Fütterungsverbot von Tauben auch in BUHD konsequent fordern und durchsetzen - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg
Letzte Beratung: 29.09.2026 Hauptausschuss Ö 7.12
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 14.09.2026 mit der oben genannten Thematik befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
"Stadttauben sind auf artgerechte Nahrung angewiesen. Sie sind in der Lage, zur Nahrungssuche auch weitere Strecken zurückzulegen. Sollte das Futter allerdings in unmittelbarer Nähe ausgestreut werden, nutzen sie vorrangig diese Futterquelle und es kommt zu einem massierten Auftreten der Tiere in Innenstadtbereichen. Das Ausstreuen beispielsweise von Brot kann für Tauben außerdem zu einer Mangelernährung und folglich zu einer Schwächung des Abwehrsystems führen. Erfahrungsgemäß wird ausgestreutes Futter zudem neben Tauben auch von Ratten aufgenommen. Daher ist es verboten, in der Freien und Hansestadt Hamburg auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben zu füttern. Ebenfalls ist die Fütterung von Wasservögeln verboten."
Für-Stimmen: SPD, CDU, FDP, Volt
Gegenstimmen: AfD
Enthaltungen: GRÜNE, DIE LINKE
Begründung:
Gemäß eines Hinweises durch das PK31 wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord darauf aufmerksam gemacht, dass die vor der Flüchtlingsunterkunft Freiligrathstraße 1A-P sich regelmäßig aufhaltenden Stadttauben von einer, wohl organisierten und vorgeblich vereinsmäßig auftretenden Gruppe von Personen rechtswidrig gefüttert werden. Gleichlautende Hinweise erhielt das Bezirksamt Hamburg-Nord auch von der Betreibergesellschaft "F&W Fördern & Wohnen". Dieses rechtswidrige Füttern von Tauben kann und darf nicht toleriert werden.
Neben den regulären notwendigen polizeilichen Maßnahmen ist die Aufstellung von Hinweisschildern, die auf das Taubenverbot deutlich hinweisen, unumgänglich.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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