21-5389.1.1

Sicheres Queren der Tarpenbekstraße / Martinistraße gewährleisten Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.07.2024
Ö 5.3
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2024 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Die Behörde für Inneres und Sport und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gebeten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Kreuzung Tarpenbekstraße/Martinistraße für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer zu gestalten. Dabei soll der Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei zur Kontrolle der Verstöße der Radfahrenden bei der Querung der Straße geprüft werden. Des Weiteren wird die Polizei gebeten, insbesondere das gefährliche Wenden von Fahrzeugen zu dokumentieren und zu ahnden.

Geprüft werden soll mindestens der Einsatz von Video-Rotlichtüberwachung und von fest installierten Rotlichtblitzern, um die Rotlichtverstöße zu dokumentieren und zu ahnden.

Hintergrund:

An der Kreuzung Tarpenbekstraße / Martinistraße in unmittelbarer Nähe zur Marie Beschütz Schule und mehreren Altenpflegeeinrichtungen kommt es laut Berichten von Bürger*innen immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. 

Aufgrund der dazu vorhandenen Beschwerdelage führte die Polizei im September 2023 an einem Tag am Knotenpunkt Tarpenbekstraße/Martinistraße eine Überprüfung durch. Diese Überprüfung ergab, dass an der Kreuzung zwar nicht der Gesamteindruck einer Unfallhäufungsstelle entstand. Dennoch wurden einige Verstöße beobachtet bzw. Probleme erkannt: Einige Autos wendeten tatsächlich auf beiden Seiten der Tarpenbekstraße.

Laut wiederkehrenden Berichten von Bürger*innen kam es auch immer wieder zu gefährlichen Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen, die dann wiederum in die Grünphase der gegenüberliegenden Fußngerquerung gerieten.

Mit Beginn der Schulanmarschzeit wurden beide Fußngerfurten der Tarpenbekstraße stark frequentiert, sodass es vereinzelt dazu führte, dass Radfahrende und oder Fußnger:innenbei Rotlicht noch die Fahrbahn betreten/ befahren haben. Die Querungsfurten der Tarpenbekstraße sind reine Fußngerfurten und nicht für den Radverkehr signalisiert. Radfahrende müssen an diesem Knoten indirekt abbiegen. Es war Fehlverhalten von Radfahrenden zu beobachten, die die Fußngerfurt nutzten, um zur dortigen Schule zu fahren.

Um besser einschätzen zu können, welcher Handlungsbedarf besteht, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden an dieser Kreuzung zu erhöhen, sollte dieser Bereich mit regelmäßigen und nicht nur punktuellen Kontrollen überwacht werden - beispielsweise durch den Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei, um das Fehlverhalten der Radfahrenden und gefährliches Wenden der Kraftfahrzeuge besser kontrollieren zu können.

Das von Bürger*innen angeführte gefährliche Wenden von Fahrzeugführer*innen sollte dokumentiert und geahndet werden, um dann eine statistische Grundlage für eine erneute Prüfung zur Anordnung eines Wendeverbots zu haben.

Zudem sollte eine Videorotlichtüberwachung für den Knoten eingerichtet werden, um die Möglichkeiten der Verkehrsüberwachung auszuschöpfen.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Verkehrsdirektion nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Überwachung von Geschwindigkeits- sowie Rotlichtverstößen wird in Abhängigkeit der technischen und personellen Ressourcen der Polizei gewährleistet. 

Stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (GÜA und RÜA) werden grundtzlich nur an Örtlichkeiten installiert, an denen eine dauerhafte Überwachung zur Reduzierung von rotlicht- oder geschwindigkeitsbezogenen Unfallhäufungen erforderlich ist. Diese Örtlichkeiten unterliegen, wie auch alle anderen Straßen im Hamburger Stadtgebiet, der fortlaufenden Betrachtung und Bewertung der Verkehrsunfallsituation. Die Neuinstallation stationärer GÜA oder RÜA gilt daher als „letztes Mittel“, dessen begrenzte Verfügbarkeit im Rahmen einer Prioritätenabwägung so eingesetzt wird, dass sie die größtmögliche Wirkung für die Verkehrssicherheit erzielen. 

1. Unfalllage

Die Unfalllage der Kreuzung Tarpenbekstraße/Martinistraße wurde in einem 3-Jahres-Zeitraum betrachtet. Demnach ereigneten sich dort in den Jahren 2021 2023 insgesamt 37 polizeilich registrierte Verkehrsunfälle, davon acht mit Personenschaden. 

Bei keinem dieser Verkehrsunfälle wurde die Missachtung von Lichtzeichenanlagen als Unfallur-sache festgestellt, Fehler beim Wenden lediglich einmal. 

Bei fünf der Verkehrsunfälle lag eine nicht angepasste Geschwindigkeit als Unfallursache vor, wo-von vier Hauptunfallursachen auf verkehrsbedingt abbremsende Fahrzeuge zurückzuführen waren (Auffahrunfälle). Die Unfalllage in Bezug auf nicht angepasste Geschwindigkeit kann daher im Auswertezeitraum als eher unauffällig bezeichnet werden und spiegelt das Lagebild ähnlicher Knotenpunkte mit vergleichbaren Verkehrsmengen wieder.

2. Maßnahmen

In der Tarpenbekstraße 121 ist bereits eine GÜA installiert, die die Geschwindigkeit stadteinwärts (in Richtung Martinistraße) überwacht. 

Neben dem Einsatz fest installierter Überwachungsanlagen werden Geschwindigkeitsverstöße durch die Polizei Hamburg auch mittels mobiler Geräte festgestellt und geahndet. Im Zeitraum vom 01.01.2021 31.04.2024 wurden seitens der Polizei Hamburg in den Straßen Tarpenbekstre und Martinistraße insgesamt 45 mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Im Ergebnis wurde keine überdurchschnittliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt.

Die Fahrradstaffel der Verkehrsdirektion hat im betreffenden Kreuzungsbereich im Jahr 2023 drei Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Neben einer gezielten Präsenzstreife sowie einer Seitenabstandskontrolle wurde auch eine Verkehrsflussbeobachtung der Radfahrenden durchgeführt. Bei allen Einsätzen wurde keinerlei Fehlverhalten durch Radfahrende oder andere gefährliche Verkehrssituationen festgestellt.

3. Fazit

Fazit

Aus den o. g. Gründen erfüllt die Kreuzung Tarpenbekstraße/Martinistraße aktuell nicht die Kri-terien zur Installation einer stationären RÜA / GÜA. 

Überwachungsmaßnahmen werden lageangepasst fortgeführt

Dazu erfolgt ein Hinweis an das zuständige Polizeikommissariat 23 sowie die Verkehrsdirektion / Fahrradstaffel, die Örtlichkeit hinsichtlich genannter Themen im Rahmen der Streifenfahrt zu über-wachen und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen.  

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien  

Anhänge

 

 

keine