HRVV umsetzen - Lückenschluss in der Essener Straße Stellungnahme der Polizei Hamburg
Der Regionalausschuss FOLAG hat sich in seiner Sitzung am 28.09.2026 mit der oben genannten Thematik befasst und bei Abwesenheit der AfD-Fraktion einstimmig folgende interfraktionelle Beschlussempfehlung formuliert, wobei das ursprüngliche Petitum geändert wurde:
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten zu prüfen, ob die mit den Drs. 22-2607 und 22-2608 angeordneten Tempo-30-Strecken auf der Essener Straße entsprechend den HRVV durch einen Lückenschluss miteinander verbunden werden können und die hierfür erforderliche Anordnung und Beschilderung vorgenommen werden kann.
Begründung:
Mit den Drs. 22-2607 und 22-2608 werden im Regionalausschuss FOLAG am 28.09.2026 zwei neue Tempo-30-Strecken auf der Essener Straße angeordnet. Die erste reicht von der Straße Tarpen bis zur Essener Straße 11, die zweite umfasst den Bereich Essener Straße 71 bis 98. Zwischen beiden Tempo-30-Strecken verbleibt eine Lücke von rund 450 Metern.
Die HRVV sehen für eine solche Konstellation ausdrücklich einen Lückenschluss vor. Liegt der Beginn einer nachfolgenden Tempo-30-Strecke weniger als 500 Meter entfernt, soll die Geschwindigkeitsbeschränkung zur Verstetigung und Verkehrsoptimierung so verlängert werden, dass beide Strecken verbunden werden. Dabei darf die Gesamtlänge von 300 Metern überschritten werden[1].
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Die Bezirksversammlung (BV) Hamburg-Nord empfiehlt in ihrer Drucksache (Drs.) 22-2629.1 mit Blick auf die gültigen Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß VwV zu § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO (kurz: HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen) den Zusammenschluss zweier Tempo-30-Strecken in der Essener Straße.
Stellungnahme
Die beiden zur Rede stehenden Tempo-30-Strecken in der Essener Straße sind zugunsten zweier Spielplätze eingerichtet worden. Zuvor fand eine Abstimmung zwischen der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 34 und der Verkehrsdirektion (VD) 51 statt.
Hierbei wurde erkannt, dass eine Zusammenlegung der Strecken zu prüfen ist. Bezugnehmend auf die o. g. HRVV wurde hierbei ein Votum der Feuerwehr (FW) eingeholt. Die FW teilte in ihrer Antwort mit, dass sie den Lückenschluss ablehnt. Wörtlich hieß es „Die Essener Straße ist eine Quartiererschließungsachse und eine direkte Anfahrt zum Asklepios Klinikum Nord Ochsenzoll, auch für Krankentransporte von außerhalb der Stadtgrenze. Zudem ist die Essener Straße die einzig verbleibende Straße im gesamten Wohnquartier, auf der noch keine 30km/h-Reduzierung vorliegt. Ein Lückenschluss würde eine 30km/h-Begrenzung auf ca. 1,3 km Länge bedeuten, welches fast der kompletten Länge der Straße entspräche. Der vom PK 34 gewünschten Einrichtung einer 30km/h-Reduzierung auf Höhe der Hausnummer 4 von 6-19 Uhr, stimmen wir zu, dem Lückenschluss stimmen wir nicht zu. „
Gemäß der Weisung der Obersten Landesbehörde wird der Lückenschluss im Falle einer Ablehnung der FW nicht vollzogen.
[1]HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen, II (2): “Sofern zu dem Beginn einer nachfolgenden Tempo 30-Strecke oder Tempo 30-Zone 500 Meter Abstand unterschritten wird, soll die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Verstetigung, Verkehrsoptimierung und zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung so verlängert werden, dass beide Strecken verbunden werden bzw. sich unmittelbar anschließen (vgl.
VwV-StVO zu Zeichen 274 XII.).”
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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