21-0204

Verteilungsvorschlag 2020 zur Förderung der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE, Ortsprodukt 1-227.03.01.001.020; Maßnahme 3-22703010-100002.01)

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 26.11.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 6

Sachverhalt

 

I. Grundsätzliche Erläuterungen

Der Haushaltsentwurf für 2020 sieht Mittel für die sozialräumliche Angebotsentwicklung (SAE) als Rahmenzuweisung vor. Wegen des inhaltlichen Bezuges zur Zweckzuweisung für Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) bildet die gemeinsam geltende Globalrichtlinie GR J 1/17 den fachlichen Rahmen für SAE.

 

Aufgrund der hohen Tarifkostenanstiege und bevorstehender Stufenaufstiege der berufserfahrenden und qualifizierten Projektmitarbeitenden, kommt es in 2020 erneut zu Personalkostensteigerungen und einem Antragsvolumen i.H.v. 375.867,44 €.

 

 

II. Verfahren

Für die bisherigen SAE Projekte wurden mit den Trägern Antragsannahmegespräche geführt.

Alle Träger wollen die Projekte fortsetzen. Die Konzepte der Projekte sind bekannt.

 

Die vorliegenden Einzelanträge wurden auf Inhalt und Plausibilität überprüft. Die Ergebnisse sind in dem jeweiligen Zuwendungsvorgang dokumentiert.

 

Der nachfolgende Verteilungsvorschlag basiert auf der bedarfsorientierten Priorisierung der laufenden Angebote durch das Fachamt Jugend- und Familienhilfe, sowie den Ergebnissen der durchgeführten Antragsannahmegespräche.

 

 

III. Verfügbares Finanzvolumen

Zum Zeitpunkt der Antragsannahmegespräche wurde von einem Haushaltsansatz für den Bezirk Bergedorf im Jahr 2020 in Höhe von 318.000,00 € ausgegangen.

 

 

IV. Verteilungsvorschlag

Die gestellten Zuwendungsanträge überstiegen mit einer Summe von 375.867,44 € den Haushaltsansatz um 57.867,44 €. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung – anstatt eine gleichmäßige Beschneidung aller geförderten SAE-Projekte vorzunehmen – wie im Vorjahr dazu entschieden, eine fachliche Priorisierung durch das Fachamt Jugend- und Familienhilfe vorzunehmen. Die fachliche Priorisierung wurde erneut entlang folgender Kriterien vorgenommen:

 

  • Bedarf in Hinblick auf fachliche Ausrichtung
     
  • Bedarf in Hinblick auf sozialräumliche Ausrichtung
     
  • Bedarf in Hinblick auf „Systemrelevanz“: Einsteuerung durch andere SAJF-Angebote oder Netzwerkpartner und ASD.

 

Der Verteilungsvorschlag bezieht sich auf eine Gesamtsumme in Höhe von 318.000 €

 

Pr.

Knz.

Projekt und Träger

Zuwendungs-summe 2019

Antragssumme
2020

Zuwendungs-vorschlag 2020

1

StabiLoh Familienberatung am KAP

Ev. Luth. Auferstehungsgemeinde

92.548,51

106.020 €

80.000 €

2

F aktiv Bergedorf-West und Boberg

Pestalozzi-Stiftung

111.000 €

141.159 €

113.700 €

3

Schnittstellenprojekt NA

IB Hamburg

69.000 €

69.238,44 €

66.000 €

4

MoBeLan

Haus Warwisch

58.300 €

59.450 €

58.300 €

 

Gesamtsumme

318.000 €

375.867,44 €

 

318.000 €

 

 

 

V. Kommentar

 

Der vorliegende Verteilungsvorschlag trägt dem Bedarf an spezifischen Angebotsformen im Bezirk, im Rahmen der fachlichen Priorisierung durch das Bezirksamt Rechnung.

 

Folgende Aspekte wurden dabei im Besonderen berücksichtigt:

 

 

  1. StabiLoh stellt sich als das einzige systemische Familienberatungsangebot darf, welches in Lohbrügge verortet, aber für den gesamten Bezirk im Einsatz ist. Seit Jahren findet dort Paarberatung im Tandem, mit jeweils zwei erfahrenen, systemisch ausgebildeten Fachkräften statt. Aufgrund der hohen Nachfrage durch ASD und weiterer Kooperationsparter*innen, wurde StabiLoh in 2019 unterjährig bedarfsorientiert um einen zusätzlichen Beratungstag erweitert. Zur Refinanzierung dessen bedarf es zukünftig weiterer Mittel, die derzeit nicht vorhanden sind.

 

  1. Das Angebot F.aktiv wird an zwei Standorten durchgeführt (Bergedorf-West und Boberg), bietet Beratung und Begleitung, offene Sprechzeiten, Organisation und Koordination von Aktionen und Projekten im Stadtteil. F.aktiv stellt seit langem einen zentralen Knotenpunkt für die Netzwerkarbeit im Sozialraum Bergedorf-West dar. Bedingt durch die seit Frühling 2019 bestehende Personalstabilität im Projekt, konnte ein fachlich-inhaltlicher Diskurs über die Kooperation von ASD und Projekt gelingend umgesetzt werden. F.Aktiv ist nun auch wieder häufiger mit seinen Angeboten in Boberg präsent. Die Kooperationsrunde Bergedorf-West befasst sich derzeit aktiv mit der Weiterentwicklung des Gremiums.

 

  1. Das Schnittstellenprojekt NA ist eines der ältesten sozialräumlichen Projekte im Bezirk Bergedorf und wurde im Kalenderjahr 2019 inhaltlich neu ausgerichtet. Die intensivere konzeptionell-inhaltliche Auseinandersetzung hat eine neue Zielgruppe verstärkt in den Fokus gerückt. Die Jugendlichen, deren Bedarfe für eine ambulante Hilfe nach §§27/30 SGBVIII zu hochschwellig und Angebote der OKJA ggf. nicht ausreichend sind, stellen die neue Hauptzielgruppe des Schnittstellenprojekts dar.

Die „Schnitti-Sitzungen“ stellen seit langem einen zentralen Knotenpunkt für die Netzwerkarbeit im Sozialraum Neuallermöhe dar. Diese Vernetzungsqualität soll für alle Zielgruppen im Kontext der GR J1/17 erhalten bleiben und die „Schnitti-Sitzungen“ als Sozialraumgremium mit Fallgruppe weiterentwickelt werden. Die Flexiblen Sozialraummittel werden zukünftig über SAJF-Zuwendung zur Verfügung gestellt werden, weshalb die Zuwendungssumme entsprechend angepasst wurde.

 

  1. MoBeLan bietet eine, im Landgebiet einzigartige Unterstützung von Einzelfällen und bildet den Kristallisationspunkt für effektive und nachhaltige Netzwerkarbeit im Landgebiet. Diese wird aufgrund der erfolgreichen Arbeit und starken Einbindung der Trägerakteure in die ländlichen Strukturen der Vier- und Marschlanden von Jahr zu Jahr stärker genutzt – sowohl von den Akteuren der örtlichen Regeleinrichtungen wie auch von den Fachkräften des ASD und nicht zuletzt eigeninitiativ von den Familien selbst. Die Vier- und Marschlande sind weiterhin zunehmend Zuzugsgebiet für insbesondere kinderreiche Familien, halten aber zeitgleich weiterhin keine auskömmliche sozialräumliche Infrastruktur für diese vor.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Jahr 2020 Zuwendungen in Höhe des ausgewiesenen Verteilungsvorschlages.

 

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