Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses: Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen (RZ) 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)
Letzte Beratung: 03.12.2024 Hauptausschuss Ö 7.9
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.11.2024 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
1. für etwaige Nachbewilligungen aufgrund einer etwaigen Tarifsteigerung ab November 2025,
2. für etwaige Nachbewilligungen aufgrund von Aufstockungsanträgen,
3. für den Defizitausgleich in den Rahmenzuweisungen OKJ, SAE und
FamFö für 2026 eingesetzt.
Der Verteilungsvorschlag möge in der vorliegenden Form beschlossen werden.
Begründung:
Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderungen in 2024 einen Verteilungsvorschlag für 2025 vorbereitet.
Für das Haushaltsjahr 2025 ergibt sich derzeit ein rechnerisches Defizit von ca.€ 171.306,-. Dieses errechnet sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Bewilligungen 2025 (nach Prüfung der Anträge durch das Jugendamt) sowie der Mittelansätze für 2025.
Es wurden Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von € 52.898,- berücksichtigt, so dass das rechnerische Defizit weiter reduziert werden konnte. Die Tabelle „Haushalt 2025 - Nach fachlicher Bewertung und unter Berücksichtigung aller Reste/Rückflüsse“ weist damit zunächst einen unausgeglichenen Verteilungsvorschlag mit einem rechnerischen Defizit in Höhe von € 118.408,- aus. Um dieses absehbare Defizit auszugleichen, wurden nicht benötigte Mittel aus dem kommunalen Bereich in Höhe von € 121.407,- umgeschichtet, so dass für 2025 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann.
Den Trägern wurde die Möglichkeit gegeben, bis zum 28.10.2024 zu ihren einzelnen Verteilungsvorschlägen Stellung zu nehmen. Kein Träger hat seinen Verteilungsvorschlag abgelehnt.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Anlage 1Tabelle Haushalt 2025
Anlage 2 Verteilungsübersicht 2025 (öffentlich)
Anlage 3 Verteilungsübersicht 2025 (nicht öffentlich)
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