionaleiter des Fachbereich 3 (Familienförderung, offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), Hilfen für Geflüchtete, Jugendsozialarbeit), informiert über die verschiedenen Bereiche des Fachbereichs (S. 10-12). Der Bereich Hilfe für Geflüchtete verfüge über keinen eigenen Personalkörper des JA und sei trägergestaltet. Dieser Bereich habe sich stark erweitert.
N/JA-L führt weiter aus, dass zu den zentralen Diensten (S. 14) die Adoptionsvermittlungsstelle gehöre. Diese begleite zentral für Hamburg Adoptionen. Jährlich gebe es etwa 100 Adoptionen in Hamburg. Der größte Anteil seien Adoptionen von Stiefeltern. Aufgrund rechtlicher Restriktionen spielten Auslandsadoptionen eine untergeordnete Rolle. Im letzten Jahr habe es eine Auslandsadoption gegeben. Zu den zentralen Diensten gehöre auch der Jugendpsychologische/ -psychiatrische Dienst (S. 14). Dort seien ausschließlich Psychologen tätig (aktuell sechs Personen), die unter anderem in besonders schwierigen Einzelfällen den ASD berieten.
Auf Anregung von Frau Dr. Wickert, die sich mehr Informationen zum Jugendpsychologischen/ -psychiatrischen Dienst wünscht, sagt N/JA-L zu, sich mit der Leitung in Verbindung zu setzen, um den Dienst dem JHA vorstellen zu können.
Neben den zentralen Diensten, so N/JA-L weiter, gebe es noch drei Stabstellen (Koordinator für Kinderschutz, Qualitätsmanagement Leitungsassistenz, Controlling (S. 16)). Die Fachstellen des JA arbeiteten nach bestimmten Standards, die in einem Qualitätsmanagementsystem festgehalten würden. Die Leitungsassistenz überprüfe die Einhaltung der entwickelten Standards. Aktuell sei eine Projektgruppe tätig, die für ganz Hamburg entsprechend der vereinbarten Standards prüfe, mit welchen Personalmehrbedarf diese zu erfüllen seien. Darüber werde in der Sitzung am 26.02.2025 berichtet.
Die Bekanntmachung von Frau Lütkehus unter TOP 11 wird vorgezogen.
Der TOP 8.2 wird ebenfalls vorgezogen.
Dank der Umschichtungen aus dem kommunalen Bereich, so N/SR 20, sei man mit etwa 2.900,00 Euro im Plus. Die Tabelle weise die Verteilungsübersicht aus.
Auf Anmerkung von Frau Lütkehus teiltN/SR 20 teilt mit, dass der Rechnungshof alle Behörden überprüfe. Rückflüsse stellten Erlöse dar und könnten nicht mehr, wie in der Vergangenheit geschehen, mit in die Planungen eingerechnet werden. In Zukunft sei eine Anmeldung der Rückflüsse durch die Haushälter des Bezirksamtes in erwartbarer Höhe erforderlich. Bei Anmeldung von zu niedrigen Beträgen flösse der Rest in den Gesamthaushalt. Dies betreffe alle Zuwendungsbereiche. Eine Übertragung aller Rückflüsse habe die Finanzbehörde nicht genehmigt.
Frau Leverkus stellt klar, dass die Finanzbehörde die gängige Praxis somit gekippt habe und merkt, an, dass eine genaue Planung nicht möglich sei, solange unbesetzte Stellen aufgrund der Fachkräftesituation nicht nachbesetzt werden können.
Dem Verteilungsvorschlag wird einstimmig zugestimmt.
Herr Plettner merkt einleitend an, dass das Forderungspapier einen Hilferuf an die Politik darstelle und auf ein strukturelles Defizit aufmerksam mache.
Herr Mai weist darauf hin, dass das Magnus-Hirschfeld-Centrum (MHC), in dem er tätig sei, ebenfalls zu den Unterzeichner: innen gehöre. Die Forderungen würden mit Nachdruck unterstützt, da die deutlich gewordenen strukturellen Defizite die tägliche Arbeit verunmöglichten. Unterjährig bestehende Bedarfe und Angebote seien nicht realisierbar. Eine Kontinuität von Angeboten sei nicht möglich. Viele Dinge müssten liegen bleiben, die verpflichtende Dokumentation werde neben der Arbeit erledigt und für die Beantragung investiver Mittel für Instandsetzungsarbeiten sei keine Zeit. Auch Personalmangel führe dazu, dass Angebote nicht aufrechterhalten werden könnten. Auch Supervision und Fortbildungen litten darunter. Die Resignation sei hoch. Das Papier fordere wichtige Dinge, die selbstverständlich sein sollten.
