HRVV umsetzen - Lückenschluss in der Essener Straße Beschlussempfehlung des Regionalausschusses FOLAG
Der Regionalausschuss FOLAG hat sich in seiner Sitzung am 28.09.2026 mit der oben genannten Thematik befasst und bei Abwesenheit der AfD-Fraktion einstimmig folgende interfraktionelle Beschlussempfehlung formuliert, wobei das ursprüngliche Petitum geändert wurde:
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten zu prüfen, ob die mit den Drs. 22-2607 und 22-2608 angeordneten Tempo-30-Strecken auf der Essener Straße entsprechend den HRVV durch einen Lückenschluss miteinander verbunden werden können und die hierfür erforderliche Anordnung und Beschilderung vorgenommen werden kann.
Begründung:
Mit den Drs. 22-2607 und 22-2608 werden im Regionalausschuss FOLAG am 28.09.2026 zwei neue Tempo-30-Strecken auf der Essener Straße angeordnet. Die erste reicht von der Straße Tarpen bis zur Essener Straße 11, die zweite umfasst den Bereich Essener Straße 71 bis 98. Zwischen beiden Tempo-30-Strecken verbleibt eine Lücke von rund 450 Metern.
Die HRVV sehen für eine solche Konstellation ausdrücklich einen Lückenschluss vor. Liegt der Beginn einer nachfolgenden Tempo-30-Strecke weniger als 500 Meter entfernt, soll die Geschwindigkeitsbeschränkung zur Verstetigung und Verkehrsoptimierung so verlängert werden, dass beide Strecken verbunden werden. Dabei darf die Gesamtlänge von 300 Metern überschritten werden[1].
[1]HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen, II (2): “Sofern zu dem Beginn einer nachfolgenden Tempo 30-Strecke oder Tempo 30-Zone 500 Meter Abstand unterschritten wird, soll die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Verstetigung, Verkehrsoptimierung und zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung so verlängert werden, dass beide Strecken verbunden werden bzw. sich unmittelbar anschließen (vgl.
VwV-StVO zu Zeichen 274 XII.).”
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.