21-2189.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Die Sonne bringt es an den Tag

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.09.2022
Sachverhalt


 

Insbesondere an sonnigen Tagen, hier vor allem Wochenenden, werden Parks, Grünanlagen u.ä. von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt zur Erholung und für die Gestaltung der Freizeit genutzt. Diesem Zweck dienen diese Flächen auch und insofern ist daran keine Kritik zu üben. Allerdings lässt das Verhalten Einzelner Unverständnis aufkommen. Grillen findet zum Teil außerhalb der angebotenen Örtlichkeiten statt aber vor allem werden die Hinterlassenschaften des Aufenthaltes, ob nun Grillen oder Picknick, nicht ordnungsgemäß entsorgt. Dieser Müll muss dann beseitigt werden.

 

Nun hat die Fachbehörde Ranger, der Bezirk ebenfalls Mitarbeiter für solche Zwecke. Zudem gibt es eine Zuständigkeit der Stadtreinigung.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten im zuständigen Hauptausschuss darzustellen: 

 

1. Werden diese Aufgaben von wem an welchen Örtlichkeiten und zu welcher Zeit wahrgenommen?

2. Findet eine Kontrolle auch an den Wochenenden und Feiertagen statt?

3. Ist ein festgestelltes Fehlverhalten mit Sanktionen verbunden und in welchem Umfange werden solche verhängt?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

 21.06.2022

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg und des Bezirksamts Harburg zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

Das Bezirksamt Harburg überprüft/kontrolliert die Grün- und Erholungsanlagen anlassbezogen. Die Aufgabenwahrnehmung findet in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr im Rahmen der Gleitzeitregelung statt. Im Rahmen von regelhaften Begehungen/Kontrollen der Grünanlagen wird auch der Sauberkeitszustand der Flächen und der Papierkörbe überprüft. Beim Auffinden von Grillresten und anderem Müll wird die SRH direkt informiert und um Reinigung bzw. Entsorgung gebeten.

 

Die 30 WasteWatcher+ der SRH bestreifen regelmäßig die Hamburger Parkanlagen. Die Örtlichkeiten wechseln und richten sich u. a. nach der Nutzungsintensität und der Frequentierung der Grünanlagen. Das Ziel der WasteWatcher+ ist die Reduzierung der wilden Müllablagerungen und des Litterings durch Aufklärung und Sanktionierung. Die WasteWatcher+ sind bei gutem Wetter täglich, wetterunabhängig von Montag bis Samstag im Einsatz.

 

Im Rahmen der Aktion „Clean Schnack“ werden während der warmen Monate niedrigschwellig aufklärend und präventiv in ganz Hamburg die Parkanlagen von den WasteWatcher+ aufgesucht. Im persönlichen Gespräch werden Tipps zum richtigen Umgang mit Müll vermittelt sowie Taschenaschenbecher, Mülltüten und Informationsmaterial verteilt. Am 8.07.2022 ist am Harburger Außenmühlenteich beispielsweise ein „Clean Schnack“-Einsatz geplant (siehe https://www.stadtreinigung.hamburg/ueber-uns/pressemitteilungen/01-06-2022-clean-schnack-auftakt-2022/).

 

Die Zuständigkeit der Rangerinnen und Ranger beschränkt sich auf die Naturschutzgebiete Hamburgs. Dort wird auf die Einhaltung der jeweiligen Ge- und Verbote der Naturschutzgebietsverordnungen geachtet. Laut dieser sind u.a. das Verlassen der offiziellen Wege, offenes Feuer, sowie Vermüllung untersagt.

 

Zu 2.:

 

Die Rangerinnen und Ranger sind auch an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Abendstunden im Einsatz. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

 

Zu 3.:

 

Festgestellte Verstöße gegen die Grün- und Erholungsanlagenverordnung werden seitens des Bezirksamtes Harburg erfasst und sanktioniert. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Vergehens und wird nach dem einheitlichen Bußgeldkatalog der Bezirksämter (Link) geahndet. Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.

 

Die WasteWatcher+ ahnden Ordnungswidrigkeiten wie Littering, das Füttern von Tauben oder das Grillen mit Einweggrillschalen. Das Verwarn- oder Bußgeld richtet sich nach dem Tatbestand und ob sich die verursachende Person z.B. einsichtig zeigt.

 

Bei Missachtung der Regeln können durch die Rangerinnen und Ranger Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, in der Regel wird aber auf Gespräche, Aufklärung und zunächst mündliche Verwarnungen gesetzt.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers