Sicheres Queren der Tarpenbekstraße / Martinistraße gewährleisten - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 7.15
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2024 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Behörde für Inneres und Sport und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gebeten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Kreuzung Tarpenbekstraße/Martinistraße für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer zu gestalten. Dabei soll der Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei zur Kontrolle der Verstöße der Radfahrenden bei der Querung der Straße geprüft werden. Des Weiteren wird die Polizei gebeten, insbesondere das gefährliche Wenden von Fahrzeugen zu dokumentieren und zu ahnden.
Geprüft werden soll mindestens der Einsatz von Video-Rotlichtüberwachung und von fest installierten Rotlichtblitzern, um die Rotlichtverstöße zu dokumentieren und zu ahnden.
Hintergrund:
An der Kreuzung Tarpenbekstraße / Martinistraße – in unmittelbarer Nähe zur Marie Beschütz Schule und mehreren Altenpflegeeinrichtungen – kommt es laut Berichten von Bürger*innen immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen.
Aufgrund der dazu vorhandenen Beschwerdelage führte die Polizei im September 2023 an einem Tag am Knotenpunkt Tarpenbekstraße/Martinistraße eine Überprüfung durch. Diese Überprüfung ergab, dass an der Kreuzung zwar nicht der Gesamteindruck einer Unfallhäufungsstelle entstand. Dennoch wurden einige Verstöße beobachtet bzw. Probleme erkannt: Einige Autos wendeten tatsächlich auf beiden Seiten der Tarpenbekstraße.
Laut wiederkehrenden Berichten von Bürger*innen kam es auch immer wieder zu gefährlichen Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen, die dann wiederum in die Grünphase der gegenüberliegenden Fußgängerquerung gerieten.
Mit Beginn der Schulanmarschzeit wurden beide Fußgängerfurten der Tarpenbekstraße stark frequentiert, sodass es vereinzelt dazu führte, dass Radfahrende und oder Fußgänger:innenbei Rotlicht noch die Fahrbahn betreten/ befahren haben. Die Querungsfurten der Tarpenbekstraße sind reine Fußgängerfurten und nicht für den Radverkehr signalisiert. Radfahrende müssen an diesem Knoten indirekt abbiegen. Es war Fehlverhalten von Radfahrenden zu beobachten, die die Fußgängerfurt nutzten, um zur dortigen Schule zu fahren.
Um besser einschätzen zu können, welcher Handlungsbedarf besteht, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden an dieser Kreuzung zu erhöhen, sollte dieser Bereich mit regelmäßigen und nicht nur punktuellen Kontrollen überwacht werden - beispielsweise durch den Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei, um das Fehlverhalten der Radfahrenden und gefährliches Wenden der Kraftfahrzeuge besser kontrollieren zu können.
Das von Bürger*innen angeführte gefährliche Wenden von Fahrzeugführer*innen sollte dokumentiert und geahndet werden, um dann eine statistische Grundlage für eine erneute Prüfung zur Anordnung eines Wendeverbots zu haben.
Zudem sollte eine Videorotlichtüberwachung für den Knoten eingerichtet werden, um die Möglichkeiten der Verkehrsüberwachung auszuschöpfen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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