23-0352

Eingabe zur Verkehrsführung bzw. zum Radverkehr in der Washingtonallee

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 08.01.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur Ö 6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

„Hallo ich wohne in Horn, nutze fast täglich die Washingtonallee, die zur Veloroute 8 gehört, auf dem Fahrrad. Es gibt dort viele Konflikte mit parkenden Autos. Teilweise stehen sie auf der Fläche, die zwischen Parkstände und Radfahrstreifen. Somit ist der Radfahrstreifen an solchen stellen nicht nutzbar. Viele Autofahrer nutzen den Radfahrstreifen, um zu parken. Ich bitte den Auschuss, die Washingtonallee so umzugestalten, dass Radfahrer keine Konflikte mit parkenden Autos bekommen können. Protected bikelanes wären eine Möglichkeit das Radfahren dort sicherer zu machen.

Eine andere Möglichkeit wäre, den Kraftverkehr auf einer der zwei Fahrbahnen abzuwickeln, den Radverkehr auf der halben anderen Seite zu sammeln. Der Rest der Fahrbahn könnte aufgerissen werden und neu bepflanzt werden.“

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 18.12.2024 wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte regt an, das zuständige Polizeikommissariat um eine Einschätzung zum Vortrag des Petenten zu bitten, sofern die Beobachtungen des Petenten bestätigt werden können ggf. auch zu möglichen polizeilichen Maßnahmen. Die vorgeschlagene komplette Überplanung des in Rede stehenden Straßenraums ist aus Sicht des Bezirksamtes auch vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen kritisch zu betrachten. Die Washingtonallee wurde in den Jahren 2010 - 2011 im Rahmen der Maßnahmen „Veloroute 8“ umgestaltet und mit Radfahrstreifen gemäß den zu der Zeit gültigen technischen Regelwerken hergestellt.

Zu den Überlegungen des Petenten nimmt das Bezirksamt Hamburg-Mitte im Einzelnen wie folgt Stellung:

Zu 1.

Protected Bikelanes: Die Anlage von protected Bikelanes hätte einen vollständigen Verlust der Parkstände im Seitenraum zur Folge – auf beiden Richtungsfahrbahnen in Summe rund 400 (ca. 1.070m Länge).

Zu 2.

Zusammenführen des Kfz-Verkehrs auf einer Richtungsfahrbahn: In dieser Variante würden ebenfalls die rund 400 Parkstände in dem Nebenflächen (Fahrbahn zu schmal für halbseitiges Parken) und zusätzlich eine Seite der Mittelinsel, somit bis zu 600 Parkstände entfallen. Diese Lösung hätte zudem Nachteile für den Radverkehr zur Folge, da an den Endpunkten der Washingtonallee jeweils ein Seitenwechsel für eine Fahrtrichtung erforderlich wird. Auch ist die Erschließung der Anlieger auf der „Kfz-Seite“ für den Radverkehr erschwert, da der Radverkehr entweder auf dem Gehweg (illegal oder Service-Lösung) oder im Mischverkehr auf der Kfz-Fahrbahn fahren kann. Eine Entsiegelung von Teilen der Fahrbahn ist wahrscheinlich aufgrund des vorhandenen Baumbestandes (Verschattung) und ggf. Leitungslagen nicht zielführend.

Im Vorwege wurde der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Washingtonallee
Stadtteile

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