Stellvertretende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE- Fraktion)
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen. Laut Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses können
gewählt werden.
Die GRÜNE-Fraktion schlägt
Julia Domanski und
Klaus Michael Leipold
als stellvertretendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.