22-0964

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.4

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

Die GRÜNE-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt Herrn Klaus-Michael Leipold als stellvertretendes Mitglied (bislang beratendes Mitglied) vor.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.