Freiligrathstraße: Problem der ausufernden Taubenfütterung mit Augenmaß begegnen Stellungnahme der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 14.09.2026 mit der oben genannten Thematik befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung beschlossen, wobei Petitumspunkt 1 geändert wurde:
Für-Stimmen: SPD, CDU, FDP, Volt, GRÜNE
Gegenstimmen: AfD
Enthaltungen: DIE LINKE
Begründung:
Mit einer Eingabe [1] informierte eine Person den Regionalausschuss über umfangreiche Taubenfütterung im Bereich der Grünfläche Freiligrathstraße. Die Person war dazu auch bereits mehrfach im Kontakt mit dem Bezirksamt.
Die Problematik ausufernden Fütterns gibt es leider an vielen Stellen in der Stadt, so auch am Bahnhof Barmbek, an der Mundsburg oder an der Alten Wöhr. Der Regionalausschuss hat sich wiederholt und intensiv mit der Thematik befasst. Dabei ist festzuhalten: Es ist sehr schwierig, beratungsresistente Menschen zu überzeugen, das Füttern einzustellen. Rechtlich können solche Menschen auch nur belangt werden, wenn deren Taten von zu Sanktionen befugtem Personal direkt beobachtet werden. Es ist aber nicht möglich, an allen bekannten Fütterungsorten ständig Patrouillen vorbei laufen zu lassen.
Eine kleine Chance bietet das Anbringen von informierenden Schildern oder Verbotsschildern – zumindest Menschen, die sich der negativen Folgen ihres Handelns nicht bewusst sind, könnten so erreicht werden. Auch ist denkbar, die Wastewatcher*innen der Stadtreinigung zu bitten, auch an bekannten Fütterungsorten auf ihren Patrouillen vorbei zu gehen. Mit Glück können so regelmäßig Fütternde identifiziert und belangt werden.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) nimmt zu Punkt 3. wie folgt Stellung:
Gemäß Taubenfütterungsverbotsverordnung ist das Füttern von Stadttauben auf öffentlichem Grund verboten. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz klärt online hierüber auf. Im Jahr 2018 wurde zu diesem Zweck das Merkblatt „Tierschutz ist: Tauben nicht füttern“ erstellt und auch online zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung wurde im Zuge einer Überarbeitung des Merkblattes auf dessen ursprüngliche Form verzichtet und die Informationen werden seit Juli 2024 in Form eines Onlinebeitrages zur Verfügung gestellt. Dieser ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/leben-mit-stadttauben-938030
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.