Verkehrssituation Jüthornstraße/Hammer Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.11.2020 (Drs. 21-2256.1)
Letzte Beratung: 17.02.2021 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 6.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten zu prüfen:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten:
Zum o. g. Beschluss nimmt die Verkehrsdirektion 52 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 38 wie folgt Stellung:
zu Frage 1:
Eine Unfallauswertung hat ergeben, dass es in der repräsentativen Drei-Jahres-Betrachtung vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2019 und auch im laufenden Jahr 2020 keine Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung polizeilich registriert wurden, die belegen, dass die Radfahrerfurt vom motorisierten Verkehr geschnitten wurde. Der Polizei sind diesbezüglich auch keine anderen Hinweise auf gefährliche Situationen bekannt. Aus diesem Grund ist kein polizeilicher und straßenverkehrsbehördlicher Handlungsbedarf ersichtlich. Der Bau und Betrieb von Lichtzeichenanlagen fällt in die Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG- GF/IVS 1).
Zu Frage 2:
Der zuständige Baulastträger für die Jüthornstraße ist der Bezirk Wandsbek. Dieser würde die Realisierbarkeit der gewünschten Maßnahme prüfen. Nach hiesigem Kenntnisstand befindet sich die Hammer Straße derzeit seitens des zuständigen LSBG in einer Überplanung. Das damit verbundene behördenübergreifende Abstimmungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund kann der Bezirksversammlung von hiesiger Stelle kein aktueller Sachstand mit-geteilt werden. Die Federführung darüber obliegt dem LSBG.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Zu 1.:
Eine Erweiterung der Lichtsignalanlage (LSA) mit zusätzlichen Radfahrsignalen und die Schaltung einer verzögerten Kfz-Freigabe im Sinne der Fragenstellung sind technisch ausführbar, eine Kollision in einer Abbiegesituation zwischen Rad- und Kfz-Verkehr kann mit einer derartigen Schaltung allerdings nicht verhindert werden:
Bei stehendem/wartendem Kfz-Verkehr befindet sich der Radverkehr unmittelbar vorn an der nach Umbau (siehe 2.-4.) vorgezogenen Haltelinie und im Blickfeld des Kfz-Verkehrs. Mit der gemeinsamen Freigabe durch denselben Signalgeber fahren Kfz- und Radverkehr zeitgleich mit leicht versetztem Abstand gut sichtbar in den Knotenpunkt. Eine verzögerte Freigabe für den Kfz-Verkehr würde keine unmittelbare bessere Erkennbarkeit, sondern nur einen geringfügig größeren Abstand, zwischen Kfz und Rad erzeugen.
Bei fließendem Verkehr haben vorgezogene Haltlinien und verzögerte Kfz-Freigabe keine Auswirkung. Hinzu kommt, dass an einem langsam fahrenden, abbiegebereiten Kfz jederzeit schnellerer Radverkehr rechts zwischen Kfz und Bordsteinkante vorbeifahren kann. Die sog. „Tote-Winkel-Problematik“ und einer Kollision aufgrund von Nichtsehen ist unmittelbar gegeben. Verkehrstechnisch ist durch eine Schaltungsänderung an dieser problematischen Situation, keine Verbesserung zu erreichen.
Nach fachlicher Einschätzung hätte eine Umschaltung für eine verzögerte Freigabe für den Kfz-Verkehr und Erweiterung der Lichtsignalanlage für den Radverkehr verkehrlich, insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit und der Vermeidung von Abbiegeunfällen, daher keinen unmittelbaren Vorteil.
Eine Umschaltung mit verzögerter Kfz-Freigabe hätte am Knoten zudem unmittelbare Auswirkungen auf die Freigabezeiten aller Verkehrsarten. Durch die für eine Schaltung mit verzögerter Freigabe des Kfz-Verkehrs erforderliche getrennte Signalisierung von Rad und Kfz erhöht sich entsprechend die Zwischenzeit in Abhängigkeit des Knotenpunktes mindestens um eine Sekunde. So ergibt sich in der Addition für die Verzögerung von zwei Sekunden ein Verlust an Freigabe von mind. drei Sekunden. Dieser Verlust an Freigabezeit kann bei größeren Knoten mit mehreren Zufahrten mehr als zehn Sekunden Freigabe in Summe bedeuten. Damit sind Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit, Wartezeit, ggf. Umlaufzeiten wie auch Verschlechterung der Koordinierung ‚Grüne Welle‘ gegeben.
Von einer Erweiterung und Umschaltung der LSA wird vor dem Hintergrund dieser Darlegungen daher abgesehen.
Zu 2.-4:
Die Radverkehrsanlage auf der Hammer Straße wird zukünftig von der Nebenfläche auf die Fahrbahn verlegt. Der rot eingefärbte Radfahrstreifen, mit vorgezogener Haltelinie in Höhe der Einmündung Jüthornstraße, wird eine Breite von 2,25 m haben. Die Roteinfärbung und die vorgezogene Haltelinie wird die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs im Hinblick auf den Radverkehr erhöhen.
Eine bauliche Trennung des Radfahrstreifens („Protected Bike Lane“ bzw „Kopenhagener Modell“) vom Kfz-Verkehr wurde geprüft und aus folgenden Gründen verworfen:
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme befindet sich derzeit noch in der behördeninternen Abstimmung und wird 2021 angestrebt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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