Frau Ebeling ergänzt, dass es in ihrem Bereich kaum Supervision gebe. Pro Stelle stehe ein Betrag in Höhe von 300,00 Euro jährlich zur Verfügung. Es werde eine qualitativ gute Arbeit erwartet, die jedoch keine Unterstützung finde.
Die steigende Zahl von bedürftigen Kinder- und Jugendlichen machten eine Ausweitung von Angeboten erforderlich, so Frau Leverkus. Dies könne jedoch nicht umgesetzt werden, auch aufgrund hoher Krankenstände. Die strukturelle Unterversorgung sei enorm. Für den Bereich der OKJA gebe es noch nicht einmal Verwaltungsstellen. Die Kinder- und Jugendlichen seien in der Stadt in allen Bereichen unterversorgt.
Auch Frau Kültür bestätigt dies und weist darauf hin, dass der ASD sich in vielen Situationen auf die Arbeit und die Angebote der OKJA verlasse. Eine funktionierende OKJA sei Grundlage, um die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Eltern zu erfüllen.
Herr Hafkemeyer merkt an, dass die Forderungen zwar in die richtige Richtung gingen, diese jedoch noch zu konkretisieren seien. Es müsse noch verstärkt ausgeführt werde, wo und wie die Forderungen sich finanziell auswirkten und ob die Forderungen rechtlich durchsetzbar seien.
Herr Sobczak weist darauf hin, dass er die Ausführungen zu den Gelingensbedingungen für konkret genug halte. Warum eine mehrjährige Bewilligung für die freien Träger nicht möglich sei, könne er nicht nachvollziehen. Die Forderung einer Dynamisierung aufgrund von Tarifsteigerungen könnten deutlicher ausgeführt werden.
Zunächst sei nur die Kenntnisnahme erforderlich, so die Vorsitzende. Es handele sich um ein permanent zu diskutierendes Thema. Die Erkenntnisse seien nicht neu. Die Frage stelle sich, wie die Landesbehörde zu mehr Geldausgaben für die Jugendhilfe gebracht werden könne.
Frau Leverkus merkt an, dass die steigenden Belastungen und die psychische Unterversorgung der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt würden. Die Politik müsse sich dafür einsetzen der Sozialbehörde darzulegen, dass die finanziellen Mittel für den Kinder- und Jugendbereich nicht ausreichten. Auch die Angebote für Geflüchtete seien nicht ausreichend.
Es sei ein Appell der freien Träger an die Politik, das Thema in die Parteien zu tragen, um auf Landesebene weiter zu diskutieren zu können, so Herr Dr. Brauckmann.
Auf Anmerkung von Frau Nissen teilt Herr Dr. Brauckmann mit, dass nur ein Vergleich mit anderen Stadtstaaten oder Großstädten in Betracht komme. Eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Bundesländern gebe es nicht.
Frau Nische weist darauf hin, dass die Thematik in die Bürgerschaft gehöre. Es sei ein Appell, um zu sensibilisieren. Adressat eines interfraktionellen Antrags sei weiterhin die Fachbehörde. Dennoch setze sich der Bezirk auf fachlicher Ebene für die Berücksichtigung einer steigenden Bevölkerungszahl und den sich damit veränderten strukturellen Rahmenbedingungen ein.
Frau Nissen schlägt einen Spendenaufruf vor, um auf die Thematik aufmerksam zu machen.
Nahezu alle Träger im Bezirk Hamburg-Nord griffen bereits jetzt immer wieder auf Spendenaktionen für einzelne Projekte zurück, so Frau Ebeling. Eine langfristige und gesicherte Finanzierung wäre hingegen eine große Erleichterung für alle Beteiligten.
