Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die GRÜNE-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt Herrn Klaus-Michael Leipold als stellvertretendes Mitglied (bislang beratendes Mitglied) vor.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.