Verkehrssicherheit: Durchgängig Tempo 30 zwischen Moorfurthbrücke und Mundsburger Brücke! Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 5.4
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat sich in seiner Sitzung am 25.06.2025 aufgrund eines Antrags der GRÜNE-Fraktion mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig folgende geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität beschließen:
Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich bei dem zuständigen Polizeikommissariat und der Hochbahn dafür ein, zu prüfen, ob es möglich ist im Straßenzug Papenhuder Straße-Hofweg-Mühlenkamp-Goldbekplatz und damit zwischen der Moorfurthbrücke und der Mundsburger Brücke durchgängig und möglichst ganztägig Tempo 30 angeordnet werden kann. Damit sollen die vorhandenen Tempo-30-Strecken verbunden sowie die Straße Goldbekplatz mit dem dortigen Spielplatz sicherer gemacht werden. Idealerweise wird eine Lösung gefunden, die zudem die Zahl der notwendigen Verkehrszeichen reduziert.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Die Bezirksversammlung (BV) Hamburg-Nord bittet in ihrer Drucksache 22-1157.1 um Prüfung, ob die bestehenden Tempo 30-Strecken zwischen der Mundsburger Brücke und der Moorfurthbrücke miteinander verknüpft und somit als Gesamtstrecke dargestellt werden können. Die Geschwindigkeitsreduzierung soll dabei möglichst ganztägig gültig sein.
Stellungnahme
Die Anordnung von Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern wird in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.
In den HRVV sind die Schutzzeiten für die einzelnen Objekte festgelegt. Während z. B. bei Krankenhäusern eine ganztägige Schutzzeit anzuordnen ist, werden die bei Schulen oder Kita den Betriebszeiten angepasst. Daher gilt bei Tempo 30-Strecken, die zum Schutz von Kita angeordnet wurden, eine Schutzzeit von Mo-Fr, 6-19 h. Geschwindigkeitsreduzierungen, die über diesen Zeitraum hinaus wirken sollen, müssen explizit begründet werden. Näheres hierzu siehe §45 Absatz 1 der StVO i.V.m. § 45 Absatz 9 StVO. Daher ist eine zeitliche Ausdehnung der bestehenden Tempo 30-Strecken rechtlich nicht möglich.
Um die Tempo 30-Strecken in der Papenhuder Straße (Kita) mit den beiden bereits verknüpften Tempo 30-Strecken im Hofweg (Kita) zu verknüpfen, bedarf es ebenfalls gewisse Voraussetzungen. Zwar ist die streckenbezogene Anordnung auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m beschränkt. Gerade im städtischen Umfeld können diese Strecken aber länger werden, wenn im Straßenverlauf mehrere Einrichtungen aufeinander folgen. Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 500 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei.
Da der geforderte Höchstabstand 500 Meter beträgt, müssen im konkreten Fall demnach auch die beiden erwähnten Strecken einen Abstand von nicht mehr als 500 Metern aufweisen. Die Kita „Auf der Uhlenhorst“, Papenhuder Straße 26, verfügt über eine 300 Meter lange Tempo 30-Strecke. Die Strecke endet in nördlicher Richtung in Höhe des Uhlenhorster Wegs.
Die beiden Tempo 30-Strecken im Hofweg, die zu Gunsten der Kita „Kinderinsel auf der Uhlenhorst“, Hofweg 79 und der Kita „Lillys Spuren“, Hofweg 70 eingerichtet worden sind, beginnen im Hofweg ab der Hofwegbrücke.
Um die Strecken miteinander verknüpfen zu können, dürfen die Strecke in der Papenhuder Straße und die Strecken im Hofweg nicht mehr als 500 Meter auseinander liegen. Eine Messung ergab, dass der Abstand zwischen den besagten Strecken 567 Meter lang ist. Daher scheidet eine Zusammenlegung der Strecken aus.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.