Im Gegensatz zu den Hilfen zur Erziehung finde in der OKJA eine nur jährliche Finanzierung oder eine Projektförderung statt, so Frau Gallun. Die Unsicherheit über die Folgefinanzierung erschwere die Arbeit in der OKJA. Oft gebe es für ein Projekt nur eine Vollzeitkraft. Wenn diese ausfalle, sei auch das Projekt beendet. Es sei daher wichtig diese Problematik im Ausschuss zu diskutieren.
Frau Nissen wertet das Anliegen als Auftrag an die Politik, diese Notlage an die Bürgerschaft zu bringen und publik zu machen. Sie schlägt vor, dies interfraktionell publik zu machen, um medienwirksam agieren zu können.
Die Rahmenzuweisungen reichten nicht aus, um junge Menschen darin zu unterstützen, dass sie unter vernünftigen Bedingungen aufwachsen können, so Frau Lütkehus. Dies sei bereits seit langem bekannt. Um Fachkräfte zu akquirieren, müsse eine langfristige Weiterfinanzierung von Stellen gesichert werden.
Spenden würden von allen eingeworben, so Frau Leverkus. In Zeiten knapper werdender Mittel gebe es dennoch wachsende Bedarfe, insbesondere vor dem Hintergrund der ansteigenden Bevölkerungszahl. Dies gelte auch für Geflüchtete in den Unterkünften. Die OKJA eröffne Perspektiven und könne die Demokratiebildung fördern. Es bedarf keiner zusätzlichen Spenden, sondern einer konstanten finanziellen Unterstützung.
Herr Hafkemeyer merkt an, dass es einerseits einer verstärkten strukturellen und verlässlichen Förderung bedarf, andererseits Spendenaufrufe dazu führen könnten, auf die Problematik aufmerksam zu machen. Ein interfraktioneller Antrag, so auch Frau Kültür, sei auf die Schnelle nicht möglich, er rät zunächst zur Kenntnisnahme.
Dies wird auch von der Vorsitzenden unterstützt. Sie schlägt vor, dass sich die Fraktionen Zeit nehmen sollten, um einen interfraktionellen Antrag auszuarbeiten.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.
Frau Kültür erläutert, dass in der Vergangenheit, die zum Jahresanfang bewilligten Mittel, nicht ausreichten, so dass immer wieder aufgestockt werden musste. Zur besseren Planbarkeit habe man sich dafür ausgesprochen, von Anfang an ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine erneute Aufstockung sei weiterhin möglich.
Auf Anmerkung von Herr Hafkemeyer erläutert N/JA-L, dass die Erfahrung gezeigt habe, dass der von der Bezirksversammlung (BV) bewilligte Regelbetrag in Höhe von 25.000,00 Euro nicht ausgereicht habe. Kostensteigerungen seien bisher nicht berücksichtigt worden. Selbst der Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro werde den Bedarf voraussichtlich nicht decken können, jedoch sei dies eine zunächst realistische Größenordnung und eröffne einen größeren Gestaltungsspielraum mit mehr Planungssicherheit.
N/SR 221 ergänzt, dass die Träger bereits darüber informiert worden seien, die Anträge bis zum 31.12.2024 zu stellen. Die Ferienfreizeiten starteten bereits teilweise im Februar 2025. Daher sei es sinnvoll, wenn bereits ein ausreichend hoher Gesamtbetrag zur Verfügung stehe. Die Möglichkeit der Aufstockung sei aber weiterhin gegeben.
Auf Nachfrage von Frau Leverkus erläutert die Vorsitzende, dass der Antrag zunächst in die BV eingebracht worden sei. Zur vertieften Debatte sei der Antrag an den JHA überwiesen worden, um dem JHA die Möglichkeit zu eröffnen eine Beschlussempfehlung auszusprechen. Diese werde der BV oder dem Hauptausschuss (HA) übermittelt. Das Petitum sei dahingehend zu ändern, dass der JHA eine Beschlussempfehlung ausspreche.
N/SR 221 erläutert auf Nachfrage von Frau Nissen, dass jeder beantragen könne, was er wolle. Die Art der Ferienfreizeiten hänge i.d.R. von der Anzahl der Mitarbeiter und der Größe der Einrichtung ab. Solange es sich um Ferien- und Freizeitmaßnahmen handele, finde keine nähere Kontrolle statt.
