22-2585.1.1

Fütterungsverbot von Tauben auch in BUHD konsequent fordern und durchsetzen Stellungnahme der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 14.09.2026 mit der oben genannten Thematik befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

  1. Im erweiterten Bereich der Flüchtlingsunterkunft in der Freiligrathstraße 1A-P werden Hinweisschilder aufgestellt, die auf das Fütterungsverbot von Tauben in Hamburg deutlich hinweisen. Diese sollten auch den folgenden, auf der Internetseite der FHH aufgeführten Textbaustein enthalten:

"Stadttauben sind auf artgerechte Nahrung angewiesen. Sie sind in der Lage, zur Nahrungssuche auch weitere Strecken zurückzulegen. Sollte das Futter allerdings in unmittelbarer Nähe ausgestreut werden, nutzen sie vorrangig diese Futterquelle und es kommt zu einem massierten Auftreten der Tiere in Innenstadtbereichen. Das Ausstreuen beispielsweise von Brot kann für Tauben außerdem zu einer Mangelernährung und folglich zu einer Schwächung des Abwehrsystems führen. Erfahrungsgemäß wird ausgestreutes Futter zudem neben Tauben auch von Ratten aufgenommen. Daher ist es verboten, in der Freien und Hansestadt Hamburg auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben zu füttern. Ebenfalls ist die Fütterung von Wasservögeln verboten."

  1. Auf den Hinweistafeln soll ergänzend hingewiesen werden, dass ein Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot mit Geldstrafen bis zu 5000,- € geahndet werden kann.
  2. Ergänzend möge das Bezirksamt die Stadtreinigung Hamburg (als hoheitlich für die Sauberkeit in der Stadt zuständige Institution) offiziell/formal beauftragen, an der genannten Stelle in der Freiligrathstraße verstärkt Kontrollen durchzuführen und bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten die entsprechenden Verfahren einzuleiten.
  3. Abschließend möge das Bezirksamt die zuständige Fachbehörde auffordern, ein gesamtstädtisches Konzept zum Umgang mit der illegalen Taubenfütterung (weiter) zu entwickeln. Ein gesamtstädtisches Konzept trägt auch zur Entlastung des OWI-Außendienstes der jeweils betroffenen Bezirksämter bei und ist somit sinnvoll und erforderlich.

Für-Stimmen: SPD, CDU, FDP, Volt

Gegenstimmen: AfD

Enthaltungen: GRÜNE, DIE LINKE

Begründung:

Gemäß eines Hinweises durch das PK31 wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord darauf aufmerksam gemacht, dass die vor der Flüchtlingsunterkunft Freiligrathstraße 1A-P sich regelmäßig aufhaltenden Stadttauben von einer, wohl organisierten und vorgeblich vereinsmäßig auftretenden Gruppe von Personen rechtswidrig gefüttert werden. Gleichlautende Hinweise erhielt das Bezirksamt Hamburg-Nord auch von der Betreibergesellschaft "F&W Fördern & Wohnen". Dieses rechtswidrige Füttern von Tauben kann und darf nicht toleriert werden.

Neben den regulären notwendigen polizeilichen Maßnahmen ist die Aufstellung von Hinweisschildern, die auf das Taubenverbot deutlich hinweisen, unumgänglich.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) nimmt zu Punkt 4. wie folgt Stellung:

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Taubenfütterungsverbot obliegen den Bezirksämtern und der Stadtreinigung Hamburg. Mit der Zuständigkeit für den Vollzug liegt auch die Organisation des Außendienstes ein-schließlich der Einsatzplanung und Priorisierung der Kontrolltätigkeiten in der Verantwortung der jeweils zuständigen Bezirksämter. Ein einheitliches Vorgehen könnte entsprechend durch die Bezirksämter erarbeitet werden. Hierdurch könnten gemeinsame Vollzugserfahrungen ausgetauscht und, soweit fachlich sinnvoll, abgestimmte Handlungsempfehlungen entwickelt werden, ohne die Eigenverantwortung der Bezirksämter bei der Organisation ihres Außendienstes einzuschränken.

Die BJV befasst sich unabhängig davon mit unterschiedlichen möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des Taubenschutzes. Hierzu führt sie unter anderem Gespräche mit den Bezirksämtern, weiteren Behörden sowie Verkehrsträgern, insbesondere der Deutschen Bahn AG, der Hamburger Hochbahn AG und der Hamburger Verkehrsverbund GmbH. In diesem Rahmen wurde auch die Taubenfütterungsverbotsverordnung erörtert.

Der aktuelle Fokus liegt auf der Evaluation des Taubenschlages am U- und S-Bahnhof Barmbek. Die hier gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für den weiteren Umgang mit der Stadttaubenpopulation dienen. Ob und in welcher Form sich daraus weitergehende gesamtstädtische Maßnahmen oder konzeptionelle Überlegungen ergeben, bleibt abzuwarten.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Lokalisation Beta
Freiligrathstraße
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.