20-4952

Vögel füttern Kleine Anfrage vom 20.10.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der Broschüre „Bitte keine Wasservögel füttern. Schutz der Hamburger Gewässer.“ des Amtes für Umweltschutz ist zu entnehmen, dass das Füttern von Wasservögeln unterlassen werden sollte, da die Fütterung für die Tiere gefährlich sei.

 

Ursächlich dafür ist, dass Enten und Wasservögel keine salzhaltige Nahrung wie etwa Brot vertragen, deren Organe verfetten, Mangelerscheinungen durch einseitige Ernährung auftreten und die Population erheblich ansteigt, was zu einem Platzmangel führt.

Weitere Auswirkungen auch für das natürliche Gleichgewicht sind dem Flyer zu entnehmen.

 

Um die Bewohnerinnen und Bewohner darüber zu informieren, dass die Fütterung nicht erlaubt ist, wurde der o. g. Flyer verteilt sowie Schilder aufgestellt, welche auf das Fütterverbot hinweisen.

 

Beide Maßnahmen haben jedoch keine Wirkung gezeigt. Werden Bewohnerinnen und Bewohner beim Füttern beobachtet und darauf angesprochen, ist häufig keine Einsicht der Betroffenen zu erzielen. Hingegen werden die Bewohnerinnen und Bewohner, die auf das Futterverbot hinweisen, von den Anwohnerinnen und Anwohnern, die gerade füttern, beleidigt. Aus diesem Grund berichten viele Anwohnerinnen und Anwohner, dass sie die Personen, welche füttern, nicht mehr ansprechen. Somit läuft das Verbot ins Leere.

 

Insbesondere die Wasservögel-Population nimmt zu, Essenreste bleiben am Rande liegen, Ratten werden angezogen und das natürliche Gleichgewicht ist bedroht.

 

Wirkungsvolle Maßnahmen sind anzustreben. Um die Taubenplage zu minimieren, wurde die Verordnung über das Verbot des Fütterns von verwilderten Tauben im Jahr 2003 erlassen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:       30.10.2017

 

 

  1. Welche Behörde überwacht das Verbot des Fütterns von verwilderten Tauben?

 

Für den Bezirksamtsbereich Wandsbek überwacht das Bezirksamt Wandsbek im Rahmen seiner personellen Kapazitäten und notwendiger Prioritätensetzungen das Taubenfütterungsverbot.

 

 

 

  1. Wie viele Verstöße gegen das Verbot des Fütterns von verwilderten Tauben wurde in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 in Wandsbek festgestellt?

 

Folgende Anzahlen von Verstößen wurden festgestellt:

 

Jahr

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

 

23

26

12

11

1

13

5

 

 

 

  1. Welche Maßnahmen plant die zuständige Behörde um das Füttern von Vögeln insbesondere an Gewässern einzuschränken?

 

Durch Hinweisschilder und Informationsflyer wird über die nachteiligen Folgen der Fütterung von Vögeln an Gewässern informiert. Durch die Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel an Schulen und durch Führungen an Gewässern, wird Aufklärung betrieben. Ferner wird das Bezirksamt im Rahmen der Möglichkeiten anlassbezogene Kontrollen durchführen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1..

 

Anhänge

keine Anlage/n