Frau Leverkus merkt an, dass die Teilnahme an Ferienfreizeiten für die Kinder und Jugendlichen oft die einzige Reise sei und daher ein Highlight darstelle. Eine Reise sei etwas anderes, als wenn die Kinder einen Ausflug machten. Beziehungsarbeit werde gefördert und Kontinuität ermöglicht. Auch Kindern und Jugendlichen aus sozialschwachen Schichten solle die Möglichkeit einer Reise eröffnet werden.
N/JA3-L ergänzt, dass die bei SR zunächst gesammelten Anträge noch einer fachlichen Überprüfung durch den Fachbereich 3 des JA unterlägen. Dort sei man mit den Trägern bzgl. der Jahresplanung, der Ziele und der Leistungsvereinbarung im ständigen Austausch. I.d.R. könne davon ausgegangen werden, dass die Träger die Ferienfreizeiten auch bedarfsgerecht planten.
Frau Lütkehus erinnert daran, dass die Rahmenzuweisungen bereits die Mittel für Ferienaktivitäten beinhalten sollten, gemäß der Globalrichtlinie. Einst hätten die Träger Ferienangebote aus den Rahmenzuweisungen auch finanzieren können. Inzwischen sei dies nicht mehr möglich. Um Ferienfreizeiten auch weiterhin zu ermöglichen, habe die BV diesen Sonderfonds beschlossen.
Auf Nachfrage von Herrn Kagel teilt N/SR 221 mit, dass auch der gesamte Aufstockungsbetrag 2024 ausgeschöpft worden sei, insgesamt 65.000 Euro, einschließlich vorhandener Restmittel.
Die Vorsitzende erläutert, dass das Petitum der Drucksache geändert wird. Der JHA empfiehlt der BV zur Umsetzung von Ferienfreizeiten 50.000,00 zur Verfügung zu stellen.
Dem Antrag wird mit geändertem Petitum einstimmig zugestimmt.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Sitzung am 26.02.2025 aufgrund der anstehenden Wahlen nicht im Sitzungssaal stattfinden werde.
Frau Kültür regt an, Mitarbeiterinnen des Universitätsklinikums Eppendorfs, die die
COPSY-Längsschnittstudie durchgeführt haben, in den JHA einzuladen. Die Studie zeige die Auswirkungen und Folgen der COVID-19-Pandemie sowie weiterer globaler Krisen auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Frau Dr. Wickert hält dies für eine gute Idee und rät zur zeitlichen Nähe zum Thema Jugendpsychologischer/ -psychiatrischer Dienst.
Dies werde in den Themenspeicher aufgenommen, so die Vorsitzende.
Die Vorsitzende teilt weiter mit, dass sie sich auf Einladung der Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses, mit Vorsitzenden anderer Jugendhilfeausschüsse getroffen habe. Das Thema „Beteiligung junger Menschen“ sei diskutiert worden und sei ihr wichtig. Sie appelliert daher an die Parteien zu eruieren, wie andere Bezirke die Beteiligung junger Menschen förderten. So habe z.B. der Bezirk Mitte Beteiligungsformate für Geflüchtete in Unterkünften entwickelt.
Die Sozialbehörde habe die Auseinandersetzung der freien Träger mit der Thematik der Diversität empfohlen, so Frau Gallun, daher spricht sie sich für eine Einladung der „Fachstelle für Akzeptanzarbeit für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (Queere Vernetzung)“ aus.
Dies wird in den Themenspeicher aufgenommen.
Zur wissenschaftlichen Unterfütterung schlägt Frau Dr. Wickert vor, Herrn Dr. Wüsthoff (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie; Diabetologe (DDG)) einzuladen.
Auch die Einladung des MHC´s komme in Betracht, so Frau Kültür.
Herr Mai merkt an, dass die „Queere Vernetzung“ Teil des MHC`s sei. Er bietet an entsprechend Kontakte in Abhängigkeit der Fragestellung aufzunehmen.
Zur Kenntnis für Frau Dr. Wickert teiltFrau Lütkehus mit, dass sich eine Ombudsperson im Unterausschuss der Ombudsstelle vorgestellt habe und man sich dafür ausgesprochen habe, diese Person, die ursprünglich aus der Jugendbewährungshilfe komme und sich jetzt im Ruhestand befinde, zu benennen.