22-0964

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

Die GRÜNE-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt Herrn Klaus-Michael Leipold als stellvertretendes Mitglied (bislang beratendes Mitglied) vor.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.