Fütterungsverbot von Tauben auch in BUHD konsequent fordern und durchsetzen – Drs. 22-2585.1 und Freiligrathstraße: Problem der ausufernden Taubenfütterung mit Augenmaß begegnen – Drs. 22-2586.1 Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu den beiden Beschlüssen wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord empfiehlt zur (Grünanlage) Freiligrathstraße bzw. vor der Flüchtlingsunterkunft Freiligrathstraße 1A-P:
Gerne nimmt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) den genannten Bereich an der Freiligrath-straße in die regelmäßigen Bestreifungen der WasteWatcher+ auf. Wie bereits in Drucksache 22-2586.1 dargestellt, ist es nicht möglich, alle bekannten Fütterungsorte ständig zu bestreifen. Unerlaubte Taubenfütterungen können nur geahndet werden, wenn diese unmittelbar nachgewiesen werden. Da entsprechende Handlungen häufig nur kurzzeitig erfolgen, gestaltet sich eine Feststellung in der Praxis oftmals schwierig.
Die verstärkte Einbindung des Bereichs in die regulären Kontrollgänge der WasteWatcher+ soll dennoch dazu beitragen, die Präsenz vor Ort zu erhöhen und gegebenenfalls Verstöße zu ahnden.
Die Beschlussempfehlung wird in Bezug auf die SRH damit vollinhaltlich umgesetzt.
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass nach Ziff. II Abs. (3) Nr. 5 der Zuständigkeits-anordnung auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft der SRH diese Aufgabe nicht allein, sondern neben den anderen zuständigen Behörden, wie insbesondere den Bezirksämtern, obliegt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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