Wahl der bezirklichen Mitglieder und Vertretungen der Kommission für Stadtentwicklung, der Kommission für Bodenordnung und der Kunstkommission
1. Wahl der Mitglieder und Vertretungen der Kommission für Stadtentwicklung gemäß § 9 Bauleitplanfeststellungsgesetz
Von der Bezirksversammlung werden je zwei ehrenamtliche Mitglieder und zwei ehrenamtliche Vertretungen für die Amtsdauer der Bezirksversammlung gewählt. Sie führen ihr Amt bis zur Wahl der ihnen nachfolgenden Mitglieder fort.
2. Wahl der Mitglieder und Vertretungen der Kommission für Bodenordnung gemäß § 1 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung
Von der Bezirksversammlung werden je zwei ehramtliche Mitglieder und zwei ehrenamtliche Vertretungen für die Amtsdauer der Bezirksversammlung gewählt. Sie führen ihr Amt bis zur Wahl der ihnen nachfolgenden Mitglieder fort.
3. Wahl des Mitgliedes und der Vertretung der Kunstkommission gemäß Ziffern 5 und 6 der Verwaltungsanordnung über „Kunst im öffentlichen Raum“
Die Bezirksversammlung wählt je einen kunstverständigen Vertreter als ständiges Mitglied und eine Stellvertretung. Das Mitglied und die Vertretung sollen für die Dauer der Wahlperiode der Bezirks-versammlung gewählt werden.
Die derzeitigen bezirklichen Mitglieder und Vertretungen der Kommissionen sind der Anlage zu entnehmen.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der o.g. Mitglieder und Vertretungen der Kommissionen gebeten.